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mit diesen Notschlachtern sind bei uns schon mehrere Landwirte vor Gericht gelandet.masterjonas hat geschrieben:Kennt jemand einen Notschlachter im Münsterland? Es geht hauptsächlich um Schweine. Ganz selten vielleicht auch mal einen Mastbullen.
240236 hat geschrieben:mit diesen Notschlachtern sind bei uns schon mehrere vor Gericht gelandet.masterjonas hat geschrieben:Kennt jemand einen Notschlachter im Münsterland? Es geht hauptsächlich um Schweine. Ganz selten vielleicht auch mal einen Mastbullen.
Wegen Tierquälerei (Tranportfähigkeit)Neo-LW hat geschrieben:Moin,240236 hat geschrieben:mit diesen Notschlachtern sind bei uns schon mehrere Landwirte vor Gericht gelandet.masterjonas hat geschrieben:Kennt jemand einen Notschlachter im Münsterland? Es geht hauptsächlich um Schweine. Ganz selten vielleicht auch mal einen Mastbullen.
Warum ?
Haben die den ganzen Bestand geschlachtet,
oder hatten sie Autos mit großem Kofferraum ?
Olli
masterjonas hat geschrieben:Kennt jemand einen Notschlachter im Münsterland? Es geht hauptsächlich um Schweine. Ganz selten vielleicht auch mal einen Mastbullen.
masterjonas hat geschrieben:Genau darum geht es ja. Die großen Schlachthöfe machen es nicht. Wir hatten bis vor einiger Zeit einen kleine der die Tiere noch genommen hat. Der gezahlte Preis war natürlich sehr schlecht aber besser als wegwerfen. Wir hatten auch mal einen 13 Zentner Bullen, der sich beim Verladen das bein gebrochen hat. Sowas kann man doch nicht wegschmeißen.
masterjonas hat geschrieben:.. Wir hatten auch mal einen 13 Zentner Bullen, der sich beim Verladen das bein gebrochen hat. Sowas kann man doch nicht wegschmeißen.
bauer hans hat geschrieben:masterjonas hat geschrieben:Kennt jemand einen Notschlachter im Münsterland? Es geht hauptsächlich um Schweine. Ganz selten vielleicht auch mal einen Mastbullen.
Notschlachtung gibts nicht mehr,nur noch nottötung und abdecker.
wenn am schlachthof ein nicht lauffähiges tier ankommt,wird das auf dem transportwagen betäubt und nach maßgabe des vets geschlachtet oder in die tonne und anzeige gegen den tierhalter und transporteur.
burgilali hat geschrieben:Hallo zusammen!
Eine Notschlachtung gibt es! Ist in der VO(EU)853/2004 geregelt.
Eine Notschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb eines Schlachtbetriebes. Sie ist erlaubt, wenn ein Tier frisch verunfallt ist und ein Transport in den nächstgelegenen Schlachthof aus Tierschutzgründen nicht möglich ist.
Vor der Schlachtung muss ein Tierarzt eine Schlachttieruntersuchung durchführen. Ist das Ergebnis günstig für eine Schlachtung, wird diese durchgeführt und der Tierkörper danach in einen Schlachthof verbracht. Sind der Schlachtkörper und die Schlachtnebenprodukte bei der Fleischuntersuchung unauffällig, wird der Schlachtkörper durch den Amtlichen Tierarzt genusstauglich gekennzeichnet und das Fleisch kann europaweit gehandelt werden.
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