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Nutzungsverbot für Mistlagerstätte und Silagelager

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Nutzungsverbot für Mistlagerstätte und Silagelager

Beitragvon xy » Di Jun 27, 2006 13:26

Hallo,

wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb seit mehr als 10 Jahren gepachtet. Im Pachtvertrag steht, daß der Verpächter die gesetzlichen Auflagen erfüllen muß, also auch die baulichen Maßnahmen machen muß. Tut er aber nicht. Aber die Pacht soll seiner Ansicht nach fließen ( einseitiege Buchführung ).
Jetzt hat der Landkreis den Hof besichtigt und festgestellt, daß der Silagelagerflächen, die Mistplatte, die Hoftankstelleund das Heizöllager nicht der geesetzlichen Auflagen entsprechen und hat ein sofortiges Nutzungsverbot ausgesprochen. Auch ist nicht genügend Lagerraum für die Gülle ( Verlängerung des Verbotes der Ausbringung ) vorhanden ist.
Die ganzen Auflagen will der Verpächter nicht übernehmen und uns sitzt der Landkreis im Nacken.

Hat jemand von Euch ähnliches erlebt, oder hat einer von Euch in einem ähnlichen Fall vielleicht sogar Schadensersatzansprüche durchsetzen können? Den nach einem gepfefferten Gerichtsverfahren sieht die ganze Angelegenheit aus. Ach übriogens unser Pachtvertrag läuft noch mehr als 5 Jahre.


Es wäre schön wenn wir etwas hören könnten.
xy
 
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Beitragvon Weinbauer » Di Jun 27, 2006 14:08

wenn es im pachtvertrag geregelt ist, solltest du es dem verpächter zeigen.
fallse dann nicht einlenkt ihm klarmachen, dass er:

1. eine vertragliche pflicht verletzt (oder bereits verletzt hat) ist dort genau aufgezählt was alles der verpächter zu tragen hat.
2. daher schadenersatzpflichtig wird
3. er kaum abstreiten kann, dass sanierungsmassnahmen nötig sind. du hast ja die auskunft der behörde (die kann auch als beweis/zeuge) fungieren.
4. ein verfahren androhen.

schicke ihm einen brief und kündige darin einen allfälligen schadenersatz an.

leider wird ein verfahen lange dauern. deshalb wie oben verfahren und ein
verfahen vermeiden. d.h. die obigen massnahmen sollten den verpächter doch zur einsicht bringen.
er hätte auch schlechte karten in einer verhandlung (wenn die sache im vertrag so geregelt ist wie du schreibst)
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon IHC1255XL » Di Jun 27, 2006 17:34

Schnellstens zum Anwalt! Alles andere ist Zeitverschwendung, nachdem ihr jetzt schon ein Nutzungsverbot habt...

Dann einen anderen Hof suchen, mit dem Verpächter kommt ihr sowieso auf keinen grünen Zweig mehr. Will er euch evtl. rausekeln?
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Beitragvon xy » Mi Jun 28, 2006 16:13

Hallo,

wir haben auch das Gefühl, daß man uns raus ekeln möchte. Aber wir sind der Ansicht, daß unser Schaden entsprechend ersetzt werden sollte.
Der Vermögensschaden der uns entstehen wird ist nähmlich nicht von Pappe. Auch werden die Umzugskosten einschließlich der Abbauten und wieder Aufbauten nicht billig.

Kennt Ihr jemanden dem es auch so ergangen ist???

Einen schönen Tag noch
xy
 
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Beitragvon xy » Mo Nov 12, 2007 12:15

Hallo,

der neueste Stand der Dinge ist, daß durch das Verwaltungsgericht die Bescheide des Landkreises ( Nutzungsverbote ) bestätigt worden sind.
Das Landwirtschaftsgericht bezweifelte zwischendurch sogar die Bescheide des Landkreises und verschleppt dadurch die Sache immer weiter. Inzwischen mußten wir sogar alle Kühe verkaufen, weil wir keinen Grasaufwuchs lagern könnten.
Die Klage wurde vor dem Gericht um die Michlgelder die uns in der Zukunft fehlen werden erweitert. Der Verpächter reagiert schon gar nicht mehr auf die Schreiben unserer Rechtsanwälte und der Schreiben des Gerichtes.

Einen schönen Tag wünsche ich noch allen
xy
 
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Beitragvon Ernstfried » Mo Nov 12, 2007 13:07

Sehr interessantes Thema.

Wo ist das denn (Bundesland / Landkreis / Verwaltungsgericht) ?!
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
Ernstfried
 
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Beitragvon xy » Mo Nov 12, 2007 13:49

Hallo,

es ist in Niedersachsen und das Verwaltungsgericht ist in Oldenburg.
Das Landwirtschaftsgericht ist allerdings in Norden.

Einen schönen Tag noch wünsche ich
xy
 
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Beitragvon Komatsu » Mo Nov 12, 2007 14:28

Ich hatte heute morgen schon zwei ähnliche Fälle.....xy...... ich würde sagen selber schuld. Mir wäre das schon bei Pachtübergabe aufgefallen und ich hätte drauf gedrungen, daß dieser Mißstand im Pachtvertrag eindeutig geregelt wäre.
Komatsu
 
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Re: Nutzungsverbot für Mistlagerstätte und Silagelager

Beitragvon Ernstfried » Mo Nov 12, 2007 15:09

xy hat geschrieben:Jetzt hat der Landkreis den Hof besichtigt und festgestellt, daß der Silagelagerflächen, die Mistplatte, die Hoftankstelleund das Heizöllager nicht der geesetzlichen Auflagen entsprechen und hat ein sofortiges Nutzungsverbot ausgesprochen. Auch ist nicht genügend Lagerraum für die Gülle ( Verlängerung des Verbotes der Ausbringung ) vorhanden ist.


Klar, hinterher ist man immer schlauer...

Im Details:

Silagelagerung: Meines Wissesn darfst Du die Silage auf dem Boden (also im Dreck) lagern, wenn der Siloplatz jährlich gewechselt wird.

Mistplatte: Hängt auch von der Zahl der Tiere ab, die auf Stroh gehalten werden...

Hoftankstelle: Keiner wird gezwungen, eine Hoftankstelle zu haben...

Heizöllager: Entspricht nicht den Vorschriften - wie das ? Muss doch irgendwie ´mal abgenommen worden sein ?

Güllekapazität: Auch abhängig vom Viehbestand.

Kann Dich verstehen.

Kann aber auch den Verpächter verstehen. Weiss ja nicht, wie hoch die Pacht ist. Aber wenn der jetzt zigtausende ausgeben muss, ohne dass er Aussichten hat, davon etwas wieder zu sehen, oder jedenfalls ohne vernünftige Renditeerwartung, kann ich ihn verstehen, menschlich jedenfalls.

Dein Vertrag läuft noch 5 Jahre.

Kannst Du evt. mit dem Landkreis so eine Art Duldung verhandeln ? Dass Ihr also noch 5 Jahre weitermachen könnt, ohne die Auflagen erfüllen zu müssen ? Bei ggf. reduziertem Viehbestand ?
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Beitragvon Schweinchen » Mo Nov 12, 2007 17:14

ihc833 hat geschrieben:Ich hatte heute morgen schon zwei ähnliche Fälle.....xy...... ich würde sagen selber schuld. Mir wäre das schon bei Pachtübergabe aufgefallen und ich hätte drauf gedrungen, daß dieser Mißstand im Pachtvertrag eindeutig geregelt wäre.


richtig!

Abgesehen, dass es von der Behörde albern ist, wäre es deine Pflicht gewesen den Verpächter zu informieren dass was nicht stimmst. Schließlich bist du als Betriebsleiter dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden. Außerdem fällt der Güllekeller sicherlich nicht unter bauliche Maßnahmen, wenn du ihn aufgrund neuer Auflagen größer haben musst.
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Re: Nutzungsverbot für Mistlagerstätte und Silagelager

Beitragvon Kaninchen » Mo Nov 12, 2007 18:38

Ernstfried hat geschrieben:Dein Vertrag läuft noch 5 Jahre.

Kannst Du evt. mit dem Landkreis so eine Art Duldung verhandeln ? Dass Ihr also noch 5 Jahre weitermachen könnt, ohne die Auflagen erfüllen zu müssen ? Bei ggf. reduziertem Viehbestand ?


:shock: Ernstfried, in welcher Traumwelt lebst du denn?
Wie soll der Sachbearbeiter bitte einen nicht rechtmässigen Tatbestand 5 Jahre lang dulden bzw. eine solche Duldung begründen? :shock:
Zumal das Verwaltungsgericht die Entscheidung bereits bestätigt hat.

Dass man einen Umstand einige Wochen oder auch Monate duldet, je nachdem wie schnell eine notwendige Massnahme umgesetzt werden kann praktischerweise, das kann man jederzeit richterlich nachvollziehbar begründen, auch pflichtgemässes Ermessen muß schließlich rechtlich einwandfrei ausgeübt werden, aber 5 Jahre... :shock: Das haut jeder Richter dem Sachbearbeiter um die Ohren und er ist sogar noch gefährdet verknackt zu werden wegen Untätigkeit.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon xy » Mo Nov 12, 2007 19:03

Hallo,

Silage darf auch für einmalige Lagerungen nicht auf der Erde ohne wasserundurchlässigen Beton gelagert werden, leider ist dieses nur den wenigsten bekannt.
Da die Grenzen des Wasserschutzgebietes geändert worden sind, liegt die Silageplattessowie die ganze Hofstelle im Wasservorranggebiet. Daher das festhalten des Landkreises an den in ganz Deutschland geltenden Auflagen.
Der Schaden beläuft sich bereits auch über 500.000 Euro.

Den Verpächter haben wir bestimmt hundert mal darüber informiert auch schriftliche, daß hier einiges im argen liegt, aber er wollte nur die 25.000 Euro Pacht/Jahr. Die Summe die er für die Platten, Misthaufen und Güllelager mit Tankstelle hätte aufwenden müssen wären 200.000 Euro gewesen. Jetzt wird wohl der ganze Hof und die Altersversorgung der Verpächter dabei drauf gehen. Für den Verpächter wäre der erste Schaden der beste Schaden gewesen.

Einen schönen Abend noch
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Beitragvon H.B. » Mo Nov 12, 2007 19:06

Ich denke Ernstfried sieht das sehr realistisch, im Gegensatz zu den Behörden. Da muß noch lange nicht ein "wirklicher" Misstand vorliegen. Wenn jetzt jedes Bäuerchen dafür haften müsste, für das was mal ganz legal war und verbreitet so betrieben wurde?
Solche Betriebe wurden vor dreißig, vierzig Jahren gefördert, es war der damalige Wissensstand. Die Welt ist nicht untergegangen.
Die Politik bekämpft auf der einen Seite Großbetriebe, die auf dem neuesten Stand sind, weil zu groß!
Und auf der anderen Seite Kleinbetriebe, weil sie sich dessen Standards nicht leisten können :?
Zuletzt geändert von H.B. am Mo Nov 12, 2007 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Schweinchen » Mo Nov 12, 2007 19:07

also glauben kann ich die Story irgendwie so nichtmehr... Außerdem wäre ich wenns stimt vorsichtig m,it solchen behauptungen wie gesagt du bist zu allererst verantwortlich egal was im Vertrag steht und erst im 2. Schritt ist er dran... Wenn sich auflagen nunmal ändern dann ist das nicht als Renovierungssache, oder sondergleichen einzustufen sondern als Erweiterung bzw Teilrenovierung....
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Beitragvon xy » Mo Nov 12, 2007 19:11

Hallo Ernstfried


Hoftankstelle: Keiner wird gezwungen, eine Hoftankstelle zu haben

Wenn man allerdings eine mitgepachtet hat, muß der Verpächter diese auch den sich ändernden Vorschirften anpassen.




Heizöllager: Entspricht nicht den Vorschriften - wie das ? Muss doch irgendwie ´mal abgenommen worden sein ?

Auch hier haben sich in den letzten 20 Jahren die Vorschriften geändert und sind verschärft worden.




Mistplatte: Hängt auch von der Zahl der Tiere ab, die auf Stroh gehalten
Güllekapazität: Auch abhängig vom Viehbestand


Das mag wohl richtig sein, aber da hier eine ganze Hofstelle , also Stallgebäude und Ländereien, sowie das Wohnhaus verpachtet worden sind und wir an den vorhandenen Stallplätzen nichts geändert haben muß sich der Verpächter an die geänderten Vorschriften und auch die längeren Lagerungsfristen von z.B Gülle etc. halten

Die Rentabilität ist sicherlich auf beiden Seiten zu betrachten. Allerdings sei bemerkt, daß der Verpächter die ganzen jahre seit der Verpchtung nicht aber auch überhaupt nichts in dem Betrieb investiert hat.




Einen schönen Abend noch
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