Ein befreundeter Landwirt von mir hat im Jahre 2009 einen kleinen Teil eines Feldes an die Stadt verkauft.
Grundsatz des Verkaufes war es das er die Fläche zurück Pachten kann, sonst wäre es nicht zum Verkauf gekommen.
Die Stadt schickte ihn dann einen Kaufvertragsentwurf und einen Pachtvertragsentwurf über eine Pachtdauer von 10 Jahren.
Der Pachtvertrag sollte aber erst nach der Grundbuch Umschreibung erfolgen.
Dieser Pachtvertrag wurde bis heute nicht schriftlich festgelegt, auch nach mehrmaligen Mahnungen an die Stadt nicht. Wohl aber mündlich bei der Unterschreibung des Kaufvertrages.
Die Stadt hat nun Anfang diesen Jahres die besagte Fläche weiter Verkauft, der neue Eigentümer, hat meinen Freund nun die weitere Nutzung untersagt und will Schadenersatz haben.
Zu diesen Ganzen hat der Landwirt nun folgende Fragen.
Ist der Kaufvertrag überhaupt gültig wenn es keinen Pachtvertrag in schriftlicher Form von der Stadt gibt, es war ja ein Hauptbestandteil der Verkaufsverhandlung die Rückpacht?
Besteht darin irgendwie Vertragsbruch?
Er wäre heute sofort bereit den Kaufpreis an die Stadt zurück zu bezahlen.
Inwieweit hat der nur mündliche Pachtvertrag bestand, das er auch gegenüber dem neuen Eigentümer die Fläche weiter Bewirtschaften kann? Der Pachtzins würde auf 400€ / Jahr festgelegt, diesen würde er dem neuen Eigentümer natürlich pünktlich Überweisen.
Inwieweit kann der neue Eigentümer Schadenersatz fordern?
Über eine Antwort würden wir beide uns sehr freuen und bedanken uns schon im vorwege.
