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Nür mündlicher Pachtvertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Di Jul 26, 2011 16:23

Ein befreundeter Landwirt von mir hat im Jahre 2009 einen kleinen Teil eines Feldes an die Stadt verkauft.
Grundsatz des Verkaufes war es das er die Fläche zurück Pachten kann, sonst wäre es nicht zum Verkauf gekommen.
Die Stadt schickte ihn dann einen Kaufvertragsentwurf und einen Pachtvertragsentwurf über eine Pachtdauer von 10 Jahren.
Der Pachtvertrag sollte aber erst nach der Grundbuch Umschreibung erfolgen.
Dieser Pachtvertrag wurde bis heute nicht schriftlich festgelegt, auch nach mehrmaligen Mahnungen an die Stadt nicht. Wohl aber mündlich bei der Unterschreibung des Kaufvertrages.
Die Stadt hat nun Anfang diesen Jahres die besagte Fläche weiter Verkauft, der neue Eigentümer, hat meinen Freund nun die weitere Nutzung untersagt und will Schadenersatz haben.

Zu diesen Ganzen hat der Landwirt nun folgende Fragen.

Ist der Kaufvertrag überhaupt gültig wenn es keinen Pachtvertrag in schriftlicher Form von der Stadt gibt, es war ja ein Hauptbestandteil der Verkaufsverhandlung die Rückpacht?

Besteht darin irgendwie Vertragsbruch?
Er wäre heute sofort bereit den Kaufpreis an die Stadt zurück zu bezahlen.

Inwieweit hat der nur mündliche Pachtvertrag bestand, das er auch gegenüber dem neuen Eigentümer die Fläche weiter Bewirtschaften kann? Der Pachtzins würde auf 400€ / Jahr festgelegt, diesen würde er dem neuen Eigentümer natürlich pünktlich Überweisen.

Inwieweit kann der neue Eigentümer Schadenersatz fordern?

Über eine Antwort würden wir beide uns sehr freuen und bedanken uns schon im vorwege.
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Di Jul 26, 2011 18:32

Hallo erst einmal danke für die schnelle antwort,

Ich habe dazu aber noch eine Frage, heute kam vom neuen Besitzer seinen Anwalt ein schreiben wonach mein Freund 1500€ Schadenersatz zahlen oder auf die Ernte verzichten soll.
Jedenfalls hat eine Bewirtschaftung ab sofort zu unterbleiben.

Was kann man nun diesen Anwalt kurzfristig mitteilen?
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Gundo » Di Jul 26, 2011 21:02

Und wieder einmal treibt ein Foren-Kobold hier sein Unwesen...
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon forenkobold » Di Jul 26, 2011 23:11

Gundo hat geschrieben:Und wieder einmal treibt ein Foren-Kobold hier sein Unwesen...


???????????????????????????

Bisschen gaga???


An Heidebauer:

§ 594a
Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluß des nächsten Pachtjahres kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.

ALLES WAS ICH SCHREIBE, UNTER VORBEHALT, WEIL ICH DIE WAHREN VERHÄLTNISSE NICHT KENNE
In diesem Fall war die Pachtzzeit NICHT bestimmt.
Als Beginn eines Pachtjahres gilt der Zeitpu´nkt der üblichen Pachtzahlung.. im Zweifelsfall das Kalenderjahr.
Hätte der neue Eigentümer innerhalb von 3 Werktagen des Oachtjahres 2011 gekündigt, wäre die Kündigungsfrsit das Ende des Pachtjahres 2012. Da er das aber NICHT hat, ist die Kündigung nur zum Ende des Pachtjahres 2013 möglich.
Die ganzen Forderungen bzgl. Schadenersatz sind m.E. ungerechtfertigt.
Und die Kündigung ist gegenstandslos.
Ich würde einen ganz einfachen Brief schreiben:

"Da die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten sind, erachte ich die Kündigung und Schadensersatzforderungen als gegenstandslos."

DIE müssen klagen.. und das tun die nicht.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon forenkobold » Di Jul 26, 2011 23:31

der neue Eigentümer, hat meinen Freund nun die weitere Nutzung untersagt


hat der geschrieben und das hab ich als Kündigung definiert.
Aber Du hast Recht.. es ist der Form nach KEINE und umso hanebüchener ist die Forderung des Neueigentümers. Gibt es tatsächlich Anwälte, die SO auf die Dummheit des Gegners spekulieren?
Ok. das Wort "Kündigung" aus dem Schreiben weglassen.
Wäre die Version besser:

"
Ich bin rechtmäßiger Nutzer des Grundstücks. Jede weitere ungerechtfertigte Forderung Ihrerseits erachte ich als gegenstandslos. Bitte teilen Sie mir mit, wohin ich in Zukunft den Pachtzins überweisen muß.


Vielleicht sind die so blöd, für wie sie Deinen Kumpel halten und bringen es bis zum 3. Werktag 2012 nicht auf die Reihe, ordnungsgemäß zu kündigen. Dann hat er nochmal ein Jahr.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Mi Jul 27, 2011 18:36

Hallo

ihr seid echt die besten, ich gebe das alles mal so weiter.

Ich habe hier mal das erste schreiben mit rein Kopiert.


Ankauf Ausgleichsfläche 09.April 2009


Sehr geehrter Herr ...........

Wie bereits telefonisch und mit E-Mail abgestimmt übersende ich Ihnen in der Anlage einen
Kaufvertragsentwurf für ein Trennstück aus dem Flurstück ../.. Flur 1 Gemarkung .......
Bitte sehen Sie den Vertragsentwurf in Ruhe durch und vereinbaren ggf. einen Beurkundungstermin
bei einen Notar Ihres Vertrauens. Den Termin wollen Sie mir bitte rechtzeitig mitteilen.

Des Weiteren übersende ich Ihnen einen Pachtvertragsentwurf für das o.g. Trennstück. Bitte
prüfen Sie diesen ebenfalls in Ruhe.Der Pachtvertrag kann erst wirksam werden, wenn die Übergabe des betreffenden Trennstückes an die Stadt erfolgt ist.

Bei fragen oder Änderungswünschen erreichen Sie mich unter der im Briefkopf angegebenden Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........

So sah das erste Schreiben aus. danach hat er ja einen mündlichen Pachtvertrag oder?
Ab wann kam dann das Pachtverhältnis zu stande, ab 2009 oder erst 2010?
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 27, 2011 18:47

Ich denke der hat gar nix. Das Vorliegen eines Pachtvertrages kann doch nicht daraus geschlossen werden, dass der Eigentümer die Nutzung duldet. So gut sehe ich deine Karten nicht. Aber dies hier ist ein Pächterforum, da gelten andere Meinungsführerschaften. Warum hat deinen Freund denn der Teufel geritten, das zu verkaufen???

Wisst ihr denn was zwischen Stadt und neuem Eigentümer vereinbart worden ist? Vlt. steht da drin, dass die Fläche frei von irgend welchen schuldrechtlichen Verträgen erworben wird.
CarpeDiem
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Mi Jul 27, 2011 18:57

Es kam zur Umschreibung im Grundbuch, das nächste schreiben der Stadt habe ich hier auch noch mal mit rein gestellt.

Ankauf Ausgleichsfläche 7.Mai 2010

Sehr geehrter Herr......
am 03.05.2010 hatte ich Sie per E-Mail angeschrieben.Leider haben Sie bislang auf diese E-Mail
nicht geantwortet, deswegen versuche ich, auf diesen Wege Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Im Letzetn Jahr hat die Stadt ...... von Ihnen das Flurstück ../.. usw. in Größe von 20.000m²
erworben.Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Stadt noch mehr Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft
zum Gewerbegebiet ........ benötigt. Deshalb frage ich an, ob Sie bereit sind aus dem Flurstück.....
/... ( in der Anlage grau gekennzeichnet) 20.000m²an die Stadt zu verkaufen. Für eine kurzfristige
Antwort wäre ich dankbar.

Im Laufe der Verhandlungen über das Flurstück ../.. hatten Sie den Wunsch geäußert, dieses
nach Eigentumsumschreibung von der Stadt zu pachten. Leider geht aus den vorliegenden
Akten nicht hervor, ob dieser Pachtvertrag bereits geschlossen wurde. Liegt Ihnen ein von der Stadt gegengezeichnetes Exemplar des Pachtvertrages vor?

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Also nach diesen Schreiben weiss die Stadt auch nicht mehr ob die Fläche nun verpachtet ist oder nicht.
Was meint Ihr dazu.?



Morgen schreibe ich weitere Schreiben dazu hier rein.
Erst einmal Danke für eure Hilfe
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Mi Jul 27, 2011 19:03

CarpeDiem hat geschrieben:Ich denke der hat gar nix. Das Vorliegen eines Pachtvertrages kann doch nicht daraus geschlossen werden, dass der Eigentümer die Nutzung duldet. So gut sehe ich deine Karten nicht. Aber dies hier ist ein Pächterforum, da gelten andere Meinungsführerschaften. Warum hat deinen Freund denn der Teufel geritten, das zu verkaufen???

Wisst ihr denn was zwischen Stadt und neuem Eigentümer vereinbart worden ist? Vlt. steht da drin, dass die Fläche frei von irgend welchen schuldrechtlichen Verträgen erworben wird.



Nein da haben wir leider keinen Zugriff drauf.... Aber danke für deinen Beitrag....
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon kimba1809 » Mi Jul 27, 2011 19:15

Was sagt die Stadt denn dazu?
Hat er bisher Pacht gezahlt?
Ich würde aufgrund des bisher geschrieben sagen das ein mündlicher Pachtvertrag vorliegt, auch dieser ist nach meiner Auffassung rechtsgültig. Solange der Herr also keine schriftliche Kündigung erhalten hat gilt er weiter, und das für zwei Jahre. Sollte der Käufer die Fläche frührer benötigen so kann dies vereinbart werden, hier würde ich aber einen Schadensersatz für den Pächter sehen.

kimba1809
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon forenkobold » Mi Jul 27, 2011 19:31

Jetzt wirds noch komplizierter. Sitzen bei Euch in der Verwaltung nur Pflaumen? Die Stadt hat das Grundstück also für ein Gewerbegebiet gekauft. Dann ist es gängige Praxis, dass mit dem Pächter ein Sonderkündigungsrecht ausgemacht wird. Was eines schriftlichen Pachtvertrages bedarf.
Ein Pachtverhältnis besteht auch ohne schriftlichen Vertrag. Auf jeden Fall, wenn regelmäßig Pacht bezahlt wurde. Dein Freund kann aber trotzdem in Teufels Küche kommen, weil er auf das Schreiben der Stadt nicht reagiert hat. Die kann dann womöglich zu RECHT davon ausgehen, dass KEIN Pachtverhältnis besteht.
Wer hat denn das Grudnstück eigentlich gekauft? Aus Deinem Schreiben geht doch hervor, dass es Gewerbegebiet werden soll. Nirmalerweise wird da erst nach Erschließung verkauft. Etwas suspekt.

Ohne Anwalt geht da jetzt nix...
bei uns hilft da auch der Bauernverband
Aber nur Mitgliedern.
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 27, 2011 20:24

Das eigentlich bittere an dieser ganzen Geschichte, mal abgesehen von den Spitzfindigkeiten der Paragraphenleute, ist doch die Tatsache, dass hier ein Lw erstklassig über den Tisch gezogen wurde. Bei ihm hätten doch, als er in dem Schrieb las, dass der Pachtvertrag nur gültig werden kann, nach vorherigem Eigentumsübergang alle Alarmglocken schrillen müssen. Das ist zwar formal richtig, aber er kann doch vorher unterschrieben werden und bei der Stadt alle Genehmigungs- und Kontrollinstanzen durchlaufen.

Aber offenbar hatte unser lieber Kollege Dollarzeichen in den Augen und hat alle Vorsicht vergessen. Die Sache mit dem mündlichen Pachtvertrag, ihc833, ist insofern Kokolores, da ich dir jetzt schon sagen kann, dass bei diesen Grundstücksdingen der Stadt die jeweiligen Vertreter als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten und die Dinge im Nachhinein erst sanktioniert werden müssen. Allein deshalb wird, selbst wenn der Beweis der Vorlage einer mündlichen Pacht gelingen sollte, die Angelegenheit scheitern.

ihc833 hat zwar dem Sachverhalt konkret dargestellt, aber im Umgang mit einer öffentlichen Körperschaft treten einige Besonderheiten hinzu. Leider scheint es kein Einzelfall zu sein, dass Landleute Flächen an Gebietskörperschaften verkaufen, mit der Aussicht diese zurück zu pachten und dann oft vor andere Tatsachen gestellt werden. Nur wer gibt schon offen zu aufs Glatteis geführt worden zu sein???
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Do Jul 28, 2011 18:23

Hallo guten Abend, wie bereits gestern angekündigt heute noch mehr schreiben von der Stadt zu diesen Fall.

Flurstück ... /... Flur.. Gemarkung ......
Sehr geehrter Herr.........
mit Kaufvertrag vom 05.05.2009 ( Ur-Nr. 187/..... des Notars .... ..... )hat die Stadt von
Ihnen das Flurstück .../... Gemarkung ...... erwoben. Bei einen Ortstermin habe ich festgestellt, das Sie die Fläche, die Sie an die Stadt veräusert haben, ohne gültigen Pachtvertrag weiter bewirtschafte haben.
Dieses Vorgehen finde ich höchst ungewöhnlich. Außerdem habe ich festgestellt, dass Sie auf der städtischen Fläche in der nähe des Wirtschaftsweges Feldabfälle abgelagert haben.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Feldabfälle umgehend - sätestens bis zum 31.08.2010- zu beseitigen.
Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich ein Unternehmen mit der Abfuhr der Feldabfälle beauftragen und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Do Jul 28, 2011 18:45

Aber nun geht das weiter, ich habe mir heute bei meinen Freund Einsicht in die weiteren Briefe verschafft.
Die nächsten Nachrichten der Stadt bekam er per E- Mail.
Hier eine Kopie davon.

Mail von der Stadt zu dem Alteneigentümer

Sehr geehrter Herr ........,
die Fläche wird durch den neuen Eigentümer weiterhin zu landwirtschaftlichen Zwecken verpachtet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den neuen Eigentümer, Herrn ...................
Mit freundlichen Grüßen

Aus dieser Mail geht doch fast eindeutig hervor das es einen Pachtvertrag gibt ,

Zitat - die Fläche wird durch den neuen Eigentümer weiterhin zu landwirtschaftlichen Zwecken verpachtet.

Die letzte Mail in diesen Fall sieht wie folgt aus

Sehr geehrter Herr .......

Zu Ihrer Information: da Sie das Flurstück .... weiterhin ohne rechtliche bzw. vertragliche Grundlage bewirtschaften, beschäftigt sich jetzt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Eigentümers des Flurstückes ......
Mit freundlichen Grüßen





Unsere Frage zu der Ganzen Sache ist immer noch ob er diese Schadensersatzförderung an den neuen Eigentümer bezahlen muss oder nicht?
Bzw. wie lange er die Fläche noch weiter bewirtschaften darf oder kann?
Und was wir in den Brief an den Anwalt des neuen Eigentümers als Antwort auf die Schadensersatzförderung schreiben sollen?
für die Antworten möchten wir uns bedanken...
Heidebauer
 
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Re: Nür mündlicher Pachtvertrag

Beitragvon Heidebauer » Mo Aug 01, 2011 10:15

Guten Morgen,
bleibt nun nur noch die Frage, was sollen wir dem Anwalt mit der Schadensersatzforderung auf sein schreiben antworten?

Wir möchten gerne eure Meinung dazu hören.

Danke im vorwege.
Heidebauer
 
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