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Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon Burli86 » Di Okt 12, 2021 8:45

Hallo,

ab dem nächsten Jahr kann ich einige Flächen von einem Eigentümer dazu pachten zu einem vernünftigen Kurs.
Der Eigentümer der Flächen ist mit dem ehemaligen Pächter und seiner Arbeitsweise nicht einverstanden und wohl auch private Diverenzen, daher der Wechsel.
Ich habe mir die Flächen nach der Ernte mal angesehen.
Das Grünland ist soweit in Ordnung. Die Ackerflächen wurden immer nur oberflächlich bearbeitet.
An 2 Stellen sind die Drainagen anscheinend kaputt gefahren und seit ca. 3-4 Jahren auch nicht in Schuss gebracht oder bearbeitet wurden.
Durch die feuchte Witterung zur Ernte 2021 sind die Flächen teilweise auch ziemlich verfahren.
Auf einer Fläche habe ich die Spuren der Ernte schon beseitigt und Triticale gedrillt.
Aber was ist mit dem Rest?
Nach meiner Einschätzung müssten die Flächen durch den alten Pächter so übergeben werden, dass sie problemlos weiter bewirtschaftet werden können. Dazu gehört meiner Meinung auch die Drainage in Schuss bringen und die Ernteschäden zu beseitigen.

WIe ist da die Rechtslage?
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon 240236 » Di Okt 12, 2021 8:51

Das Problem ist meisten, das der "Ist"-Zustand am Pachtanfang nicht festgehalten wurde
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon tyr » Di Okt 12, 2021 8:54

Burli86 hat geschrieben:Hallo,

ab dem nächsten Jahr kann ich einige Flächen von einem Eigentümer dazu pachten zu einem vernünftigen Kurs.
Der Eigentümer der Flächen ist mit dem ehemaligen Pächter und seiner Arbeitsweise nicht einverstanden und wohl auch private Diverenzen, daher der Wechsel.
Ich habe mir die Flächen nach der Ernte mal angesehen.
Das Grünland ist soweit in Ordnung. Die Ackerflächen wurden immer nur oberflächlich bearbeitet.
An 2 Stellen sind die Drainagen anscheinend kaputt gefahren und seit ca. 3-4 Jahren auch nicht in Schuss gebracht oder bearbeitet wurden.
Durch die feuchte Witterung zur Ernte 2021 sind die Flächen teilweise auch ziemlich verfahren.
Auf einer Fläche habe ich die Spuren der Ernte schon beseitigt und Triticale gedrillt.
Aber was ist mit dem Rest?
Nach meiner Einschätzung müssten die Flächen durch den alten Pächter so übergeben werden, dass sie problemlos weiter bewirtschaftet werden können. Dazu gehört meiner Meinung auch die Drainage in Schuss bringen und die Ernteschäden zu beseitigen.

WIe ist da die Rechtslage?


Das kommt drauf an, was in den Pachtverträgen dazu festgelegt wurde. Wenn nichts darüber steht, ist eigendlich der Eigentümer, also der Verpächter, für die Drainagen zuständig. Zumindest ist das hier so üblich. Oft macht es dann trotzdem der Pächter, weil die Eigentümer gar nicht verfügbar, oder weder Technik noch Kenntnisse besitzen, aber Grundsätzlich ist dafür der Eigentümer zu ständig, so sie nicht vorsätzlich zerstört wurde.
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon julius » Di Okt 12, 2021 8:55

Ja. Da müßte man vor Pachtbeginn Fotos gemacht haben und das unter Zeugen damit es teilweise rechtskräftig wäre. Dann nochmal Fotos nach Pachtende.
Aber selbst das ist vor Gericht nicht verwertbar denn man kann bei der Kamera ja das Datum ändern.
Und wer macht schon vor Pachtbeginn ein teures Gutachten über den Zustand ? Das wäre dann verwertbar und nicht anfechtbar.
Hat man das nicht hat man keine Chance.
Das gleiche bei den rausgepflügten Grenzsteinen. Wenn der Pächter behauptet die waren schon bei Pachtbeginn draussen kann man schlecht das Gegenteil beweisen denn auch da nützt ein Foto zu Pachtbeginn nichts. Der Pächter kann behaupten das waren Bauarbeiter die den Grenzstein vor Jahren bei arbeiten mal rausgebaggert haben.
Zuletzt geändert von julius am Di Okt 12, 2021 8:58, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon tyr » Di Okt 12, 2021 8:58

Man hätte aber ein gemeinsames Übergabeprotokoll über diese Dinge machen können...
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon julius » Di Okt 12, 2021 9:02

tyr hat geschrieben:Man hätte aber ein gemeinsames Übergabeprotokoll über diese Dinge machen können...

Du musst doch den genauen Zustand beweisen klönnen also braucht man schon ein Gutachten bei Pachtbeginn.
Und bei Grenzsteine. Dann musst du als Verpächter aber alle Grenzsteine bei Pachtbeginn freilegen und der Pächter unterschreiben. Entlang einer gebogenen Strasse sind das dann auch mal 20 Grensteine an nur einem Grundstück.
Und dann kann er wie eben geschrieben immer noch sagen der fehlende Stein hat vor vielen Jahren vermutlich mal eine Baufirma bei arbeiten an der Strasse rausgebaggert. Da kann man schlecht das Gegenteil beweisen.
julius
 
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon Burli86 » Di Okt 12, 2021 9:09

Meine Frage nach der Rechtslage war vielleicht etwas falsch definiert.

Eigentlich geht es darum, wie man es in aller Regel so handhabt bzw. wie ihr es handhabt.
Ich muss ehrlich sagen, wir haben bis jetzt eigentlich keine Pachtflächen übernommen, daher bin ich da ganz neu drin.
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon T5060 » Di Okt 12, 2021 10:01

Burli86 hat geschrieben:Nach meiner Einschätzung müssten die Flächen durch den alten Pächter so übergeben werden, dass sie problemlos weiter bewirtschaftet werden können. Dazu gehört meiner Meinung auch die Drainage in Schuss bringen und die Ernteschäden zu beseitigen.

WIe ist da die Rechtslage?


Flächen sind so zurückzugeben, wie man sie übernommen hat. Ob da eine Drainage nicht zieht lassen wir mal dahingestellt, meist weis der Eigentümer nicht wo die liegt, der alte Pächter meist auch nicht und der aufziehende Pächter erst recht nicht. Grenzsteine, schön wenn welche da sind, weniger schön wenn dein Mähwerk dran klebt. Grenzsteine sind in der heutigen Zeit Relikte aus der Geschichte, zumal die meistens ja nie stimmen. Spuren sind normal, da ja bekanntlich niemand drüber fliegen kann.

Entscheidender sind Schadverdichtungen, Pflugsohlen, Kulturzustand, Nährstoffversorgung, Verun(gras)krautungen, Zustand der Feldränder, Altschäden aus Leitungsbauten o.ä.
Besonders geil sind sogenannte Pferdewiesen und JKK-Verunkrautungen. Das Thema sogenannter prämienöptimierter Extensivierungen wird auch immer lustiger.
Gibt heute schon Flächen da sind Hecken 4 m reingewachsen.

Bei BIO-Eignung, Zäunen und Drains kommt es ein wenig drauf an was vereinbart wurde

Pachtübergaben durch Sachverständige sind ganz ok, aber es gibt da auch Sachverständige die übertreiben da gerne bei den Kosten.
Bodenprobe, Drainprobleme und Grenzsteinsuche können da schon mal von den Parteien vorbereitet werden.

Es gibt heute auch unterschiedliche Auffassungen darüber, was ordentliche Landbewirtschaftung ist. Verpächter Opa war ein sauberer Bauer, der Verpächter Enkel hingegen wurde vom NABU beraten und glaubt der Pächter müsse ihm jährlich die Selbstfindungsreise nach Thailand bezahlen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon julius » Di Okt 12, 2021 10:05

T5060 hat geschrieben:Das Thema sogenannter prämienöptimierter Extensivierungen wird auch immer lustiger.
Gibt heute schon Flächen da sind Hecken 4 m reingewachsen.

Da gibt es solche Fälle. Hecke, Baum oder Büsche hat der Pächter wachsen lassen dann wurde ein Lanschaftselement in den Acker eingetragen und das hat der Verpächter bei Pachtrückgabe dann drin.
Das wäre auch eine Wertminderung aber wenn soll der Verpächter hier verklagen ? Der Pächter hat das ja nicht eingetragen sondern die Ämter und die wird er nicht verklagen können.
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon egnaz » Di Okt 12, 2021 10:08

Du als neuer Pächter hast gegenüber dem bisherigen Pächter keine Ansprüche.
Mängel an der Pachtsache könntest du beim Verpächter reklamieren. Dieser kann dann beim bisherigen Pächter evtl. Schadensersatz fordern.
Da sich Verpächter nicht über mangelnde Pachtnachfrage beklagen können, wird so etwas wohl eher im Sande verlaufen, wenn sie nicht besonders streitlustig sind.
Gruß Eckhard
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon T5060 » Di Okt 12, 2021 10:17

julius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Das Thema sogenannter prämienöptimierter Extensivierungen wird auch immer lustiger.
Gibt heute schon Flächen da sind Hecken 4 m reingewachsen.

Da gibt es solche Fälle. Hecke, Baum oder Büsche hat der Pächter wachsen lassen dann wurde ein Lanschaftselement in den Acker eingetragen und das hat der Verpächter bei Pachtrückgabe dann drin.
Das wäre auch eine Wertminderung aber wenn soll der Verpächter hier verklagen ? Der Pächter hat das ja nicht eingetragen sondern die Ämter und die wird er nicht verklagen können.


Das ist ganz einfach: Das Ding ist ja nicht von heute auf morgen auf die Fläche gefallen, sondern über Jahre entstanden und scheinbar hat es dann auch dem Verpächter gefallen. Die Hecken sind auch oft vom Gemeindegrundstück reingewachsen.

Beseitigung von Schadverdichtungen (Pflugsohle 60 PS Traktor) und Verunkrautung, sowie Aufdüngung verursachen durch Minderertrag und Mehraufwand heute auch schon mal Kosten von 3.000 € / ha und dauert so 3 - 5 Jahre.
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon DWEWT » Di Okt 12, 2021 10:26

Du pachtest ab dem nächsten Jahr und arbeitest jetzt schon auf der Fläche? Wann beginnt denn dein Pachtverhältnis?
Wie hier schon geschrieben, muss eine Pachtsache im übernommenen Zustand auch wieder zurückgegeben werden. Da sind dann der Verpächter und der bisherige Pächter die Handelnden. Du pachtest die Sache so, wie du sie vorgefunden/beschrieben hast! Es sei denn, sie wird in deinem Pachtvertrag anders beschrieben. Der vorherige Pächter hat wohl "Früchte im Übermaß" geerntet. Da ist dann aber der Verpächter in der Situation, das zu klären. Du kannst nur entscheiden, ob du die Pachtfläche so nimmst oder nicht! Wenn du sie nimmst und während deiner Pachtzeit aufwertest, kannst du zum Ende der Pachtung eine Entschädigung für diese Aufwertung verlangen. Das gilt natürlich nur, wenn sich die Aufwertung dann noch bemerkbar macht.
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon JueLue » Di Okt 12, 2021 10:45

egnaz hat geschrieben:Du als neuer Pächter hast gegenüber dem bisherigen Pächter keine Ansprüche.....


So einfach ist das.
Der Einzige der was machen kann ist der Verpächter.

Theoretisch könntest du natürlich wegen der Mängel den Pachtpreis mindern oder Nachbessruneg fordern, oder den Verpächter motivieren den Altpächter zu verklagen. Aber ob darauf der Verpächter eingeht (wenn der Pachtmarkt bei euch ähnlich wie bei uns ist wohl kaum), sei mal dahingestellt.

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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon Zement » Di Okt 12, 2021 11:10

Burli86 hat geschrieben:Meine Frage nach der Rechtslage war vielleicht etwas falsch definiert.

Eigentlich geht es darum, wie man es in aller Regel so handhabt bzw. wie ihr es handhabt.
Ich muss ehrlich sagen, wir haben bis jetzt eigentlich keine Pachtflächen übernommen, daher bin ich da ganz neu drin.

Auf wie viele Jahre beläuft die Pacht❓
Der Verpächter hat auf die zu übergebene Fläche an Dir, kein Einfluss gehabt. Es liegt nun an Dir, wie auf dem Acker möglich ist zu bewirtschaften. Wenn Dranage defekt sind, dann machst du auf seine Kosten neu, das Material (Rohre, etc.) ist Verpächter Sache, da die Fläche aufgewertet wird.
Das was wichtig ist, ist eine Bodenuntersuchung auf Nährstoffe, was sowieso Pflicht ist. Die Analyse davon kannst du als Zustand des Boden am Anfang der Pacht und später am Ende kann eine letzte Bodenuntersuchung als Vergleich dienen.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Pachtflächen Zustand zum Pachtende

Beitragvon Burli86 » Mi Okt 13, 2021 10:22

Die Pacht ist für 6 Jahre angesetzt.
Pachtbeginn ist der 01.10.21, dem Vorpächter werden aber die Grünlandflächen noch bis zur Abweidung zugestanden.

Was die Ackerflächen betrifft, so dachte ich, dass die Stoppelberabeitung noch Sache Vorpächter ist.
Nochmal, ich möchte nicht das große Rad drehen mit Gutachter etc. Ich wollte nur mal wissen wie ihr mit so Fällen umgeht.
Sollte die Schadensbeseitigung doch größeren Aufwand ergeben, so werde ich diese beim Verpächter anmelden.
Dann muss dieser halt mit dem Vorpächter das Thema kläre.
Aber eigentlich versuche ich immer den kurzen Weg mit nem vernünftigen Gespräch und ordentlichen Argumenten.

Das Thema Bodenproben hatte ich für die gepachteten Flächen sowieso geplant, genau aus dem Grund Beweisführung.
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