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Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Rohana » Sa Dez 23, 2023 22:37

Es heisst ja in §80 Abs 4, dass mit Freiheits- oder Geldstrafe jemand bestraft wird, der "im Wald eine Gefahr schafft". Aha, wie wird denn die definiert?

§31 Verhaltenspflichten im Wald

Wer sich im Wald aufhält, hat sich so zu verhalten, dass der Wald und seine Schutz-
güter und Ökosystemleistungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beein-
trächtigt werden. Es ist verboten, im Wald eine Gefahr
1. für die Gesundheit anderer,
2. den Wald,
3. für seine Schutzgüter und Ökosystemleistungen oder
4. für seine Tiere
insbesondere durch das unbefugte Errichten von Anlagen oder das Verändern von forstli-
chen Einrichtungen oder Geräten, Waldgehölzen oder des Waldbodens zu schaffen.


Das hört sich mächtig interessant an. Sprich, was darf man denn nicht tun? Grubenfallen mit spitzen Pfählen bauen? Hochsitze ansägen? Es geht hier ganz offensichtlich nicht um etwas was der Waldbesitzer normalerweise tut, da steht auch nicht dass es nur auf Waldbesitzer zutrifft, sondern jedermann der nach diesem Paragraf Unfug treibt. Insofern ist die Bildzeitung möglicherweise etwas irreführend... auch in §80 Abs 2 steht etwas drin (Materialien und Substanzen ausbringen) wo ich eher an Umweltsünder denke die ihre Altöl im Waldboden verklappen oder so, als an normale Waldbesitzer bei der Arbeit. Ja, der §81 mit seinen ganzen potentiellen Ordnungswidrigkeiten ist mehr als nervig bis schlicht überflüssig/übertrieben. Aber da wo's um Knast geht, finde ich es einigermassen nachvollziehbar.
Rohana
 
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon langholzbauer » Sa Dez 23, 2023 23:10

Das aktuelle Bundeswaldgesetz ist völlig ausreichend!
Die angeblich nötigen Anpassungen sind nicht erforderlich, wenn das aktuelle BWG voll und richtig angewendet wird.
Und das ist nicht nur meine persönliche, sondern mindestens inoffiziell die Meinung, der Mehrheit an Waldbesitzern und Forstpartie.
Darüber wird schon länger intern geredet.

Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren erst ihre Landeswaldgesetze modernisiert.

Das Geld, welches der bisherige Entwurf des BWG bereits gekostet hat und mit den nötigen Anpassungen der LWG kosten wird, fehlt jetzt schon auf den Schadflächen der letzten Jahre und wird dann wieder zu Lasten der LuF verbucht, obwohl davon nichts bei der Basis ankommt.
Ein Grund mehr, für alle Waldbesitzer, ab 8. 1. mit auf die Straßen zu gehen. :klug:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon MikeW » So Dez 24, 2023 0:32

langholzbauer hat geschrieben:Das aktuelle Bundeswaldgesetz ist völlig ausreichend!
Die angeblich nötigen Anpassungen sind nicht erforderlich, wenn das aktuelle BWG voll und richtig angewendet wird.
Und das ist nicht nur meine persönliche, sondern mindestens inoffiziell die Meinung, der Mehrheit an Waldbesitzern und Forstpartie.
Darüber wird schon länger intern geredet.

Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren erst ihre Landeswaldgesetze modernisiert.

Das Geld, welches der bisherige Entwurf des BWG bereits gekostet hat und mit den nötigen Anpassungen der LWG kosten wird, fehlt jetzt schon auf den Schadflächen der letzten Jahre und wird dann wieder zu Lasten der LuF verbucht, obwohl davon nichts bei der Basis ankommt.
Ein Grund mehr, für alle Waldbesitzer, ab 8. 1. mit auf die Straßen zu gehen. :klug:


@langholzbauer :prost:
sehr wahr!
Selbst Denken ist wichtig, ... wichtiger denn je.
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Maaze » So Dez 24, 2023 8:30

Oberdoerfler hat geschrieben:Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dieser Entwurf wird niemals so umgesetzt.


Selbst wenn du Recht hast - es reicht schon, wenn jemand solche krasse Gesetze ausbrühtet, also ernsthaft mit diesen Gedanken spielt!

"Wer den Wald „kahl schlägt“ oder im Wald „eine Gefahr schafft“, muss laut Entwurf künftig mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen."

Die allermeisten Kahlflächen sind dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Das sollte sich eigentlich schon herumgesprochen haben.
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Ede75 » So Dez 24, 2023 8:57

Maaze hat geschrieben:Die allermeisten Kahlflächen sind dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Das sollte sich eigentlich schon herumgesprochen haben.


Und das wenige Geld je fm, aufgrund der zusammengebrochenen Preise, wurde am Ende in der Summe für die Finanzämter zum gefundenen Fressen, wenn es um etwas mehr Fläche ging, obwohl es dringend für eine Aufforstung gebraucht worden wäre. Die normalen Einkommen liefen ja auch weiter, und die Kohle vom Käferholz kam ungeplant on Top.
Läuft in D.
Und jetzt daher kommen und für fehlende Aufforstung 50000€ Strafe oder Knast ausrufen. Es ist nur noch zum Kotzen, was hier läuft. Dieses linksgrün Gesindel, insbesondere aus den NGO`s, die sich in den Ministerien eingenistet haben (Flasbarth z.b.), hätte unter Merkel gnadenlos ausgetauscht gehört, genauso, wie es unsere grüne Renate während der ersten grün-roten Phase getan hat. Das war Merkel ja zu teuer...
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Rohana » Mo Dez 25, 2023 0:20

Maaze hat geschrieben:
Oberdoerfler hat geschrieben:Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dieser Entwurf wird niemals so umgesetzt.


Selbst wenn du Recht hast - es reicht schon, wenn jemand solche krasse Gesetze ausbrühtet, also ernsthaft mit diesen Gedanken spielt!

"Wer den Wald „kahl schlägt“ oder im Wald „eine Gefahr schafft“, muss laut Entwurf künftig mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen."

Die allermeisten Kahlflächen sind dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Das sollte sich eigentlich schon herumgesprochen haben.

Käferbäume entfernen ist kein Kahlschlag und wird logischerweise auch nicht als solcher behandelt. Wo ist das Problem?
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Südheidjer » Mo Dez 25, 2023 1:56

In $15 Kahlschläge verstehe ich es so, daß es bereits ein Kahlschlag ist, wenn der Kronenschlußgrad unter 50% fällt.
Angenommen, der Wald wurde in einem Sturmjahr gerupft und dadurch schon lückig. Jetzt entdeckt der Waldbesitzer einige Käferbäume und schneidet diese weg. Der Wald wird also noch lückiger.
Jetzt kommt ein Wanderer daher und sieht diesen lückigen Wald und frische Baumstümpfe.
Er meldet das dem Amt und diese schickt erstmal die Begutachter-Truppe um den Sachverhalt zu sichern. Anschließend wird der Waldbesitzer angeklagt, weil der Kronenschlußgrad unter 50% liegt, wenigstens aus Sicht des Wanderers und der Leute vom Amt.

Interessant auch wenn es um die Flächengröße bei einem "Kahlschlag" geht: "Angrenzende Kahlflächen und angrenzende noch nicht gesicherter Verjüngungsflächen des gleichen Forstbetriebe werden dabei mit eingerechnet."
Wer entscheidet das, wann eine Verjüngungsfläche als gesichert oder nicht gesichert angesehen werden kann?

Dieses geplante Bundeswaldgesetz eröffnet den Naturschutz-Jüngern und den Ökologisten in den Ämtern Tür und Tor, um dem Waldbesitzer das Leben schwer zu machen. Wenn die einen dann erstmal auf dem Kieker haben, dann wird man seines Lebens nicht mehr froh werden.
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Rohana » Di Dez 26, 2023 11:18

Südheidjer hat geschrieben:In $15 Kahlschläge verstehe ich es so, daß es bereits ein Kahlschlag ist, wenn der Kronenschlußgrad unter 50% fällt.

Für Käfer gibts da eine ausdrückliche Ausnahme! Genauso sind Stürme kein Kahlschlag.
Guckst du im selben Paragraph, Hervorhebung durch mich:

(3) Als Kahlschlag im Sinne des Gesetzes gelten nicht Holzeinschlagsmaßnahmen,
die
1. einer gesicherten, mindestens drei Meter hohen Verjüngung dienen,
2. zur Pflege und Freihaltung von im Wald liegenden Leitungstrassen nach § 2 Absatz 2
Nummer 1 Buchstabe f dienen,
3. der Erhaltung oder Bewirtschaftung historischer Waldnutzungsformen, wie insbeson-
dere dem Niederwald oder dem Mittelwald, dienen,
4. aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich sind,
5. der Waldbrandvorsorge oder der Vorbeugung oder Bekämpfung von Waldbränden, ins-
besondere durch Anlage von Brandschutzschneisen oder der Beseitigung und Sanie-
rung von durch Waldbrand verursachten Schäden, dienen,
6. zum Schutz oder zur Erhaltung des verbleibenden Baumbestands und benachbarter
Wälder vor biotischen oder abiotischen Schäden notwendig sind,
7. dem Werterhalt oder der wirtschaftlichen Nutzung von in Folge biotischer oder abioti-
scher Schäden flächig abgestorbener Bäume dienen, sofern dabei ein Anteil von min-
destens fünf vom Hundert der Derbholzmasse auf der Fläche verbleibt

[...]
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Ecoboost » Mo Jan 22, 2024 20:10

Servus,



Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Ecoboost » Mo Aug 12, 2024 18:49

Servus,

am besten ist das Ende des Videos...

Es wird immer schlimmer, wird Zeit dass die Tage kürzer werden und die Traktoren wieder auf die Straßen rollen.

Gruß

Ecoboost
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon Spänemacher58 » Mo Aug 12, 2024 19:32

na Ecoboost, ich glaube das Thema ist vom Tisch (hoffentlich). https://www.focus.de/finanzen/news/klim ... 17373.html
Habeck wollte nur mal wieder antesten mit welchem Wiederstand zu rechnen wäre.
Trotzdem traue ich der Sache nicht und werde nichts mehr in unsere Forstwirtschaft investieren da zu unsicher.
Hätte mir gerne auch einen Rückewagen gekauft der meine Arbeit erheblich erleichtern würde, aber der Brennholzboom von 2022 ist wohl vorbei
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Re: Neues Bundeswaldgesetz (Referentenentwurf)

Beitragvon langholzbauer » Di Aug 13, 2024 0:38

Ecoboost hat geschrieben:Es wird immer schlimmer, wird Zeit dass die Tage kürzer werden und die Traktoren wieder auf die Straßen rollen.

Gruß

Ecoboost

Dazu betrifft es zu wenig Traktorfahrer.
Die Bauern haben schon in der Landwirtschaft zu viele Baustellen! :klug:
Geht hin und sprecht alle Abgeordneten und Kandidaten schon vor der nächsten Wahl drauf an!
Die par € Beitrag für den Waldbesitzerverband sind auch gut angelegtes Geld, weil mit jedem weiteren Mitglied auch die vertretene Fläche, und damit der Einfluss steigt.
Nebenbei kommt über die Mitgliederinformationen etc. ein Mehrwert zurück.

Da läuft schon eine Aktion der WBV unter dem Thema "Hände weg vom Waldgesetzt!".

Diese völlig überflüssigen Bürukraten und ungelernten Abgeordneten wollen an das Waldgesetz ran, nur weil es alt ist.
Das ist aber völliger Unsinn, denn darin sind alle aktuellen Ansprüche an die Waldbewirtschaftung schon ausreichend geregelt.
Jede Änderung wäre eine " Verschlimmbesserung"!
Im Gegenteil:
Eine konsequente Anwendung und Durchsetzung des alten WG würde Wald, Forstpartie und Umwelt schon deutlich weiter bringen, als die vielen geplanten Änderungen.
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