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Nür mündlicher Pachtvertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon CarpeDiem » Mo Aug 01, 2011 11:48

Leute ihr macht euch das alles sehr einfach. Die Frage Schadenersatz ja oder nein hängt doch von der Frage ab, Pachtvertrag ja oder nein. Wenn er das Vorliegen eines Pachtvertrages beweisen kann, dann fällt jede Schadenersatzforderung ins Leere und der Verpächter hat den Pachtvertrag am Hals und muss den nach den Vorschriften des BGB erst einmal ordnungsgemäss kündigen.

Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach mitteilen, ich habe einen Pachtvertrag und du hast keine Anspruchsgrundlagen. Wenn die Sache zum Schwur kommt, dann ist allerdings die Frage, welche Beweiserbieten dein Freund hat. Aber ihr solltet euch da schon an RAe wenden die von der ganzen Sache eine Ahnung haben!
CarpeDiem
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon julius » Mo Aug 01, 2011 12:35

Heidebauer hat geschrieben:Guten Morgen,
bleibt nun nur noch die Frage, was sollen wir dem Anwalt mit der Schadensersatzforderung auf sein schreiben antworten?

Wir möchten gerne eure Meinung dazu hören.

Danke im vorwege.

Geh zu einem Rechtsanwalt. Alles andere wäre Unfug. Wenn du nur eine falsche Formulierung oder Wortlaut in deinen Schreiben wählst kann dir der gegnerische Paragraphen-Anwalt einen Strick draus drehen der sich nicht mehr ausbügeln läßt und du hast vor Gericht keine Chance mehr.
Geh zu einem Anwalt der in diesem Gebiet Erfahrung hat und weiß worauf er beim gesamten Schriftverkehr achten muß. Hier gehts ja nicht nur um 1 Brief sondern das wird sich hinziehen bis die Sachlage komplett geklärt ist.
julius
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon julius » Mo Aug 01, 2011 13:01

CarpeDiem hat geschrieben:. Die Frage Schadenersatz ja oder nein hängt doch von der Frage ab, Pachtvertrag ja oder nein. Wenn er das Vorliegen eines Pachtvertrages beweisen kann, dann fällt jede Schadenersatzforderung ins Leere und der Verpächter hat den Pachtvertrag am Hals und muss den nach den Vorschriften des BGB erst einmal ordnungsgemäss kündigen. Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach mitteilen, ich habe einen Pachtvertrag und du hast keine Anspruchsgrundlagen.

Bestimmt hat der neue Käufer bereits beim Kauf nachgefragt ob ein Pachtvertrag vorliegt. Das wird auch vom Notar bei der Überschreibung nochmals gefragt. Vielleicht hat der Verkäufer in diesem Fall die Stadt gelogen und diesen mündlichen Pachtvertrag einfach verschwiegen.

Wir hatten früher mal ein Grundstück verpachtet ohne Pachtvertrag eben nur mündlich. Als wir es zurück wollten verwies der Pächter auf seinen Pächterschutz. Tatsächlich hatte er dann 2 Jahre Kündigungsschutz weil ein mündlicher Pachtvertrag rechtskräftig ist. Mündlich Ist halt schwer zu beweisen. Ein bestehendes mündliches Pachtverhältnis kann der Pächter auch ohne Pachtvertrag über die Pachtzahlungen, Mehrfachantrag oder Zeugen beweisen. Hat er nichts von dem wird es sehr schwierig.

Im Grunde hat Heidebauer oder sein Freund den Fehler gemacht das er notariell an die Gemeinde verkauft hat und die geplante Rückpacht nicht schriftlich fixiert hat und zwar vor dem Notartermin oder aller spätestens beim Notar. Nach dem erfolgten Besitzerwechsel ist sowas nachträglich nur noch schwer umzusetzen weil es dem neuen Besitzer nur Nachteile bringt und er es deshalb keinen Pachtvertrag mehr abschließen will.
Bei mündlichen Pachtverträgen wie hier haben die Anwälte und Gerichte mehr Arbeit um den genauen Sachverhalt zu klären und das kostet.
julius
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Kormoran2 » Di Aug 02, 2011 0:10

Solches Verhalten einer Stadtverwaltung gehört an die Öffentlichkeit gezerrt! Da gibt es Herrschaften, die wiedergewählt werden möchten.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » So Aug 14, 2011 17:10

Guten Abend,

Also, dieser Fall hat sich erledigt, mein Freund zahlt nun 600€ / ha und darf die Fläche weiter bewirtschaften.

Aber da wir hier gerade beim aufräumen sind, mein Freund ist mit seinen 120 Rindern und 112 ha doch ein bisschen überfordert, er macht das alles alleine keine Frau usw. , habe ich noch eine andere Sache entdeckt.

Ich habe bei den Unterlagen die er mir gegeben hat festgestellt, das dieser Betrieb ca. 1968 bereits was verkauft hat.
Zu diesen Verkauf, das war eine Stück einer Ackerfläche welche hier im Ort liegt.
Auf dieser Ackerfläche sind dann 10 Wohnhäuser in einer Reihe zum Rand des Feldes gebaut wurden, Länge des Feldes ca. 320 m.
Um die Zufahrt des neuen Hauseigentümers zu sichern wurde mit dem Bau einer Strasse begonnen. Wie gesagt die Strasse ist heute an einer Seite bebaut an der anderen Seite hat mein Freund noch Ackerland.

Von den Grundstücken liegt für jedes ein Notarvertrag vor.
Nur für diese Strasse nicht.

Auf Anfrage bei der Stadtgemeinde hat diese auch keine Unterlagen über diesen Landkauf für den Straßenbau.

Da zwingt sich mir doch die Frage auf ob diese Fläche überhaupt bezahlt ist.

Was tätet Ihr bei einer solchen Angelegenheit machen?

Freundliche Grüße,
Heidebauer
 
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