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Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Waldschraat » Mi Mär 07, 2018 21:55

Hallo,

nach meinen Informationen unterscheidet man zwischen Vorbehaltsniesbrauch und Zuwendungsniesbrauch.

Den vorbehaltenen Niesbrauch nutzen z.B. Eltern, die den Kindern ein Haus übertragen und sich selbst noch die Nutzung und damit die Erträge vorbehalten. Sie sind nicht mehr Eigentümer. Beim Zuwendungsniesbrauch bleibt das Eigentum bestehen und der Niesbraucher kann den Nutzen ziehen.

In beiden Fällen ist der Eigentümer nur Eigentümer und sonst nichts.

Bei vermieteten oder auch eigen genutzten Gebäuden obliegt des dem Nießbraucher alle Aufwendungen zu tragen.

Das Eingangsbeispiel zeigt, dass Wald sich nun denkbar schlecht für die Vereinbarung eines Niesbrauchrechtes eignet. In diesem Forum muss man nun wirklich niemanden erklären, warum das so ist. Wenn doch, so wäre es erforderlich alle Einzelheiten zu Nutzungen, Kalamitäten, Wiederanpflanzungen u.ä. ziemlich genau zu regeln. Dennoch kann man sich vorstellen, dass man einer Hofübertragung und auch einer Waldübertragung unter Niesbrauchvorbehalt zustimmt. Schlechtestenfalls bleibt einem am Ende immer noch der nackte Grund und Boden. Aber so schlimm kommt es nur selten.

Viele Grüße

W
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » Mi Mär 07, 2018 23:21

Niesbrauch ist eine schwierige Sache. Auch was das Steuerliche angeht. Sogar das Finanzamt hat dabei erhebliche Probleme.

Nützlich ist Niesbrauch allerdings in einer Hinsicht. Hier wird nicht einem Erbfolger jahrelang erzählt, dass er sowieso später mal alles erbt (damit er schön brav am besten kostenlos auf dem Hof arbeitet) und dann guckt er doch in die Röhre, weil der Sohn im fernen Hamburg plötzlich alles erbt. Beim Niesbrauch weiß der potentielle Erbe schon Jahre vor dem Erbfall, dass er das Erbe tatsächlich irgendwann erhält. Das Datum kann auch schon festgelegt sein.

Zum notariell dokumentierten Niesbrauch gehört auf jeden Fall eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch den Niesbrauchnehmer, also den Altbauern. Eine übermäßige Nutzung (über den vereinbarten Satz hinaus) ist eine übermäßige "Fruchtziehung" und kann sich durchaus durch einen Sturm ergeben. Da kann der Niesbraucher nichts dafür, aber der Holzerlös steht ihm nicht in voller Höhe zu sondern teilweise dem Niesbrauchgeber, also dem demnächstigen Erben.

Zur ordentlichen Bewirtschaftung gehört auch, für einen Jungaufwuchs zu sorgen. Entweder Neupflanzung oder Naturverjüngung, wenn denn tatsächlich was kommt an Jungpflanzen. Das gehört zur normalen Arbeit eines Forstbetriebes.

Die Konfliktmöglichkeiten sind zahlreich. Deshalb bin ich immer dafür, dass ein Bauer oder Waldbauer oder Weinbauer oder was weiß ich irgenwo im Alter von spätestens 60 oder bisschen drüber komplett an den Erben abtritt. Klare Kante. Er kann ja später im Lohnverhältnis weiter mitarbeiten. Aber Chef muß der Junior sein.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon bastler22 » Mi Mär 07, 2018 23:50

Ok wird interessant sein ob du das immer noch so siehst wenn du selbst 60 wirst :-)
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » Mi Mär 07, 2018 23:53

Bastler, ich bin 68. Wir haben den Niesbrauch aufgrund der Bockigkeit des Alten erst seit 5 Jahren (!) und haben den Betrieb längst schon überschrieben auf unseren Junior. Er wird übernehmen wenn er unter 40 alt ist. Da staunst du aber Bauklötze, wie? :D
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon bastler22 » Mi Mär 07, 2018 23:55

Ok ja das überrascht mich schon. Ist das auf dem Papier oder hat er auch wirklich das Sagen?
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » Do Mär 08, 2018 0:18

Wir haben mit Junior ein Bombenverhältnis. Er darf alles schon bestimmen was die Zukunft des Waldes angeht. So gefiel es ihm, demnächst einen Forstmulcher kommen zu lassen, um mehrer Gassen durch die Ginsterflächen zu mulchen. Wir haben OK gegeben, wir bezahlen, Junior darf bestimmen.
Und seit 11 Jahren nach Kyrill wird bei uns in jedem Frühjahr noch wieder gepflanzt. Er darf die Baumarten bestimmen. Ist ja sein Wald in der Zukunft.
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon DST » Do Mär 08, 2018 9:34

Danke schon mal für die Antworten.

Hab dazu auch mal im Internet etwas nachgelesen, und mal ne Nacht drüber geschlafen.

Bei mir geht es um folgendes:
Ich habe ein Waldstück zum Kauf angeboten bekommen und war mir mit der Verkäuferin soweit einig.
Im nächsten Zug Grundbuchauszug geben lassen, und siehe da, Nießbrauch ohne Einschränkungen eingetragen :?

Die Verkäuferin hat zu dem Nießbrauchberechtigten (Alter 75) mittlerweile ein "etwas ungünstiges" Verhältnis :roll:

Der Wald wurde vor 30 Jahren als Mischwald aufgeforstet, und hat noch keine Jungdurchforstung gesehen.
Der Bestand teils viel zu dicht, das Hd Verhältnis zunehmend grenzwertig, sollte also beizeiten aufgelichtet werden.

Zu holen ist da für den Nießbrauchsberechtigten eigentlich nichts, Gesundheitlich kann er es selbst eh nicht mehr machen, dann ist es viel Arbeit, wenig Brennholzertrag, alles Handarbeit, teils Hanglage.

Der Nb-berechtigte müßte bei einem Verkauf von seinem Recht zurücktreten damit das Grundstück Lastenfrei verkauft werden könnte.
Dies wird vermutlich nicht geschehen, da diesem Menschen in seinem Umfeld schon ein "gewisser Ruf" anlastet. :evil: :gewitter:

Nun meine Bedenken:
Würde ich dieses Grundstück tatsächlich kaufen, müßte ich auch dieses Nießbrauchsrecht mit übernehmen.
Könnte ein Verkauf überhaupt ohne Zustimmung des Nb-ers geschehen, oder muß dieser dazu sein OK geben :?:

Dürfte ich die notwendigen Pflegedurchforstungen machen :?:

Das bei den Durchforstungen anfallende Stangenholz müßte ich liegenlassen :?: Bei Entnahme des Stangenholzes müßte ich den Nb-er dafür entschädigen :?:
Oder wäre "Eigenbedarf" erlaubt. :?:

Müßte der Nb-er im Sinne einer "ordentlichen Bewirtschaftung" die Kosten für die Durchforstung tragen :?:
Dazu gibt die Rechtslage nichts aussagekräftiges her, oder gibt es rechtlich bindende Regeln für Durchforstungen?
Ich denke nicht, das liegt wohl im persönlichen Ermessensspielraum, es kann also niemand dazu gezwungen werden.
(hier ginge es darum ob die Eigentümerin den Nb-er dazu verdonnern könnte eine Jungdurchforstung auf seine Kosten durchführen lassen zu müssen, und dieser aufgrund der Kosten ohne Nutzen, von seinem Nb-recht Abstand nehmen würde, dann stünde dem Verkauf nichts mehr im Wege)

Rein rechtlich könnte der Nb-er den jetzigen Jungbestand doch die nächsten Jahre massiv ausdünnen (wirschaftlich,unwirtschaftlich oder aus reiner Boshaftigkeit), ohne weitere Verpflichtungen, nur bei einer Kahlfläche sollte/müßte er aufforsten?
Aber für Durchforstungen und Aufforstung gibt es auch keine rechtlich bindenden Regeln, sind nur Empfehlungen, liegt alles wieder im Ermessensspielraum.

Wie sieht es bei den Pflichten bei z.B. Sturmschäden oder Borkenkäfer aus :?:
Muß der Nb-er dies auf seine Kosten beheben lassen?
Borkenkäfer bei Fichte vermutlich ja, aber die anderen Holzarten könnte man nach Sturmschaden auch einfach liegen lassen und das ganze als "naturnahe" Bewirtschaftung bezeichnen inkl. warten auf Nvj.


Da der Nb-berechtigte noch 25 Jahre leben kann, hätte man im schlechtesten Fall nur Arbeit ohne jeglichen Ertrag, oder keine Arbeit und einen vollkommen verwilderten Urwald.

Wie sieht es überhaupt mit der Pflegekasse aus :?:
Das Nießbrauchsrecht hat doch bestimmt einen gewissen Wert? Könnte ein Vormund dann auch noch "Ernte" abschöpfen, oder müsste man als Eigentümer für ein nicht genutzes Recht irgenwelche Ausgleichszahlungen vornehmen :?:


Eigentlich kann man einen solchen Wald nur zum reinen Bodenwert kaufen und die "natürliche" Bereinigung des Nießbrauchsrechtes abwarten. :regen:

Wenn ich das alles so sehe, läßt man wohl besser die Finger davon :klug:

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon DST » Do Mär 08, 2018 9:41

@Kormoran2

Hut ab, euer Verhältnis zum Junior ist beneidenswert!

Daran sollten sich viele Ü60er ein Beispiel nehmen :wink:

Gruß Daniel
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