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Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

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Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

Beitragvon KoBra » Mo Jan 05, 2009 19:12

Hallo,
wie ich heute von einem Nachbarn erfahren habe wird bei uns die Jagd neu vergeben.

Ich bin als Waldbesitzer Mitglied unserer Jagdgenossenschaft. War aber bisher nur ein einziges Mal (ist schon eine Weile her) auf einer Versammlung.
Dort gab es Rehragout (untere Rehhaxen und andere Schlachtüberbleibsel samt Knochen mit Beil kleingehackt) mit schwarzer Soße und gekochten Kartoffeln. Außerdem huldigten die anwesenden Jäger permanent dem Jagdherrn. (Für mich genügend Gründe fortan fernzubleiben.)

Wie ist der Ablauf einer Neuvergabe der Jagd?
Gibt es eine Ausschreibung? Fristen? Veröffentlichung?
Ein Link wäre super.

Bisher habe ich von den Versammlungen der Jagdgenossenschaft aus der Tageszeitung einige Tage vorher erfahren. Der nächste Termin stand noch nicht drin. (Falls ich ihn nicht übersehen habe.)

Muss eine Tagesordnung veröffentlicht werden? Frist?

Die Chancen auf eine Pächterwechsel stehen nach meiner Meinung nicht schlecht, da viele meiner Holznachbarn mit dem jetzigen Pächter unzufrieden sind (zu viele Rehe, dadurch Verbiss und Fegeschäden).

Konrad
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Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 05, 2009 19:29

Tja mein Lieber, das ist ein komplexes Gebilde. Das ist nicht mit einem und nicht mit zwei Links getan. Jagdrecht ist auch grundsätzlich Länderrecht d.h. es ist unterschiedlich in den Ländern. Aber letzten Endes ist alles unter dem daneben existierenden Bundesjagdrecht subsumiert.

Grundsätzlich hast du als Jagdgenosse, was du ja zwangsläufig bist, so gut wie keine Rechte. Sehr bedeutende Rechte liegen allein bei dem Jagdvorstand der Genossenschaft.

Deshalb musst du dir eine Satzung deiner JGenossenschaft besorgen. Darin sind auch die verschiedenen Fristen aufgeführt die es zu beachten gibt. Grundsätzlich neigen die Vorstände dazu die Angelegenheit nach dem Motto, Friede & Freude & Eierkuchen zu behandeln. D.h. es wird möglichst alles unter dem Tisch gehalten und so gut wie nicht informiert.

Am meisten wird in der Praxis gegen Formalvorschriften verstossen. So bildet z.B. das Flächenregister mit den Flächen der einzelnen Mitglieder die Basis für die Stimmen bei der Vorstandswahl. Ich habe noch kaum eines gesehen das gestimmt hat.

Mit solch kleinen Dingen, die du bei der unteren Jagdbehörde rügen musst, kannst du die Herren vlt. auch Damen geneigter machen die zumindest etwas anzuhören.
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Beitragvon KoBra » Di Jan 06, 2009 10:00

CarpeDiem hat geschrieben:Grundsätzlich hast du als Jagdgenosse, was du ja zwangsläufig bist, so gut wie keine Rechte. Sehr bedeutende Rechte liegen allein bei dem Jagdvorstand der Genossenschaft.

Das habe ich befürchtet.:(
CarpeDiem hat geschrieben: Deshalb musst du dir eine Satzung deiner JGenossenschaft besorgen.

Guter Tipp, werde ich besorgen.:D
CarpeDiem hat geschrieben:... es wird möglichst alles unter dem Tisch gehalten und so gut wie nicht informiert.

Ich möchte den aktuellen Zustand (Rehmast mit Silomais, Kraftfutter und Obsttrester --> viel zu hohe Rehdichte --> Verbiss und Fegeschäden --> hoher Aufwand und Kosten für Zäune) verbessern. Gespräche mit dem Jagdherrn brachten nichts. Ein Pächterwechsel brächte nach meiner Meinung (wenigstens vorübergend) eine Verbesserung.
CarpeDiem hat geschrieben:Am meisten wird in der Praxis gegen Formalvorschriften verstossen.
Mit solch kleinen Dingen, die du bei der unteren Jagdbehörde rügen musst, kannst du die Herren vlt. auch Damen geneigter machen die zumindest etwas anzuhören.
:(
Gute Idee. Danke.
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Beitragvon forstbetriebwf » Di Jan 06, 2009 12:57

Hallo,also erstens mal bist du ja Jagdgenosse und somit auch ein Mitspracherecht,und nimmst auch an den Abstimmungen teil,es ist nicht richtig das die Entscheidung alleine beim Jagdvorstand liegt.Eine Eiladung zur Versammlung müßtest Du kriegen wenn du Jagdgenosse bist.Was den bisherigen Pächter betrifft,so kann der Pachtvertrag zb verlängert oder auch gekündigt werden,natürlich mit einer Mehrheit der Stimmberechtigten.Wird der Vertrag gekündigt so muß die Jagdverpachtung öffentlich ausgeschrieben werden.
Was den vieleicht überhöhten Rehwildbestand betrifft,so hat der jetzige Pächter ja eine Vorgabe durch den Abschußplan,und an den ist er gebunden,und muß ihn auch erfüllen,und mehr als im Abschußplan steht darf er auch nicht erlegen.

Ansonsten würde ich Dir auch empfehlen,mal auf die Sitzungen zu gehn,mit dem Jagdvorstand zu reden und auch mit den anderen Jagdgenossen.
Natürlich ist auch alles etwas abhängig von den Anteilen deiner Fläche eben der größe die in Bereich der Jagdgenossenschaft fällt
forstbetriebwf
 
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Re: Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

Beitragvon bona terra » Di Jan 06, 2009 13:40

Servus Konrad,

das mit der Jagdvergabe ist ja grad in Niederbayern immer ein politisch hochbrisantes und spannungsgeladenes Unterfangen. Grundsätzlich kann jeder Pachtvertrag vor Ablauf verlängert werden, hierbei muß auch die Mindestpachtdauer von 9 Jahren nicht eingehalten werden (ist ja beim bestehenden Pächter bereits erfüllt). Wird eine Verlängerung angestrebt, haben Mitbewerber erst mal keine Chance ein Angebot abzugeben.

Wird aber beschlossen den Jagdpachtvertrag nicht zu verlängern, dazu ist ebenfalls eine Abstimmung der Jagdgenossen (= Grundstückseigentümer als Inhaber des Jagdrechts) notwendig, muß eine Neuverpachtung erfolgen. Die Vergabe kann nach unterschiedlichen Arten erfolgen, z. B. Versteigerung, Bieterverfahren, freihändige Vergabe. Auch kann der Kreis der Bieter/möglichen Jagdpächter z. B. auf den Kreis der Jagdgenossen oder Ortsansässigen Jäger begrenzt werden. Was. u.U. bereits in der Satzung der Fall ist.

Grundsätzlich erfolgt die Jagdvergabe oder Verlängerung in einer nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossen. Zu dieser muß mindesten 8 Tage vorher in ortsüblicher Weise eingeladen werden. Eine schriftliche Einladung an die einzelnen Jagdgenossen erfolgt in aller Regel nicht!

Die Einladung zur Versammlung muß auch die Tagesordnung enthalten. Beschlüsse müssen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und auch der vertretenen Fläche erfolgen. Das hat z. B. zur Folge, daß es im Prinzip kein Enthaltung gibt.

Auch ist es nicht so, daß die Jagdgenossen nichts zu sagen haben. Jagdvorsteher und Vorstandschaft sind lediglich ausführendes Organ der Jagdgenossenschaft. Und grade die Waldbesitzer haben da meistens ein gewichtiges Wort mitzureden.

Zu den von Dir angesprochenen Problemen:

Weißt Du wie hoch die Verbissbelastung in euerem Hegering ist? Kannst Dich gerne per PM bei mir melden, dann kann ich Dir da auch nachschauen. Im Frühjahr erfolgt übrigens wieder die Aufnahme des Verbisses durch die Forstämter. Da kannst Du auch dabei sein!

Rehwildmast mit Silomais: Wildfütterung ist gerade bei uns im Flachland ein heißes Thema. Die Rehe würden vermutlich auch ohne Fütterung mehr oder weniger gut über den Winter kommen. Die Fütterung erfolgt in der Regel aus folgenden Gründen: Reduzierung des Verbissdruckes (ein artgerecht gefüttertes und sattes Reh hat kaum Appetit auf Tannenzweige), um das Wild im Revier zu halten und zugegebener Maßen auch um die Qualität der Trophäe beim Rehbock zu steigern. Allerdings kann unsachgemäße Fütterung (Kraftfutter, wenig Rohfaser) durchaus eine verbisserhöhende Wirkung haben.

"Jagdessen bei der Versammlung" Die Zubereitung des hier in Niederbayern üblichen Rehragouts ist ja Sache des Gastwirt. Der eine kanns eben besser, ein anderer wieder nicht so gut. Das liegt aber nicht in der Hand des Jagdpächters. "Schlachtabfälle" kommen dabei allerdings nicht rein. Und selbst der beste Rehschlegel hat einen Knochen. Üblicherweise werden die aber vor der endgültigen Zubereitung entfernt.

Was mich aber auch noch interessieren würden, welche Fläche hast Du in Deiner Jagdgenossenschaft und womit verjüngst Du Deinen Wald? Zum einen ist es unerlässlich, z. B. bei Lärche und Douglasie einen Fegeschutz anzubringen. Zum anderen wirken seltene Baumarten magisch auf alles Wild und werden bevorzugt verbissen.
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Beitragvon CarpeDiem » Di Jan 06, 2009 15:26

Ich weiss nicht woher ihr eure Kenntnisse denn so alle habt. Bei uns in Rheinland-Pfalz verpachtet allein im stillen Kämmerlein der Jagdvorstand die Jagd, verlängert sie oder macht einmal gerade was er will.

Als Jagdgenosse wird man lediglich zur Generalversammlung eingeladen, die natürlich den Jagdvorstand zu wählen hat und darüber hinaus über die Verwendung des Erlöses befindet. Sonst gar nichts.

Wenn das bei euch anders gehandhabt wird, muss dies noch lange keine gesetztliche Entsprechung haben.
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Beitragvon maexchen » Di Jan 06, 2009 15:57

CarpeDiem hat geschrieben:... Bei uns in Rheinland-Pfalz verpachtet allein im stillen Kämmerlein der Jagdvorstand die Jagd, verlängert sie oder macht einmal gerade was er will....


Eine Jagdgenossenschaft ist doch kein rechtsfreies Gebilde. Auf jeden Fall ist die Satzung bindend. Habt das die Mitgliederversammlung so beschlossen und in die Satzung übernommen .:?: Das läßt sich auch wieder ändern. Bei uns kann die Verpachtung nur die Generalversammlung beschließen. Eine Jagdgenossenschaft funktioniert so gut oder schlecht wie ihre Mitglieder es zulassen !
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Re: Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

Beitragvon KoBra » Di Jan 06, 2009 17:38

Servus bona terra
bona terra hat geschrieben:das mit der Jagdvergabe ist ja grad in Niederbayern immer ein politisch hochbrisantes und spannungsgeladenes Unterfangen.
Das habe ich auch schon bemerkt. Der Jagdherr und seine Jäger "arbeiten" schon sehr an einer Verlängerung der Pacht. Einer wollte mir aus Anlass des baldigen Ablaufs der Jagd eine Flasche Schnaps schenken. Er wusste nicht, dass ich keine Alkohol trinke. Es war auch kein echter Jägermeister (soweit ich das Ettikett sah, ein Jagdbitter von Lidl oder Aldi), dafür ist meine Fläche zu klein.
bona terra hat geschrieben:"Jagdessen bei der Versammlung" Die Zubereitung des hier in Niederbayern üblichen Rehragouts ist ja Sache des Gastwirt. Der eine kanns eben besser, ein anderer wieder nicht so gut. Das liegt aber nicht in der Hand des Jagdpächters. "Schlachtabfälle" kommen dabei allerdings nicht rein. Und selbst der beste Rehschlegel hat einen Knochen. Üblicherweise werden die aber vor der endgültigen Zubereitung entfernt.
Ich wollte mit meiner Kritik am Essen weniger das Essen selbst, sondern den Umgang der Jäger mit dem Jagdherrn (radlfahren [für Nichtbayern: einschleimen, Arsch kriechen]) und des Jagdherrn mit dem Jagdgenossen. (Wer gibt sich schon gerne mit Bauern ab, wenn er sonst Umgang mit Bankdirektoren, Politikern und Unternehmern hat.)
bona terra hat geschrieben:Was mich aber auch noch interessieren würden, welche Fläche hast Du in Deiner Jagdgenossenschaft?
Warum willst Du das wissen? Läuft deine Pacht auch aus?:wink:
bona terra hat geschrieben: Zum einen ist es unerlässlich, z. B. bei Lärche und Douglasie einen Fegeschutz anzubringen. Zum anderen wirken seltene Baumarten magisch auf alles Wild und werden bevorzugt verbissen.
Ein "Fegeschutz" wäre bei einem einigermaßen natürlichen Rehbestand nicht notwendig. Außerdem wird alles angefegt, dessen Stammdurchmesser kleiner als 10 cm ist, auch Laubbäume. Bei Lärchen und Douglasien sind der Schäden, jedoch verheerend. Verbissen wird ebenfalls alles was niedriger als zwei Meter ist, vor allem Tannen und Eichen.
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jagdgenossenschaften

Beitragvon stadlerg » Di Jan 06, 2009 17:47

1. satzung lesen und auch verstehn

2. der jagdgenossen hat viel mehr rechte wie mache glauben
(alleine schon deshalb weil das jagdrecht auf der fläche liegt und nichts anderes)

3. Lasst euch nicht einschüchtern gibt auch zu den thema sehr interessante musterprozesse ,die alle zu gunsten der einzeln jagdgenossen ausgegangen sind

nur mut das geht schon für den wald
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jagdgenossenschaften

Beitragvon stadlerg » Di Jan 06, 2009 17:48

1. satzung lesen und auch verstehn

2. der jagdgenossen hat viel mehr rechte wie mache glauben
(alleine schon deshalb weil das jagdrecht auf der fläche liegt und nichts anderes)

3. Lasst euch nicht einschüchtern gibt auch zu den thema sehr interessante musterprozesse ,die alle zu gunsten der einzeln jagdgenossen ausgegangen sind

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Re: Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

Beitragvon bona terra » Di Jan 06, 2009 21:27

@ CarpeDiem/Kobra:

Jeder Jagdgenosse hat bei der Abstimmung ein Stimme, welche noch zusätzlich mit der Grundstücksfläche gewichtet wird. Jeder Beschlussvorschlag benötigt die Mehrheit nach Stimmen und nach Fläche.
Das ist Gesetz, in Niederbayern und auch in RLP! "Alle Gewalt geht vom Volke aus :wink: " Man muß sich aber trauen, zumindest hinzugehen und seine Stimme abzugeben. Und bei den meisten Jagdversammlungen auch den Mund aufzumachen! Sonst wird man im wahrsten Sinne des Wortes "überstimmt".

Häufig ist es aber auch so, daß nur auf einen fetten Jagdpachtschilling geschaut wird. Den kann natürlich nicht der einfache Jäger vor Ort zahlen. Dann darf man sich aber auch nicht über die Arroganz des Kapitals beschweren.

Zum Verbiss- und Fegeschutz: Ich kenne kein Beispiel wie die Verjüngung von Lärche und Douglasie ohne Schutzmaßnahmen eine Chance hat. Der Rehbock wird von diesen Arten magisch angezogen und wird den Großteil verfegen. Kannst mir gerne eine Gegenbeispiel zeigen!

U.a. bestimmt das BJG (Abschnitt VII, § 32) ...Der Wildschaden in ... Forstkulturen .... der duch Einbringen anderer als im Jagdbezirk vorkommender Hauptbaumarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt ist ..... wird nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist .....

Man kann dazu natürlich im Pachtvertrag zusätzlich definieren welche Baumarten ersatzpflichtig sind, ist jedoch immer eine freiwillige Vereinbarung, die der Pächter auch unterschreiben muß!

Warum mich Deine Fläche interessiert? Um vielleicht beurteilen zu können ob es sich um eine Kleinfläche handelt, die von Haus aus einer größeren BElastung durch Verbiss und Fegen ausgesetzt ist als eine Großfläche.

Und ob Dich der Schaden wirklich merklich trifft, oder ob Dein Wald für Dich nur Hobby ist (was nicht heißen soll, dass ich dann übermäßigen Wildschaden gutheissen würde).
Zuletzt geändert von bona terra am Di Jan 06, 2009 22:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuvergabe einer Jagd (Jagdgenossenschaft)

Beitragvon bona terra » Di Jan 06, 2009 21:30

[quote="KoBra"]Ein "Fegeschutz" wäre bei einem einigermaßen natürlichen Rehbestand nicht notwendig. Außerdem wird alles angefegt, dessen Stammdurchmesser kleiner als 10 cm ist, auch Laubbäume. Bei Lärchen und Douglasien sind der Schäden, jedoch verheerend. Verbissen wird ebenfalls alles was niedriger als zwei Meter ist, vor allem Tannen und Eichen.[/quote]

Die letzten Sätze hören sich allerdings dramatisch an. Wobei ein Reh maximal bis 1 - 1,2 m verbeissen kann. Drüber schaffens eigentlich nur Hirsche. Hast schon mal dran gedacht Wildschaden zu verlangen? Wirkt vielleicht Wunder!
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Beitragvon forstbetriebwf » Mi Jan 07, 2009 9:06

Also beschweren kann sich nun ja jeder,aber ich weise nochmal darauf hin,das man auch mal auf die Versammlungen gehn sollte.Es ist natürlich richtig das es auf die Fläche ankommt,die man Besitzt.Wir selbst bejagen 1000 ha Gemeinschaftlichen Jagdbezirk,und da gibt es keinerlei nennenswerte Probleme.Und was den Wildverbiss anbelangt da verweise ich nochmal auf den Abschußplan,der gibt vor was und wieviel geschossen werden darf.Wenn bei uns jemand zb neu Anpflanzen tut aufforsten zb dann soll er auch zäunen,oder andere Maßnahmen zum Schutz ergreifen,man kann nicht alles auf die Jäger abwälzen.Schließlich zahlen wir auch eine angemessene Pacht für das Jagdrecht.Es gibt natürlich immer Oberschlaue die meinen Sie könnten anpflnzen was ihnen gerade in den Sinn kommt,die Pächter bezahlen ja den Schaden,aber das sind meistens auch die mit der geringsten Fläche,und auch die welche sich ansonsten auf Versammlungen nie sehn lassen.Es geht alles nur wenn man miteinander redet,Jäger Pächter und Jagdgenosse,auch als Grundbesitzer kann ich nicht alles auf den Pächter abwälzen,es ist wie überall ein geben und nehmen,dann klappt es auch.
Mich würde auch mal die Größe der Fläche intressieren.Was die Weiterverpachtung oder Verlängerung betrifft da wird nun mal mehrheitlich abgestimmt,da kann es nun auch mal vorkommen das der eine oder andere überstimmt wird,sowas nennt man auch Demokratie.
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Jan 07, 2009 9:34

So ist es richtig wie Sie da schreiben. Wir zahlen Pacht, (zwar nicht so viel) und bestimmen was der Grundeigentümer anpflanzen darf. Wenn er Schaden hat, und davon gibt es mittlerweile mehr als genug, sehen wir nach Möglichkeiten dass er darauf sitzen bleibt. Alle land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit hat sich der hochherrschaftlichen Jagdausübung unterzuordnen, alles andere als unsere Jägerinteressen haben zurückzustehen. Aus Ihrem Posting kann man die ganze Arroganz der Jagdbeflissenen heraushören, deshalb ist es absolut notwendig denen bei jeder Gelegenheit gehörig auf die Füsse zu treten.

Vor einigen Wochen wurde bei uns, gar nicht weit von Ihnen, auf der Weide ein Pferd tot geschossen. Wenn ich diese Story in allen Einzelheiten breittreten würde, käme der Leser nicht mehr aus dem Staunen heraus. Dabei ist noch das Allerschönste, dass der Täter seinen Jagdschein behalten wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungenen. Waidmannsheil!!!!
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Beitragvon El Cid » Mi Jan 07, 2009 10:28

Gemach Gemach!

Wie für ein gedeiliches Zusammenleben -auch in der Natur- erforderlich, sollen alle Seiten vernünftig miteinander umgehen: Jagdgenossen und Jagdpächter!
Sicher ist es tragisch, wenn ein Pferd erschossen wird, aber es gibt auch in allen anderen Bereich der Gesellschaft schwarze Schafe, Unfälle oder ähnliche Vorkommnisse...

Ich kenne auch Geschichten von Jagdgenossenschaften, die auf das schnelle Geld auswaren, somit wegen des sehr hohen Angebotes z. B. an niederländische Interessenten verpachteten, diese gingen zwei Jahre im Revier auf Kehrausjagd (schossen alles daher wie es kam) und verpieselten sich dann auf nimmer wiedersehen. Die Jagdgenossenschaft blieb dann (trotz oder gerade wegen dem EU-Recht) auf dem angebrochen Pachtvertrag sitzen, fand keine Neupächter, da das Revier ja fein blank leergeschossen war und musste dann mit den nichtvorhandenen Jagdpachteinnahmen klar kommen....Hinzu kamen langsam die ersten Wildschäden....

Dann kenne ich auch Jagdgenossen, die mit ihren 6m Mähwerkskombinationen mit 20 km/h alle 6 Wochen das Gras rasieren und dabei regelmäßig 2-3 ausgewachsene (!) Rehe zerstückeln und das einzige was die interessiert ist, dass ihre Hochleistungszauberkühe nicht an Botulismus erkranken! Das dollste dabei: Diesen Landwirten wird auch nicht der Berufsberechtigungsschein weggenommen! Waidmannsheil!!!!!!

Das alles lässt sich schön fortsetzen und hin- und herschieben, so dass jede Seite mal die Böse ist.
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