Hallo Waidleute!
Ich habe hier den Referentenentwurf vom 16.9.2014, weiß hier zufällig jemand
ob das Machwerk noch aktuell ist!
mfg
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 10:43
das hier ? -Sortable hat geschrieben:... Referentenentwurf vom 16.9.2014, ...
Das novellierte Landesjagdgesetz NRW sieht abweichend vom Bundesjagdgesetz vor, auch Anträge von juristischen Personen als Grundeigentümerinnen und -eigentümer auf Befriedung von Grundflächen zuzulassen. Das Antragsverfahren richtet sich sinngemäß nach dem Bundesjagdgesetz.
§6a des BJagdG sieht dies entsprechend dem Urteil des EGMR eigentlich nur für natürliche Personen als Grundstückseigentümer vor.
westfale2030 hat geschrieben:Die Jägerschaft kommt einfach nicht aus ihrer devensiven Position heraus.
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