Leute ihr macht euch das alles sehr einfach. Die Frage Schadenersatz ja oder nein hängt doch von der Frage ab, Pachtvertrag ja oder nein. Wenn er das Vorliegen eines Pachtvertrages beweisen kann, dann fällt jede Schadenersatzforderung ins Leere und der Verpächter hat den Pachtvertrag am Hals und muss den nach den Vorschriften des BGB erst einmal ordnungsgemäss kündigen.
Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach mitteilen, ich habe einen Pachtvertrag und du hast keine Anspruchsgrundlagen. Wenn die Sache zum Schwur kommt, dann ist allerdings die Frage, welche Beweiserbieten dein Freund hat. Aber ihr solltet euch da schon an RAe wenden die von der ganzen Sache eine Ahnung haben!
