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Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon GeDe » Mi Aug 13, 2025 16:11

Du hast recht daß im Laufe von ? Jahren viel gemessen und geschoben wurde.
Nur, wenn ich über mehrere Jahre nach Grenzsteinen gefahren bin und alles gepasst hat, dann braucht mir jetzt niemand erzählen daß es laut GPS/Überwachungssatelit im einen Jahr nichtmehr stimmt und das Jahr drauf wieder alles passt.
Außerdem: Solange das Glumb im All nicht erkennt was Schatten und überhängende Äste von Laubbäumen sind und die Grenzen dem Schattenverlauf angepasst werden, ist das für mich uninteressant. Für mich zählen immer noch die Steine. Die halte ich frei und finde auch gelegentlich verloren oder entfernt geglaubte Grenzsteine -mit Maßband und Schaufel! Wenn es um einen Acker ein oder zwei Punkte gibt von denen aus ich messen kann, dann finde ich fast immer was ich suche. Das könnte auch der "Feldgeschworene" Wini machen...
Ja, die Erde bewegt sich. Aber so ein Grenzstein wandert nicht innerhalb von einem Jahr um 10cm wandern. Wenn das der Fall ist, dann gibt es deutlich größere Probleme.
Auf den genannten Erdrutsch gehe ich jetzt nicht ein...
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon Pegasus_o » Mi Aug 13, 2025 17:06

County654 hat geschrieben:Seid Jahren werdenn in RLP keine Grenzsteine mehr in Flurbereinigungsverfahren gesetzt, nur auf Wunsch und gegen Bezahlung.
In Zeite zuverlässiger RTK Systeme sind die mehr als entbehrlich.

.



In Hessen ebenfalls nicht. Darüber hinaus ist die Koordinate in den Dokumenten verbindlich und nicht irgendein Stein. Ich lese die Berichte aus Bayern wie eine alte Heldensage...
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon T5060 » Mi Aug 13, 2025 20:03

Erdrutsch und Rutschhang sind unterschiedliche Geschwindigkeiten. Ein Rutschhang bewegt sich so 1 - 20 cm in hundert Jahren.
Pech wenn der Rutschhang mitten im Gebäude beginnt, aber auch kein Drama, wenn ordentlich gebaut wurde, bei Fachwerk kann man einfach cool nacharbeiten.

Grundwasserabsenkungen oder Hebungen im Zusammenhang mit Großbaustellen oder Steinbrüchen/Bergbau sind da schon gravierend.
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon Wini » Mi Aug 13, 2025 20:12

Vielen Dank für Eure fachlichen Beiträge.

Wir sollten uns aber hier auf das eigentlich Thema konzentrieren und nicht über Sinn oder Unsinn von Grenzsteinen
in modernen Zeiten diskutieren.


Als Feldgeschworener ist mir natürlich daran gelegen, Grenzsteine zu schützen und alljährlich bei der Bodenbearabeitung
darauf zu achten, diese nicht zu verschütten. Wir setzen auch seit kurzer Zeit ein GPS-Meßgerät ein, daß die Auffindung
erstaunlicherweise, fast zentimetergenau ermöglich. So falsch sitzen die Steine also nicht, die unsere Vorfahren gesetzt haben.

Hier geht es aber doch um die grundsätzliche Frage, ob ich als Pächter vom Eigentümer nach Ablauf der Pachtzeit
dafür verantwortlich gemacht werden kann, sämtliche fehlende Steine auf eigene Kosten zu suchen und
bei Verlust in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt neu einmessen und neue Grenzsteine setzen zu müssen.


Hilfreich war die Aussage von gerds:

Grundsätzlich gilt doch immer, Flächen werden übergeben, wie sie übernommen wurden.
Wenn kein Protokoll/Dokument vorliegt, dass die Grenzsteine bei der Übergabe nicht
vorhanden waren, würde ich mich zu nichts zwingen lassen.


Da kein solches Protokoll vorliegt, bin ich mal gespannt, mit welchen "Beweisen" der neue Eigentümer
mir nachweisen will, daß ich im Verlauf von mehr als 20 Jahren für die fehlenden Steine verantwortlich
gemacht werden kann.

Und ja, wir Feldgeschworene können natürlich raus und am besten kostenlos bei aktuell 35° Grad
und knochentrockenem Boden nach tiefliegenden Steinen suchen.
Aber diesen Gefallen möchte ich dem neuen, steinreichen Eigentümer nicht tun, der lieber 100 € an Arbeitslohn
sparen will und stattdessen seine Rechtschutzversicherung und Gerichte bemühen möchte.

Mit gutem Willen sollte ein offizielle Auftrag über den Obmann erfolgen und die Stunden auch vergütet werden, oder ?

Gruß
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 13, 2025 23:10

gerds hat geschrieben:Grundsätzlich gilt doch immer, Flächen werden übergeben, wie sie übernommen wurden.
Wenn kein Protokoll/Dokument vorliegt, dass die Grenzsteine bei der Übergabe nicht
vorhanden waren, würde ich mich zu nichts zwingen lassen.

Ein Hinweis (Erfahrung aus meiner Zeit als Schöffenrichter am Amtsgericht-Landwirtschaftssachen),
falls es zum Gericht geht: deinem Anwalt darauf hinweisen, dass sich klar
und deutlich, kurz und direkt ausgedrückt wird. Die neue Generation Richter/innen (zumindest
an den Amtgerichten/Landwirtschaftsgerichten) haben oft so gut wie keine Ahnung geschweige
denn Vorstellungsvermögen und auch wenig Interesse an der Thematik Landwirtschaft.
Die haben genug andere Sachen zu tun z.B. Strafzettel, andere Strafdelikte und Freizei nicht zu vergessen.
Da nützen auch die besten Schöffen nichts.


Sorry!
Der 1. Absatz ist doppelt gemoppelt und damit leider nicht zielführend!

Ich korregiere mal vorsichtig:
Ohne ein unterschriebenes Protokoll, dass bei Übernahme der Pachtfläche alle Grenzsteine sichtbar vorhanden waren, kann sich der ( zukünftige Ex) Pächter gemütlich zurück lehnen und bequem mit der Betriebshaftpflicht vor dem Rechtsschutz darüber diskutieren.

Der 2. Teil des Beitrages gehört aber ganz weit oben auf die Pinnwand bzw. m.E. als Überschrift in eine neue Rubrik" Rechtefragen zur aktiven Landwirtschaft".
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon T5060 » Mi Aug 13, 2025 23:47

Ein Grenzstein betrifft mind. 2 Eigentümer, oft jedoch 4 Eigentümer. Welcher der 2 - 4 Bewirtschafter oder Eigentümer hat den Stein entfernt oder beschädigt ?

Soll der Pächter dafür haften, wenn die Gemeinde beim Feldwegebau oder ein Leitungsfuzzi den beschädigt haben ?

Der Geschädigte also der Eigentümer ist hier in der Nachweispflicht und wer die Vermessung beantragt bzw. bestellt, zahlt den Scheiss auch erst mal und wahrscheinlich auch endgültig.

Solange niemand gesehen hat, dass der Pächter das Ding rausgeorgelt hat, hat der Verpächter ein Beweisproblem. In Deutschland ist das halt so mit der Beweislast.

Soviel zur juristischen Lebenswirklichkeit.
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon MikeW » Do Aug 14, 2025 0:31

Damit hat der T5060 alles entscheidende zur Ausgangsfrage gesagt .
Selbst Denken ist wichtig, ... wichtiger denn je.
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon langholzbauer » Do Aug 14, 2025 0:47

T5060 hat geschrieben:Ein Grenzstein betrifft mind. 2 Eigentümer, oft jedoch 4 Eigentümer. Welcher der 2 - 4 Bewirtschafter oder Eigentümer hat den Stein entfernt oder beschädigt ?

Soll der Pächter dafür haften, wenn die Gemeinde beim Feldwegebau oder ein Leitungsfuzzi den beschädigt haben ?
...


Eindeutig ja!
Der Pächter ist als aktueller Besitzer für die Erhaltung der Pachtsache verantwortlich, wie er sie übernommen hat.
Das steht ausdrücklich im BGB und solltest Du wissen?
Wenn eine Baumaßnahme eine , dem Pächter bekannte Grenzmarkierung beschädigt und dieser nicht darauf reagiert, macht er sich schadenersatzpflichtig.
Ausnahme bilden öffentliche Baumaßnahmen mit Einbeziehung der Nutzer/ Besitzer und Eigentümer mit vorheriger Duldungserklärung.

Jegliche Veränderungen sind beiderseitig ausgleichspflichtig, solange darüber keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Und davon kann man auch beschädigte Abmarkungen nicht ausschließen, die bei Pachtübernahme sauber protokolliert wurden.
Theoretisch darf auch jeder Pächter eine Entschädigung einfordern, wen er seit Übernahme alte vorhandene Abmarkungen wiedergefunden hat, die in der Beschreibung der Pachtsachen nie erwähnt wurden.. :?
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon T5060 » Do Aug 14, 2025 1:59

Theoretisch sind mir heute froh, wenn der Verpächter in welcher Richtung vom Ort sein Grundstück liegt.
Selbst habe ich bisher bei keiner Pachtübergabe Grenzsteine gesucht.

Ich hab zwar GPS Technik zum Flächenmessen und Markieren, aber wenn das jemand will
soll er die Teile selbst suchen, freilegen oder als fehlend anmerken.

Mir reicht es in der letzten Zeit vollständig, wenn die nicht zurückgeschnittenen Hecken überall einzumessen und zu dokumentieren sind.
Das ist das wichtigere Problem oder vollständig zerstörtes Grünland nach Pferdenutzung.
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon Wini » Do Aug 14, 2025 20:34

Hallo Langholzbauer und T5060,

vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
Da bin ich erst mal beruhigt und werde einer eventuellen gerichtliche Auseinandersetzung ruhig entgegensehen.

Hier noch ein Artikel aus einer Rechtsanwaltskanzlei zum Thema
"Nachweis von Grenzsteinen nach Pachtende"

https://partarecht.de/sites/default/files/2016-05/Streit_um_Pacht_-_LZ_2012_51-52.pdf

der Eure Meinung ebenfalls bestätigt.

Danke
Gruß
WIni
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Re: Pachtfläche Pachtende Grenzsteine

Beitragvon gerds » Do Aug 14, 2025 21:16

"Der Verantwortliche dürfte nicht immer
so leicht ausfindig zu machen sein. Der
Verpächter wird behaupten, alle Grenz-
steine seien bei Antritt der Pacht voll-
ständig da gewesen. Demgegenüber
wird der Pächter einwenden, dass er je-
denfalls keine Grenzsteine ausgepflügt
hat. Und schon ist der Streit da! Daher
empfiehlt sich unbedingt, dass zum An-
tritt eines Pachtverhältnisses die Grenz-
steine vollständig offengelegt werden
und beide Pachtparteien schriftlich fest-
halten, dass die Pachtfläche ordnungs-
gemäß versteint zu Beginn der Nutzung
überlassen wurde. Unterbleibt dies, ist
der Grundeigentümer als Verpächter
später dafür nachweispflichtig, dass das
Grundstück zu Pachtbeginn ordnungsge-
mäß versteint war. Kann der Verpächter
diesen Nachweis nicht führen, wird er
regelmäßig auf den Vermessungskosten
sitzen bleiben. Die bloße Behauptung
des Verpächters, selbstverständlich sei-
en die Grenzsteine bei Pachtbeginn da
gewesen, wird ein im Streitfall angerufe-
nes Gericht ebenso wenig überzeugen
wie die Vermutung oder den Anschein,
dass das Fehlen der Grenzmarkierungen
allein durch die Bewirtschaftung bedingt
sein könne. Zur Vermeidung unnötigen
Streites sind daher zu Pachtbeginn klare
Feststellungen zu treffen und insbeson-
dere auch zu dokumentieren." -RA Johannes Rütten,
PARTA Kanzlei für Agrarrecht

Sinngemäß hab ich es auch so gesagt, nur etwas kürzer gefasst
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