Burli86 hat geschrieben:Die Pacht ist für 6 Jahre angesetzt.
Pachtbeginn ist der 01.10.21, dem Vorpächter werden aber die Grünlandflächen noch bis zur Abweidung zugestanden.
Was die Ackerflächen betrifft, so dachte ich, dass die Stoppelberabeitung noch Sache Vorpächter ist.
Nochmal, ich möchte nicht das große Rad drehen mit Gutachter etc. Ich wollte nur mal wissen wie ihr mit so Fällen umgeht.
Sollte die Schadensbeseitigung doch größeren Aufwand ergeben, so werde ich diese beim Verpächter anmelden.
Dann muss dieser halt mit dem Vorpächter das Thema kläre.
Aber eigentlich versuche ich immer den kurzen Weg mit nem vernünftigen Gespräch und ordentlichen Argumenten.
Das Thema Bodenproben hatte ich für die gepachteten Flächen sowieso geplant, genau aus dem Grund Beweisführung.
Der aufziehende Pächter hat gegenüber dem abziehenden Pächter keinerlei Ansprüche und umgekehrt