Hallo,
ich stelle mal eine Frage, die nicht direkt mich betrifft. Ich habe gestern noch mit einen Kumpel telefoniert.
Bedingt durch verschiedene Tierhaltung und "Ab Hof" verkauf,laufen bei Ihm verschiedene elektrische Anlagen. Z.B. Lüftung, Rotlichtlampen, Wärmeregulierung, etc.
Nun hat der Junge vom Amt Besucht bekommen. (Welches weiss ich nicht mehr, da er alle in einen Topf geworfen hat)
Auf jeden Fall kam es wohl zu einer heftigen Diskussion, weil er und der Amtsträger eine gänzlich verschiedene Haltung zum Thema Rechtsauslegung hatten.
Dazu muss ich aber sagen, das mein Kumpel bei solchen Diskussionen schnell mal, naja, laut wird und massive Blutdruckprobleme bekommt.
Der gute Amtsinhaber war wohl ziemlich sauer und bestand zum Schluss dadrauf, das er ein geeignetes Notstromaggregat vorweissen müsse, welches den ganzen Strombedarf seiner Stallung plus "Hofladen" aufrecht erhält, wenn es mal zum Stromausfall kommt.
Es sind ja hier zwei Bereiche, also einmal Nahrungsmittel erzeugen und eimal Nahrungsmittel lagern/verkaufen. Hat da jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Und muss er wirklich ein Norstromaggregat haben, welches den ganzen Strombedarf bei Ausfall deckt oder wurden beide aufgrund des Streites zu kleinlich?
Dazu kommt noch die Frage, ob sowas überhaupt technisch machbar ist, Strom vom Generator in den öffentlichen Kreislauf einzuleiten.
Grüsse
Hauke