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Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon criollo » Fr Jun 26, 2015 22:56

folgendes...bitte Geduld, ich muss ausholen

genehmigten Offenstall, von einer Frau vor einigen Jahren errichtet.
Die Frau war bei Errichtung der Anlage Pächterin der Flächen und hatte dort über Jahre mehrere Ponys in Haltergemeinschaft gehalten.
Das Land ging durch einen Hofverkauf an einen anderen Besitzer, der die Nutzung der Weide weiterhin befürwortete.
Daraus entstand u.a. die Situation, dass ein "neues" Mitglied der Gemeinschaft den neuen Pachtvertrag übernahm, die Erbauerin
blieb aber mit dem neuen Pächter weiterhin in der Haltergemeinschaft...man kannte sich halt...Schwiegersohn in spe.. :roll:

Nun ist der Pächter mit viel trara ausgezogen, will aber nicht der Erbauerin, der ja alles dort gehört, die Pacht zurückgeben.
Er hat das Land nun hinterrücks jemandem angeboten und der Besitzer spielt wohl auch noch mit...sie machen anderweitig Geschäfte..tzz.. durch die Blume gesprochen solle sie sich mit dem neuen Pächter einigen, also verkaufen und sofort gehen.

Wie ist hier die Rechtslage? Muss der LW der Erbauerin die Weide nicht vorerst wieder anbieten, oder kann er einfach jemandem die Pacht anbieten und sagen sie soll gehen und sich auszahlen lassen? Das kann es doch nicht sein, oder?

Es gab in den Pachtjahren mit dem neuen Besitzer nie Probleme! davor auch nicht, einen triftigen Grund gibt es nicht.

Was meint ihr?
Lada Niva....und ab
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon bauer hans » Sa Jun 27, 2015 7:22

da blicke ich nicht durch :roll:

der pächter ist der besitzer,der eigentümer ist der im grundbuch.
kauf bricht nicht miete/pacht.
der eigentümer kann jedem die pacht anbieten.
die ehemalige pächterin kann nur dann ersatz für ihre aufwendungen verlangen,wenn das im pachtvertrag vereinbart wurde.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon criollo » Sa Jun 27, 2015 7:49

ich weiß, es ist schwer zu vermitteln...

Die Frage ist, wo liegt ihr Recht?
Mich würde interessieren, ob der Besitzer ihr die Pacht nun als erstes wieder anbieten muss nachdem der
andere jetzt raus will. Die waren ja schließlich eine Gemeinschaft, sprich im Sinne von GbR., sie hat gebaut, Ihr Stall etc.
Wenn ich mit jemandem in einer Gemeinschaft wohne und einer zieht aus, dann übernimmt der verbleibende ja auch die Miete. bzw. den Vertrag.
Ist ja nicht so dass der Vermieter dann sagt, der bzw. die andere muss dann auch raus.
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon criollo » Sa Jun 27, 2015 7:54

o.k., das hat sich jetzt überschnitten...

Dass sich andere bereichern wird sie nicht unterstützen und dann eher abreißen.Stall weg...Baugenehmigung weg.
Doch vorher wird sie dies sicher über einen Rechtsbeistand prüfen lassen.
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon bauer hans » Sa Jun 27, 2015 8:02

criollo hat geschrieben:
Dass sich andere bereichern wird sie nicht unterstützen und dann eher abreißen.Stall weg...Baugenehmigung weg.
Doch vorher wird sie dies sicher über einen Rechtsbeistand prüfen lassen.


lass die emotionen weg!
die genehmigung konnte seinerzeit nur vom eigentümer beantragt werden! die pächterin kann nicht einfach alles abreissen,es sei denn,es ist im pachtvertrag vereinbart.
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon criollo » Sa Jun 27, 2015 8:23

jupp, da hast du Recht!
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon automatix » Sa Jun 27, 2015 10:09

bauer hans hat geschrieben:
criollo hat geschrieben:
Dass sich andere bereichern wird sie nicht unterstützen und dann eher abreißen.Stall weg...Baugenehmigung weg.
Doch vorher wird sie dies sicher über einen Rechtsbeistand prüfen lassen.


lass die emotionen weg!
die genehmigung konnte seinerzeit nur vom eigentümer beantragt werden! die pächterin kann nicht einfach alles abreissen,es sei denn,es ist im pachtvertrag vereinbart.


nö, man kann Baugenehmigungen beantragen auf fremden Grundstücken, man muß nicht Eigentümer sein.

edit:
Sie hat Pech gehabt - der Eigentümer kann Verpachten an wen er will.
Hat die Vorpächterin aber mit Zustimmung des Verpächters Verbesserungen an der Pachtsache durchgeführt müßten die natürlich ersetzt werden - da die Vorpächterin vom Pachtverhältnis zu Gunsten eines Dritten zurückgetreten ist und sie da keine Kompensation für die Verbesserung verlangt hat dürfte das ganze ein gefundenes Fressen für die Anwaltschaft sein.
Verpächter wird argumentieren, daß die Vorpächterin beim Pächterwechsel ja auf die Entschädigung stillschweigend verzichtet hat und daher dürfte es erstmal schlecht ausschauen.
Abreißen darf sie nicht, das könnte sogar strafrechtliche Folgen haben.
Badaboom
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon T5060 » Sa Jun 27, 2015 10:28

Für mich ist die Sache klar... halt nur nicht so leicht zu überschauen..... aber eindeutig
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon Fossi » Do Mär 24, 2016 15:35

Neues folgendes Szenario:

ein Feld hat zwei Besitzer zu gleichen Teilen:
1/2 Eigentümer ist A, A ist Landwirt, beackert die Fläche, hat von B dessen Teil gepachtet, kein schriftlicher Pachtvertrag
1/2 Eigentümer ist B und hat mit LW nix am Hut

B möchte nun verkaufen und bietet A seinen Eigentumsanteil zu einem völlig überzogenen m2-Preis an.

A ist an einem Kauf interessiert, möchte aber zu einem fairen, dem Grundstück angepassten, aber immer noch hohen Preis kaufen.

B läßt sich darauf aber nicht ein, besteht auf dem zu hohen Kaufpreis und droht danach A, sonst das Pachtverhältnis zu kündigen.

Kann B das kündigen? Wenn er es kündigt (und kündigen kann/darf), was passiert???
Welche Rechte hat A diesbezüglich?
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon bauer hans » Do Mär 24, 2016 17:45

wenn die fläche 2 eigentümer hat,können die NUR zusammen verpachten,verkaufen oder sonstwas damit machen.
wenn die verfeindet sind,kann ein verkauf zum aufheben der gemeinschaft durchgeführt werden.
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon gerds » Do Mär 24, 2016 23:49

bauer hans hat geschrieben:wenn die fläche 2 eigentümer hat,können die NUR zusammen verpachten,verkaufen oder sonstwas damit machen.
wenn die verfeindet sind,kann ein verkauf zum aufheben der gemeinschaft durchgeführt werden.


Nicht ganz. Es kann zwei Fälle von zwei- bzw. mehreren Eigentümer geben. 1. Erbengemeinschaft- verpachten/kündigen nur mit Unterschrift aller
Eigentümer möglich. Verkaufen kann jeder jederzeit seinen (idiellen) Anteil an wen er will- ABER der/die anderen Miteigentümer haben ein
Vorkaufsrecht.
2. Eigentumsgemeinschaft (entspricht einer Grundstücks-Gbr) bei gleichhohen Eigentumsanteilen (50%/50%) müssen beide beim Verpachten/Kündigen
unterschreiben bei unterschiedlich hohen Eigentumsanteilen (z.B 60%/40%) Anteilsmehrheit verpachten/kündigen. Verkaufen kann auch hier jeder seinen
Anteil immer und an wen.
Beachte: bei 1. und 2. kann natürlich auch etwas anderes im Grundbuch individuell festgelegt sein.
In deinem Fall kann der Nichtlandwirt die Pacht m.M nach nicht kündigen. Verkaufen kann er schon.
Möglich ist auch eine Teilungsversteigerung. Die muss aber beim Gericht beantragt werden birgt Kosten und zumindest für den Landwirt Nachteile, da
das Grundstück komplett versteigert wird und der Erlös aufgeteilt wird. Er kann nachtürlich auch mitbieten.
Grüße
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon Badener » Di Mär 29, 2016 10:32

Hab ich was überlesen, wo steht, das die Pächterin einen Anteil im Grundbuch stehen hat.
Für mich sieht das so aus, der Eigentümer verpachtet, die Pächterin baut mit Genehmigung einen Stall (den Eigentümer freuts, da er ein bebautes Grundstück nun verpachtet) und jetzt will der neue Eigentümer, der das bebaute Grundstück nun gekauft hat(und wahrscheinlich auch bezahlt hat mit Gebäude)neu verpachten. Ich würde sagen, ist dumm für die Pächterin gelaufen. Da es im Deutschen Grundbuch keine Einträge über Gebäude auf fremden Grundstücken gibt. Dem, dem das Grundstück gehört, dem gehört auch das was drauf steht.....

Darüber hätte man sich aber auch vorher Gedanken machen können, bevor man baut. So etwas gehört vertraglich geregelt. Vor allem, wenn man noch viel Geld reinsteckt.
BTW... Pächter haben kein Vorkaufsrecht:

http://www.wochenblatt.com/frage-und-an ... -1515.html

Schade um die Mühen und ums Geld, kann man aber wahrscheinlich nichts machen.
Abreisen ist denke ich auch keine gute Idee, das könnte Sachbeschädigung sein. Im Endeffekt wird es vor Gericht, wenn es so weit kommt vielleicht eine kleine Entschädigung für den Bau geben, aber nicht mehr.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon gerds » Mi Mär 30, 2016 13:56

Bezogen auf Fossi`s Szenario.
[quote="Fossi"]Neues folgendes Szenario:

ein Feld hat zwei Besitzer zu gleichen Teilen:
1/2 Eigentümer ist A, A ist Landwirt, beackert die Fläche, hat von B dessen Teil gepachtet, kein schriftlicher Pachtvertrag
1/2 Eigentümer ist B und hat mit LW nix am Hut

B möchte nun verkaufen und bietet A seinen Eigentumsanteil zu einem völlig überzogenen m2-Preis an.

A ist an einem Kauf interessiert, möchte aber zu einem fairen, dem Grundstück angepassten, aber immer noch hohen Preis kaufen.

B läßt sich darauf aber nicht ein, besteht auf dem zu hohen Kaufpreis und droht danach A, sonst das Pachtverhältnis zu kündigen.
....
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon simmal1 » Fr Apr 01, 2016 13:49

Kommt es nicht auch auf den Zeitpunkt drauf an wann unter dem Jahr gekündigt wird?
Generell wurde ja ein Vertrag abgeschlossen, weil beide einverstanden waren :?:
"Halte deine Freunde nahe bei dir, aber deine Feinde noch näher"- Vito Corleone
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Re: Pachtrecht, brauche dringend Rat!

Beitragvon Badener » Fr Apr 01, 2016 14:53

simmal1 hat geschrieben:Kommt es nicht auch auf den Zeitpunkt drauf an wann unter dem Jahr gekündigt wird?
Generell wurde ja ein Vertrag abgeschlossen, weil beide einverstanden waren :?:

Ja, kommt es!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 584 Kündigungsfrist

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

(2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.


Also wenn dieses Jahr gekündigt würde und auf Ende Jahr das Pachtverhältnis enden soll, dann ist das bis zum 5. Juli möglich. Würde am 6 Juli gekündigt, so würde die
Pacht am 31.12.17 Enden So habe ich das zumindest verstanden und im Hinterkopf.

Grüße
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