Sauberer Datenschutzverstoß .... nur mal nebenbei angemerkt.
Da müssen orginäre Kennungen und Passwörter vergeben werden.
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 21:01
T5060 hat geschrieben:Isarland hat geschrieben:Wir bekamen seit Febr. bereits 3 Aufforderungen. Ich schrieb bereits 2 mal zurück, dass sich mein Steuerberater drum kümmert......am Lesen haperts bei denen auch noch.
Wer soll´s denn machen ?
Söder hat doch seine Blumen und Bienchen, BavariaOne....... das gibt ein Grundsteuer-Desaster... wenn man weis wie Bodenrichtwerte zustande kommen und ich kenne mittlerweile alle Ansprechpartner bei den Gutachterausschüssen in Hessen, Thüringen und Bayern persönlich. Von BaWü rede ich nicht, dort ist das Chaos am größten. Mich wundert überhaupt das die noch frei rumlaufen.
Bison hat geschrieben:Frage:
Ich habe auf der Hofstelle mein Privathaus und das Elternhaus.
Es gibt aber nur die Hofstelle im ganzen als Flurnummer. Privathaus und Elternhaus sind nicht separat vermessen. Muss ich dann für die Privathäuser die gesamte Hoffläche eintragen?
Hier kommt dieser Vermerk bei der Eingabe:
"Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" berücksichtigt.)"
Somit sollte dann die Fläche des Hofs Nebensache sein, oder stehe ich gerade am Schlauch?
Shortcut hat geschrieben:... ganze Elend fängt ja schon damit an das bei uns, auf dem platten Land 10 Häußer großes Dorf, diesselben Bodenrichtwerte zugrundegelegt werden wie im Gewerbegebiet der nächsten Stadt mit ca. 5000 Einwohnern. Wenn ich das Ganze mal rechne und die Gemeinde den Hebesatz nicht anpasst dann zahle ich nach der Reform mehr als das Doppelte!
Maaze hat geschrieben:Shortcut hat geschrieben:... ganze Elend fängt ja schon damit an das bei uns, auf dem platten Land 10 Häußer großes Dorf, diesselben Bodenrichtwerte zugrundegelegt werden wie im Gewerbegebiet der nächsten Stadt mit ca. 5000 Einwohnern. Wenn ich das Ganze mal rechne und die Gemeinde den Hebesatz nicht anpasst dann zahle ich nach der Reform mehr als das Doppelte!
Diese Steuerreform ist ein Skandal.
Gerade weil Bayern diesen Sonderweg geht.
Es kann ja nicht sein, dass 1000 Quadratmeter auf dem Kuhkaff genauso bewertet werden wie 1000 Quadratmeter im Zentrum von München (den Hebesatz hier außen vor gelassen).
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