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Moderator: Falke


Kormoran2 hat geschrieben:Nur der letzte Satz.... war lebensfremd. Was in Familien teilweise abgeht, kann sich kein Außenstehender vorstellen. Ich spreche aus Erfahrung.
Bevor man ein Nießbrauchsrecht einräumt, sollte man im Vorfeld - soweit möglich - alle Eventualitäten vom Fachanwalt abklären lassen und möglichst dann auch vertraglich festhalten, sofern diese von der allgemeingültigen Rechtslage abweichen!

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