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Nutzungsverbot für Mistlagerstätte und Silagelager

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Schweinchen » Mo Nov 12, 2007 19:21

also du magst ja in Teilen Recht haben aber die geänderten Vorschriften sind dein Problem! Dann darfst du halt nurnoch 9 statt10 Kühen beispielsweise halten. Der Verpächter hat damit nichts zu tun... ist die Ernte schlecht gehste ja auchnicht hin und sagst ey ich brauch für nächstes Jahr 10 Prozent mehr Fläche :roll:
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Beitragvon KarlGustav » Mo Nov 12, 2007 20:06

Der Verpächter darf doch auch nicht nur von jetzt bis gleich denken.

Wenn er den Pächter xy bei der Erfüllung der Auflagen nicht unterstützt und diesen Pächter jetzt dadurch verliert, dann hat er seinen ollen Hof da stehen ohne Pächter und kassiert auch keine Pacht. Und bevor da jemand neues pachtet, müssen die Auflagen ja sowieso erfüllt worden sein. Wie blind und taub ist der Verpächter denn?
Karl
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Beitragvon H.B. » Mo Nov 12, 2007 20:30

Karl, der hat mehr, wenn er die Flächen so verpachtet.

Der wird nicht mal schnell 200 000 Euro investieren, und dann womöglich für 15 000 im Jahr verpachten...
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Beitragvon Komatsu » Mo Nov 12, 2007 21:01

Es ist eine lange Tradition in Deutschland ganze Höfe zu verpachten. Nur da sind die Regeln etwas anders als Stücklandpachtereien. Ganze Höfe wurden dabei über Jahrhunderte weiterentwickelt und modernisiert. Das sind auch heute noch mit die führenden Höfe in einer Region, nicht selten eine gute kapitalanlage.

Aber wenn ein ehem. Stücklandpachter mit einem Stücklandpachter ein Pachtverhältnis eingeht, dann ist es das was es ist : 2 neidische Kleinbauern, auch wenn einer davon mehr als 100 ha hat
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Beitragvon H.B. » Mo Nov 12, 2007 21:05

Das kann ich nicht beurteilen, ich pachte nichts, und ich verpachte nichts.
Wenns bei mir Flächenzuwachs gibt, stehts im Grundbuch
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Beitragvon xy » Di Nov 13, 2007 17:48

Schweinchen hat geschrieben:also du magst ja in Teilen Recht haben aber die geänderten Vorschriften sind dein Problem! Dann darfst du halt nurnoch 9 statt10 Kühen beispielsweise halten. Der Verpächter hat damit nichts zu tun... ist die Ernte schlecht gehste ja auchnicht hin und sagst ey ich brauch für nächstes Jahr 10 Prozent mehr Fläche :roll:

Das mag wohl stimmen, aber Stallplatz ist Stallplatz und wenn die Gülle länger gelagert werden muß, können wir als Pächter ja nichts dafür. Und eine Reduzierung der Pacht ist auch nicht aus solchen Gründen durchsetzbar.
Bedenke bitte, daß wir einen ganzen Betrieb gepachtet haben und auch dafür eine entsprechenden Pacht zahlen. Das in den ganzen bisherigen Jahren keine Auflagen erfüllt worden sind, ist nicht unsere Schuld. Der Verpächter hätte ja jedes Jahr etwas machen können. Die Auflagen sind ja nicht von Himmel gefallen und mußten alle auch nicht sofort erfüllt werden. Aber das ist ja sicher allen bekannt.

Auch Renditeobjekte müßen gepflegt werden, sonst ist der Investitionsstau zu hoch.

Einen schönen Abend noch
xy
 
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Beitragvon xy » Di Nov 13, 2007 19:15

schimmel hat geschrieben:Als Betreiber müsste man doch wohl in der Lage sein, oder gewesen sein, sich den gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Etliche Betriebe haben sich mit anderen zusammengetan und Gülleläger gebaut. Einige mieten alte Güllekeller oder -behälter an. Wieder andere haben Abnahmeverträge. Der Lösungen gibt es viele.
Und zu der Silolagerung hier aus dem Merkblatt des NLWKN für "Landwirtschaft und Wassergefährdende Stoffe":

[i]Wände und Sohle des Fahrsilos zur Bevorratung von Futtersilagen sind in geeigneter Betonoder/
und Asphaltbauweise flüssigkeitsundurchlässig herzustellen. Während das anfallende
Niederschlagswasser von der ordnungsgemäß abgedeckten Silage mit einer entsprechenden
Erlaubnis durch die zuständige Behörde in den Vorfluter abgeleitet oder versickert werden kann,
ist das Niederschlagswasser von der Anschnittfläche über ein geeignetes Rohrleitungssystem
in einem Pumpensumpf, der in monolithischer Betonbauweise flüssigkeitsdicht und säurefest
herzustellen ist, abzuleiten zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für Silierverfahren in nicht massiven Behältern werden Foliensilos oder Feldmieten angelegt.
Zum Schutz der Gewässer ist bei Foliensilos grundsätzlich eine Basisabdichtung und eine
Ableitung des Siliersaftes und des belasteten Niederschlagswassers in dichte Sammelbehälter
erforderlich. Ungedichtete Feldmieten sind nur mit vorgewelktem Gut und auf nachweislich
schwerdurchlässigen und wechselnden Standorten zulässig
. Ferner ist von oberirdischen
Gewässern ein Mindestabstand von 50 m und von nicht wasserführenden Gräben ein Mindestabstand
von 25 m einzuhalten; der Grundwasserspiegel muss mehr als 2 m unter dem Gelände
liegen. Bei hängigem Gelände ist besonders darauf zu achten, dass auch bei Niederschlägen
kein Silosickersaft in Gewässer oder Gräben gespült wird. Im Rahmen der landwirtschaftlichen
Düngung kann Silosickersaft auf Acker- und Grünland ausgebracht werden
[/i]
Soweit zur Zulässigkeit von Feldmieten mit wechselndem Standort. Es scheint ein wenig unverhältnismäßig, was der Landkreis hier mit dem Betrieb betreibt. Man hätte sicher mit einer kompetenten Vertretung das Maleur abmildern können.

Reini





Leider regelt der Pachtvertrag diese Angelegenheit so, daß der Pächter die Auflagen nicht erfüllen muß und auch nicht ohne Zustimmung des Verpächters erfüllen darf. Der Verpächter stimmt den Auflagen nicht zu. Und will auch die Kosten nicht übernehmen.
Die Verhandlungen die vor dem Nutzungsverbot erfolgt sind, haben sich über 2 Jahre hingezogen. Der Landkreis war übrigens sehr entgegenkomend.

Der Pachtvertrag wurde übrigens vom Landvolk in Aurich ( LHV ) ausgearbeitet.


Die Vorfluter befinden sich in einem Abstand von 3 m zum Silageplatte und laufen dierekt ins Wasserschutzgebiet.

Einen schönen Abend noch
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Beitragvon Hoschscheck » Di Nov 13, 2007 20:12

Hallo xy,

such dir ein spezialisierten Rechtsanwalt
( http://www.brak.de/seiten/01_03.php ),
ruf bei der Kammer in Deiner Nähe an und lass Dich dann vom vermittelten Profi für solche Fälle beraten.
Du kriegst mehrere zur Auswahl angeboten.

Jim Panse hatte es auch schon geschrieben.

Ich denke es wird Zeit eine Regressforderung Deinerseits (entgangener Gewinn, Mehrkosten für Wickelballen, etc) zu kreieren um Deinen Verpächter in Bewegung zu setzen. Im Moment scheint die Zeit für ihn zu laufen.

Hoschscheck
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Beitragvon Malte » Di Nov 13, 2007 20:23

Genau. Ich habe mich hier noch nicht zu Wort gemeldet, weil ich nichts fachliches dazu zu beitragen kann.
Aber meiner MEINUNG nach sollte man in diesem Fall nicht zuviel Rat in einem letzlich doch Amateurforum suchen, sondern schnellstmöglich einen kompetenten Rechtsbeistand aufsuchen.
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Beitragvon H.B. » Di Nov 13, 2007 21:07

Es stellt sich nur die Frage, ob der Betrieb stark genug ist, das jemals wieder zu erwirtschaften.
Zudem ist der Betrieb (sofern man noch davon sprechen kann) immer noch dem Eigentümer. Er wurde vermutlich in dem Zustand gepachtet, wie er jetzt ist.
Ich geh mal davon aus, daß der den damligen Gesetzen entsprach. Für die schnellen Änderungen der Rechtslage kann man einen Eigentümer nicht haftbar machen. Vermutlich war das Auslaufen des Betriebes schon vor der Verpachtung geplant, kann mich aber irren.
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Beitragvon Komatsu » Di Nov 13, 2007 23:22

Ich denke mal der Pachtvertrag war steuerlich von der LHV optimiert, sonst nichts.

Banken fragen heute schon nach, ob der Betrieb die bestehenden Vorschriften erfüllt, bei Kreditvergabe. In Bezug auf die kreditvergabe keine unwichtige Größe, wenn in einem jahr die Prämie futsch ist, der Betrieb steht bzw. mal eben schnell 100.000 € Investition anstehen.
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Beitragvon xy » Mi Nov 14, 2007 6:38

[quote="ihc833"]Ich denke mal der Pachtvertrag war steuerlich von der LHV optimiert, sonst nichts.

Der LHV hat den Vertrag entwuorfen und zwar nicht in der Steuerabteilung, sondern direkt beim Landvolk ( Hedden )


Einen schönen Tag noch
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Beitragvon xy » So Nov 25, 2007 17:49

Hallo ,

der neeuste Stande der Dinge ist, daß es nach etlichen Verhandlungen vor dem Gericht, jetzt zu einer erhelblichen Panne un Seiten des Gerichtes erfolgt ist. Alle Zeugen müssen jetz noch mal geladen und befragt werden. DEr Richter hatte auf die Protokollierungen verzichtet.

Also ab bis zum nächsten Termin.

Damit ist Endgültig die Altersversorgung des Verpächters hinüber. Der Schaden befasst jetzt auch schon insgesamt über 350.000,00 Euro.

Einen schönen Abend noch
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Beitragvon Shortcut » So Nov 25, 2007 19:26

Ich würde sagen..eigene Dummheit des Verpächters...wobei ich auch noch nie gehört hab das jemand seinen Hof kpl. verpachtet...aber ok.

Gruß
Carsten
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Beitragvon Schweinchen » So Nov 25, 2007 19:54

Ok wenn es wirklich so war, dass der die nichtmal erlaubt hat (hätte) dass du die Investitionen machst dann ist er halt jetzt bei der Akarte angelangt.
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