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Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon mondmann » Mi Nov 10, 2010 19:46

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich des Niesbrauchrechts. Ich soll hier vermitteln und kenne die genaue rechtliche Position nicht. Mein Cousin hat den Hof meines Onkels vor sieben Jahren überschrieben bekommen. Mein Onkel hat sich das Niesbrauchrecht für 4,3 ha Wald festschreiben lassen. Die letzten Jahre hat er mit drei Harvestereinsätzen Holz in größeren Mengen geerntet - allerdings noch im grünen Bereich. Soweit ist alles in Ordnung. Jetzt hat er den Wald mit einem Förster besichtigt und der hat ihm geraten, teilweise nachzupflanzen. Nun will er aber, dass mein Cousin die Pflanzmaßnahmen macht und vor allem auch zahlt. Das ist jetzt der Knackpunkt! Auf der einen Seite verkauft mein Onkel das ganze Holz und auf der anderen Seite will er, dass mein Cousin die Pflanzmaßnahmen übernimmt. Im Übergabevertrag steht nur Niesbrauch ohne irgendwelche Zusätze. Meiner Meinung müsste es doch so sein, dass der den Wald bewirtschaftet (der das Niesbrauchrecht hat) auch die Pflegemaßnahmen zahlen muss. Ist das rechtlich korrekt?

Danke
Gruß
Susanne
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon mf133fahrer » Mi Nov 10, 2010 20:00

Bei uns ist es so geregelt, wer den Nutzen hat hat auch die Kosten zu zahlen!! :klee:
DÜRFEN DIE DAS
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon nasenwurzelsepp » Mi Nov 10, 2010 22:40

Und mal wieder das leidige Thema:

Zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, das den Nießbraucher verpflichtet, ordnungsgemäß zu wirtschaften, die Sache zu erhalten und sie zu versichern. Auch hat der Nießbraucher die gewöhnlichen öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen. Verwendungen, die über die gewöhnliche Unterhaltung hinausgehen, kann der Nießbraucher vom Eigentümer ersetzt verlangen, wenn die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen.


Das sollte innerhalb der Familie aber doch eigentlich selbstverständlich sein.
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » Do Nov 11, 2010 1:18

Nasen...sepp, Deine Auskunft war sehr präzise. Nur der letzte Satz.... war lebensfremd. Was in Familien teilweise abgeht, kann sich kein Außenstehender vorstellen. Ich spreche aus Erfahrung.
Bei uns will der weit über 80jährige Niesbrauchinhaber - blind, taub, stark gehbehindert, extrem vergeßlich - seine Bewirtschaftung nicht aufgeben. Alle raufen sich die Haare.
Normalerweise ist doch ein steuerlicher Nutzungssatz bei solchen Verträgen vereinbart. Das heißt, es ist festgelegt, wieviel der Niesbraucher jährlich einschlagen darf. Und selbstverständlich gehört zur sorgsamen Bewirtschaftung nicht nur das Geld-einsacken, sondern auch das wieder aufforsten. Ich kenne solche Diskussionen auch zur Genüge. :gewitter:
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Waldmichel » Do Nov 11, 2010 8:47

Das ist für mich auch ein ganz klarer Fall, wer den Nutzen daraus hat, der trägt auch die Kosten!
Allerdings würde ich doch gerne leicht anzweifeln dass 3 Harvester-Einsätze mit größeren Erntemengen in wenigen Jahren für 4,3 Hektar Wald nicht doch schon arg viel ist... zumindest rein von der Beschreibung und den Zahlen hört sich das für mich als zuviel an. Ich hab selber 5 Hektar Wald und kann mir da in keinster Weise die beschriebenen Eingriffe vorstellen, aber das ist ein anderes Thema.

Hier eine andere Situation bezüglich Niesbrauch:
Ich bin Teilhaber (Erbengemeinschaft) an einer Wohnung und die Person mit dem Niesbrauch dieser Wohnung wohnte erst selber darin und hat auf ihre Kosten Änderungen vorgenommen (andere Bodenbeläge und Bad renoviert), jetzt ist sie ausgezogen und hat die Wohnung vermietet. Anfallende Reparaturen die das Haus also den Vermieter betreffen muss sie bezahlen, dafür kassiert sie auch die Miete.

Ich denke dass ein Gespräch mit einem Anwalt da letzte Klarheit schaffen wird, aber in meinen Augen ist die Sichtweise von Susanne völlig korrekt.

Gruß Mathias
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Rübezahl » Do Nov 11, 2010 11:23

Es ist, wie beschrieben:

Wer Niesbrauch hat, muss auch für den unterhalt gerade stehen. Niesbrauch ist ein "Allumfassendes Nutzungsrecht", allerdings ist es für mich fraglich, ob er die Wiederaufforstungh zahlen "MUSS". Es gibt ein Beispiel, da hat eine EIgentümer einer Bekannten Niesbrauch an einem Grundstück gewährt, dieser hat dann die darauf ruhenden Abbaurechte für den alten Steinbruch reaktiviert und durfte diesen selbstverständlich auch "ausbeuten". Nur handelt es sich ja hier um eine einmalige Geldgewinnung, niemand kann ja verlangen, dass er den granit wieder dort hinkippt wenn er fertig ist.

ISt sicher ein schwieriger Fall...

Grüße

Lukas
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon nasenwurzelsepp » Do Nov 11, 2010 13:57

Kormoran2 hat geschrieben:Nur der letzte Satz.... war lebensfremd. Was in Familien teilweise abgeht, kann sich kein Außenstehender vorstellen. Ich spreche aus Erfahrung.


Deshalb ja auch SOLLTE, denn beim lieben Geld hört ja bekanntlich jede Freundschaft auf.
Wollte damit eigentlich nur sagen, dass mir das generell stinkt und nicht behaupten, dass das die Realität wiederpiegelt, denn dem ist in der Tat nicht so.


Bevor man ein Nießbrauchsrecht einräumt, sollte man im Vorfeld - soweit möglich - alle Eventualitäten vom Fachanwalt abklären lassen und möglichst dann auch vertraglich festhalten, sofern diese von der allgemeingültigen Rechtslage abweichen!

Mir ist klar, dass man im Nachhinein immer schlauer ist, jedoch erachte ich es als mehr als sinnvoll, sich in Vorfeld über alle noch so abwägig erscheinenden Szenarien Gedanken zu machen.
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » Do Nov 11, 2010 18:25

@ Waldmichel: Du schreibst, daß Du im Zuge einer Erbengemeinschaft Miteigentümer an einer Wohnung bist. Der momentane Niesbraucher hat sie nun vermietet.
Erbengemeinschaften an sich sind schon von übel. Aber wegen einer "banalen" Wohnung eine Erbengemeinschaft zu begründen halte ich für bekloppt. Angenommenes Beispiel: Nur weil der Eigentümer alle 10 Kinder gleich behandeln will, wird eine Erbengemeinschaft gegründet. Die armen Erben werden sich mit Sicherheit zerstreiten und können ihr Leben lang nicht auseinander. Eine Erbengemeinschaft wieder aufzulösen, indem Einer die Anteile den Anderen abkauft, ist sehr schwer. Weil prinzipiell Uneinigkeit über den Wert des Anteils besteht. Gibt es eine ganze Fabrik zu vererben, ist eine Gemeinschaft evtl. angebracht. Besser wäre es aber, einen zum Erben zu bestimmen und die Anderen mit festgelegten Summen durch diesen zu entschädigen.

Bevor man ein Nießbrauchsrecht einräumt, sollte man im Vorfeld - soweit möglich - alle Eventualitäten vom Fachanwalt abklären lassen und möglichst dann auch vertraglich festhalten, sofern diese von der allgemeingültigen Rechtslage abweichen!

Dieser Satz von Nasen..sepp ist wirklich ganz ganz wichtig. Man kann kaum alle möglichen Ereignisse in einem Niesbrauchvertrag berücksichtigen. Ist ein Nutzungsrecht am Boden (Steinbruch) vorhanden, so kann der natürlich nur einmal ausgebeutet werden. Vielleicht ist eine Rekultivierung vertraglich zu vereinbaren, aber mehr ist nicht denkbar. Es gibt eben Niesbrauchs-Objekte, die sich durch den Niesbrauch abnutzen. Bodenschätze können nur einmal gehoben werden.
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Nov 11, 2010 20:42

@ Kromoran, in Sachen Erbengemeinschaft kann ich dir nur beipflichten, und nochmal, eine Erbengemeinschaft hat einzig und allein den Zweck sich selbst aufzulösen, bestehen Erbengemeinschaften mehrere Jahre läuft was falsch. :roll: :regen:
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon mondmann » Do Nov 11, 2010 23:33

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Es bestätigt mich, dass ich schon richtig mit meiner Meinung liege.

@Waldmichl: Ich habe mich vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt. Es handelt sich bei den 4,3 ha nicht um ein einzelnes Waldstück, sondern um mehrere. Die Harvestereinsätze waren natürlich nicht auf den gleichen Grundstücken. Bei der Bewirtschaftung kann man schon von ordnungsgemäß sprechen. Allerdings sollte man jetzt natürlich bei einigen Stellen nachpflanzen - Stichpunkt Waldumbau - sonst entwickelt sich wieder ein reiner Fichtenbestand.

Gruß
Susanne
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Waldhäusler » So Nov 14, 2010 17:39

Hallo,

also mir wurde bei der Übergabe das Niesbrauchrecht folgendermaßen erklärt.

Ich habe das ganze zu meinen Lasten zu bewirtschaften und alle entstehenden Unkosten zu tragen und der Niesbraucher bekommt den Erlös :(

Allerdings ist das beim Wald dann mit der Endnutzung erledigt und das Niesbrauchrecht auf die Fläche ist erloschen.

Würde bedeuten wenn der Einschlag einer wirtschaftlichen Endnutzung gleichkommt müsste "Mondmann" aufforsten aber die Fläche fällt aus dem bisherigen Niesbrauchsrecht raus und da hat der Niesbraucher nix mehr zu melden und zu holen!

Würde mich interessieren wie das ein Notar dann beim Waldumbau auf Naturverjüngung interpretiert!


Übrigens Niesbrauch ist ne üble Sache, würde also bei der Übergabe die Dinge anders regeln, eben ich bekomme was ich brauche und in den Flächen (Feld und Wald) hab ich aber auch nix mehr zu melden!
Irgendwie sollte man doch auch loslassen können, was soll das!

Gruß,
Sepp
Grüße,
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon johndeere93 » So Nov 14, 2010 19:00

DArf ich mal fragen was das Nießbrauchrecht ist hab das noch nie gehört ?
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon Kormoran2 » So Nov 14, 2010 19:30

Im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) gibt es zum Thema Niesbrauch eine Menge zu lesen.
Da ich kein Jurist bin, versuche ich mal eine Übersetzung: Bei der Niesbrauchregelung kann der Niesbraucher gemäß Niesbrauchvertrag über den Grund und Boden verfügen und ist zur ordentlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Der Grund gehört aber dem Eigentümer, der während des Niesbrauchs weitgehend rechtlos ist. Der Niesbraucher kann nicht den kompletten Nutzen ziehen, der möglich wäre, also z.B. einen Wald komplett abholzen, sondern nur soviel wie der übliche jährliche Einschlag ist. Wird durch einen Sturm der gesamte Wald umgeworfen und muß verwertet werden (sogenannte vorzeitige Fruchtziehung), so gehört nur der jährliche Nutzungssatz dem Niesbraucher, die restliche Erlössumme ist Eigentum des Grundeigentümers. Der NIesbraucher muß dieses Geld bei Ablauf des Niesbrauchs, der ja vorher vertraglich festgelegt wurde, dem Eigentümer aushändigen. Hat der Eigentümer Sorge, daß er dieses Geld nicht erhält, kann er sogar vom Niesbraucher eine Bankbürgschaft dafür verlangen. Die Einnahmen aus dem Sturmholzverkauf dürfen aber vom Niesbraucher verwendet werden, um die Sturmschadensflächen wieder aufzuforsten.

Grund für solche Niesbrauchregelungen können z.B. sein, wenn man die Erbschaftssteuer umgehen möchte. Der Vater kann dann den Grund schon dem Sohn vermachen, hat aber weiter die Nutzungsmöglichkeit. Tritt der tatsächliche Erbfall dann 10 oder mehr Jahre später ein, braucht keine Erbschaftssteuer bezahlt werden sondern nur eine Schenkungssteuer. Tritt der Erbfall vor Ablauf von 10 Jahren ein, wird der Grund der Erbschaftssteuer unterworfen, wie wenn der Niesbrauchvertrag nicht geschlossen worden wäre. Das ist dann Pech. Die Niebrauchsregelung war dann nutzlos.
Tritt der Erbfall aber später also nach 10 oder mehr Jahren ein, ist der genannte Grund aus der Erbschaftsversteuerung raus und nur das restliche Vermögen des Erblassers wird der Erbschaftssteuer unterworfen.

Bestimmt findet sich aber in Wikipedia eine noch bessere Erklärung.
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon DST » Mi Mär 07, 2018 20:48

Aus gegebenem Anlass hol ich dieses Thema wieder hoch,

wenn ich es richtig verstehe hat der Nießbraucher das alleinige Recht an allen "Früchten" also am Holz.
Würde der Eigentümer z.b. Brennholz für den Eigenbedarf rausmachen so müßte er den Nießbraucher dafür entschädigen :?:

Der Nießbraucher hat die Pflicht zu einer ordentlichen Bewirtschaftung,
wie sieht das jetzt im Falle einer aufgeforsteten Waldfläche aus :?:

Der Nießbraucher wäre dann doch auch in der Pflicht die fälligen Jungdurchforstungen auf seine Kosten durchführen zu lassen :?: oder interpretiere ich das Falsch?

Wer hat sich mit so einer Problematik schon mal beschäftigen müssen :regen:

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Niesbrauch Wald - wer zahlt Anpflanzung?

Beitragvon bastler22 » Mi Mär 07, 2018 21:35

Es ist keiner gesetzlich gezwungen aufzuforsten, Kahlschlag mal ausgenommen. Der Nueßbraucher kann sich auf den Standpunkt stellen dass er Naturverjüngung machen will und einfach abwarten. Genauso kann er auf Durchforstung verzichten, es gibt schließlich Freiheit ob und wann man durchforstet. Man muss im Prinzip farnix machen. Sieht man doch in vielen Waldgrundstücken...
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