Hallo,
wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb seit mehr als 10 Jahren gepachtet. Im Pachtvertrag steht, daß der Verpächter die gesetzlichen Auflagen erfüllen muß, also auch die baulichen Maßnahmen machen muß. Tut er aber nicht. Aber die Pacht soll seiner Ansicht nach fließen ( einseitiege Buchführung ).
Jetzt hat der Landkreis den Hof besichtigt und festgestellt, daß der Silagelagerflächen, die Mistplatte, die Hoftankstelleund das Heizöllager nicht der geesetzlichen Auflagen entsprechen und hat ein sofortiges Nutzungsverbot ausgesprochen. Auch ist nicht genügend Lagerraum für die Gülle ( Verlängerung des Verbotes der Ausbringung ) vorhanden ist.
Die ganzen Auflagen will der Verpächter nicht übernehmen und uns sitzt der Landkreis im Nacken.
Hat jemand von Euch ähnliches erlebt, oder hat einer von Euch in einem ähnlichen Fall vielleicht sogar Schadensersatzansprüche durchsetzen können? Den nach einem gepfefferten Gerichtsverfahren sieht die ganze Angelegenheit aus. Ach übriogens unser Pachtvertrag läuft noch mehr als 5 Jahre.
Es wäre schön wenn wir etwas hören könnten.