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Neue Führerscheinverordnung..

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Michael33 » Mi Jun 27, 2012 20:28

Hallo liebe Landtreffler,

ich habe gestern in der Fahrschule mitbekommen, dass in nächster Zeit eine Änderung bei der Führerscheinklasse "L" eintreten wird. Man darf in Zukunft mit der Führerscheinklasse "L" auch 40 Km/h Schlepper betreiben, aber maximal unzugelassene 25 Km/h Anhänger ziehen. Ab 2013 entfällt die Führerscheinklasse "M" dem Führerschein "T" ebenfalls, also muss man den Rollerschein extra machen.

Allerdings wird diese neue Verordnung erst in den nächsten Wochen rechtsmäßig werden.

Gruß

Michael
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Epxylon » Mi Jun 27, 2012 20:42

Ungefähr so:

neue-fuhrerscheinverordnung-t74030.html :wink:
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Daniel Setz » Mi Jun 27, 2012 22:24

Hallo!

Hier unter den Profis bin ich wahrscheinlich alleine mit meiner Meinung, aber ich finde das gut.

Damit wird einfach dem technischen Fortschritt Rechnung getragen. In früherer Zeit (80er Jahre) waren 25 und 32 km/h für normale Standardmaschinen die Regel, und die Schlepper mit 40 km/h waren die Flaggschiffe für den schweren gewerblichen Dauereinsatz.

Jeder normale Landwirt, der mit dem "08/15- Schlepper" mal durchs Dorf tuckerte, konnte das mit Klasse L, und die Großen, die rund um die Uhr schwere Maschinen bewegten, wurden in Form von Klasse T noch mal zusätzlich geschult (und entsprechend zur Kasse gebeten).

Heute sind die 40 km/h- Maschinen die Auslaufmodelle, die überwiegend in kleinen Betrieben laufen, und große Biogasanlagen und andere "Dauerfahrer" haben schon längst auf schnellere Maschinen und größere Gespanne gewechselt.

Alle Schlepperfahrer und auch der Straßenverkehr sind längst an Maschinen der 40 km/h- Dimension gewöhnt; bei einem Riesengeschütz wie einem 936 Vario ist das schon anders. Das ist noch neu, ungewohnt groß und schnell und verunsichert viele Verkehrsteilnehmer. Da finde ich einen separaten Führerschein nachvollziehbar- ob das unbedingt sein müsste, und wie stark auch Geldschneiderei eine Rolle spielt, sei mal dahin gestellt.

Ich wollte für meinen kleinen Nebenerwerb jedenfalls endlich mal einen Schlepper kaufen, der keine 30 Jahre alt ist und ständig Probleme macht- gehindert hat mich immer der T- Führerschein, den man für fast alle Maschinen ab den 90er Jahren braucht. Das war mir zu aufwändig und teuer. Jetzt wäre das bei der neuen Gesetzeslage möglich, was mich sehr freut und auch dem entgegenwirkt, dass Kleinbetriebe technisch abgehängt werden, weil es nur die Wahl zwischen speziell ausgebildeten Fahrern oder uralten (oft unzuverlässigen) Maschinen gibt.
Resi, i hol' di mit meim Traktor ab!
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon ihc_fr3ak » Mi Jun 27, 2012 23:13

Hallo,

ich finde die Anpassung auch vernünftig, auch wenn sie mich (noch) nicht direkt selbst betrifft. Aber alte Maschinen sind nicht unbedingt unzuverlässig, eher das Gegenteil. Durch die einfachere Technik hast du in der Regel weniger Ärger, auch wenn der Komfort drunter leidet.

Gruß,
Henrik
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » Do Jun 28, 2012 9:43

Zeit wird es ja :lol: Die da oben, haben wohl doch noch was fürs Volk übrig :roll:
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Agrostar 6.08 » Do Jun 28, 2012 10:47

Hallo,

Also das mit dem der Erhöhung des L auf 40 km/h finde ich ja sogar vernünftig.

Aber warum zum Teufel nehmen die bitte beim T Führerschein den 50 km/h Roller raus?
Das ist meiner Meinung nach total unlogisch, denn wer einen Schlepper mit 40 km/h und 40 Tonnen Gewicht im Straßenverkehr lenken kann der kann doch dann auch mit einem kleinen Roller fahren.
Das ist mal wieder mal typisch für Deutschland.


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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon charly0880 » Do Jun 28, 2012 10:58

wenn ich den neuen führerschein, also die plastik karte schon besitzte, ist der neue L dann im alten L einfach kommentarlos ergänzst, geht nicht um mich ich hab bis auf den Personenbeförderungsschein alle klassen.... nur jetzt könnte die freundin mit dem L auch meinen schlepper offiziell bewegen^^ die versteuerung der lof zugmaschine spielt ja keine rolle (lof einsatz bei der fahrt vorausgesetzt)
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » Do Jun 28, 2012 10:58

Aber warum zum Teufel nehmen die bitte beim T Führerschein den 50 km/h Roller raus?


soll auch Leute geben die nichtmal gerade laufen können.... :lol:
Den Roller haste doch bei B und L eigentlich schon dabei :? :?:
Kugelblitz
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon CheGeWara » Do Jun 28, 2012 13:23

Agrostar 6.08 hat geschrieben:Das ist meiner Meinung nach total unlogisch, denn wer einen Schlepper mit 40 km/h und 40 Tonnen Gewicht im Straßenverkehr lenken kann der kann doch dann auch mit einem kleinen Roller fahren.


Finde ich nicht, ich finde der Roller sollte auch aus dem Klasse B rausgenommen werden und nur mit anderen 2-Rad Führerscheinen ausgegeben werden (A oder A1). Meine Schwester ist jetzt 17, hat BF 17 und darf einfach so Roller fahren, ich hab mit 16 ca 500 Euro gezahlt um den Lappen dafür zu bekommen. Roller fahren kann meine Schwester deshalb trotzdem nicht, die entsprechende Fahrstunden (3-4) hab ich ihr auf einer wenig befahrenen Straße geben müssen. So sachen wie Vollbremsung, schnelles ausweichen etc mit dem Roller sollte mal geübt werden.

Auch die Übung 4x anfahren, anhalten inkl Schulterblick etc finde ich sinnvoll. Und wer mal mit einer Vespa mit Fußbremse (Baujahr 72 ;-)) durch eine größere Stadt gefahren ist weiß wovon ich spreche. Ohne entsprechende Übung hat man da schnell mal den rechten Fuß runtergestellt, den man am Hang relativ dringend zum bremsen braucht. Oder hat eine Vollbremsung mit blockierenden Rädern (jaaa, auch vorne, wenn man weiß wies geht kein Problem!) und querziehen hingelegt weil ein Golffahrer meinte erst zu überholen und dann beim ersten Gelbschimmer der Ampel doch voll auf die Bremse zu gehen.

Rollerfahren ist wie Schlepperfahren ohne Übung. Doof!

Meiner Meinung nach sollten die Abstufungen noch einfacher gemacht werden. Schlepper (L und T) ist ein Führerschein, LKW (C1,C1E, C und CE) ist ein Führerschein der Klasse BE einschließt, BE ist für ALLE anhänger, ohne ausnahme, wer Anhänger braucht macht ihn dazu (v.A. die Ladungssicherungsstunden wären bei einigen nicht verkehrt), und A1 bzw A und M bleiben erhalten. Die Todesfallen Klasse S sollten komplett abgeschafft werden bzw die EU-Zulassung entzogen.

Aber ich sitzt zum Glück nicht in der entsprechenden Kommission.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Schnitzel862 » Do Jun 28, 2012 14:11

Der unterschied ist, das du mit 40 tonnen wesentlich mehr kaputt machen kannst. ;-)
Wenn gar nichts mehr geht, probier's mit WD40!

Die Rechtschreibfehler sind gewollt.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon mf4255 » Do Jun 28, 2012 17:48

Hallo,
ich habe mich auch zuerst gefreut und begrüße diese Entscheidung.
Anderseits kann so jeder der einen Autoführerschein hat auch große Schlepper fahren auch wenn er nicht die geringste Ahnung bzw. Erfahrung hat. Und mal im Ernst: sind bei den Lohnern und co. nicht teilweise schon genug ,,Heiopeis`` auf den Maschinen ???
Außerdem bekomme ich da jetzt schon weiche Knie wenn demnächst die ganzen Hobbyholzer sich zum Brennholz machen einen 40 km/h
120 PS Schlepper holen und dann mit 40 Klamotten und ihren 6 Tonnern dahinter durch die Gegend knallen :prost:
Möchte aber nicht falsch verstanden werden, im großen und ganzen die richtige Entscheidung nur wenn den Leuten die Fahrpraxis fehlt vielleicht manchmal nicht so toll.

Mfg MF4255
Immer weiter.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » Fr Jun 29, 2012 10:13

Hatte den L bei der A1 damals mit drin (war 1999) hab auch nie den T gemacht.
Umschreiben ging nicht mehr, dazu war es damals 6 Wochen zu spät :?
Wie beläuft es sich denn jetz mit den Anhängern??? Bei mir steht noch der Zusatz *174 drin...irgendwas mit nem 1-Achser... :lol:
Müsste doch damit auch hinfällig sein :?
Desweiteren versteh ich das mit der 25Km/h Begrenzung auch nicht ganz... Zulassungsfreie Anhänger bis 25 Km/h ist klar aber was ist wenn der Hänger zugelassen ist, dann "könnte" ich ja trotzdem 40 fahren....
Hab mir die hir eingestellten Links durchgelesen, aber so richtig schlau wird man da auch nicht.
Kugelblitz
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Fendt 106s » Fr Jun 29, 2012 11:20

Kugelblitz hat geschrieben:Hatte den L bei der A1 damals mit drin (war 1999) hab auch nie den T gemacht.
Umschreiben ging nicht mehr, dazu war es damals 6 Wochen zu spät :?
Wie beläuft es sich denn jetz mit den Anhängern??? Bei mir steht noch der Zusatz *174 drin...irgendwas mit nem 1-Achser... :lol:
Müsste doch damit auch hinfällig sein :?
Desweiteren versteh ich das mit der 25Km/h Begrenzung auch nicht ganz... Zulassungsfreie Anhänger bis 25 Km/h ist klar aber was ist wenn der Hänger zugelassen ist, dann "könnte" ich ja trotzdem 40 fahren....
Hab mir die hir eingestellten Links durchgelesen, aber so richtig schlau wird man da auch nicht.


Du darfst BISHER nen Einachser mit bis zu 32KmH mitführen, dieser muss aber da er über 25 KmH läuft dann auch zugelassen sein! (Tandemachser mit weniger als 1m Achsmitte/Achsmitte zählt als Einachser!) Und darf das ZGG des Schleppers NICHT übersteigen... Ist er schwerer ist auch hier 25 KmH angesagt!!!
Du darfst BISHER 1 oder 2 Anhänger mitführen, aber zulassungsfrei und bis max. 25 Kmh und der gesamte Zug darf nicht mehr als 39999 Kg wiegen!
Auch zugelassene Anhänger darfst Du NICHT schneller als 25 KmH bewegen, machst Du es doch...-> FAHREN OHNE GÜLTIGE FAHRERLAUBNISS!!!
Nach neuer Regelung darfst Du alles was ich oben beschrieben habe auch noch, allerdings darfst Du JETZT einen Ein- oder Tandemachser nun mit bis zu 40 KmH bewegen (wenn er die Gesamtmasse des Schleppers NICHT übersteigt!!!)... Alle anderen Hänger (zulassungsfrei oder nicht spielt keine Geige!) darfst Du mit max. 25 KmH bewegen...!!!
Und den leeren Schlepper, oder mit geeigneten Anbaugeräten natürlich auch mit 40 KmH...!
Gruß Markus...
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Johannes D. » Fr Jun 29, 2012 11:28

@Fendt 106s
Wie kommst Du auf Deine Ausführungen bzg. der Anhänger? Das steht so nicht in der Gesetzesänderung....
Sonnenlicht, frische Luft und das unheimlich laute Gebrüll der Vögel sind die drei schlimmsten Feinde des ITlers
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Fendt 106s » Fr Jun 29, 2012 12:44

Johannes D. hat geschrieben:@Fendt 106s
Wie kommst Du auf Deine Ausführungen bzg. der Anhänger? Das steht so nicht in der Gesetzesänderung....


Weil sich an den Bestimmungen für ANHÄNGER nix geändert hat... Das war schon immer so! Nur das der Einachser früher nur mit 32 KmH mitgeführt werden durfte und NUN mit 40 KmH (was eh immer jeder gemacht hatte)....

Und die 25 KmH Anhänger durften auch schon immer mitgeführt werden.... (Egal ob zugelassen oder nicht!)

Siehe auch das Bild -> Das ist die NEUE Klasse L und beschrieben werden "normale" Anhänger!
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Gruß Markus...
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