Die 2 jährige Kündigungsfrist nach dem Pachtrecht sehe ich nicht als Vergünstgung für die Pächter. Das ist doch das Mindeste, was man für Dünge und Fruchtfolgeplanug benötigt.
also meine Empfehlung ist, dass Du dich mit dem Pächter einigst.
Ob dein Pachtvertrag zum 31.12. endet oder bereits zum 31.10. wer weis das. Und alles andere ist Glaskugellesen.
Mein Onkel hat hier mal verpachtet (Pachtvertrag läuft noch), das Pachtjahr geht vom 01.01. aber der Pachtzins ist bis zum 31.10. zu löhnen. Du merkst also es gibt keine Einheitlichkeit und damit solltet ihr euch einigen oder vor Gericht ziehen.
Das Gericht kostet Geld und es weis keiner ob er gewinnt oder nicht.
Im übrigen die fast 2 Jahre Kündigungsfrist sind schon sehr o.k. für Landwirte. Auch wenn viel gejammert wird (und richtig echte betriebswichtige Flächen so >10 ha haben eh andere Kündigungsfristen).
Schon erstaunlich was da für Zusammenhänge mit dem Mietrecht u.ä. konstruiert werden. Tatsache ist, dass 90% aller Fälle bei den Landwirtschaftsgerichten Pachtsachen sind. Dabei klagen überwiegend die Pächter, die den Grund um jeden Preis behalten (bekommen) wollen, aber nicht mehr dafür bezahlen wollen.
Die von einem Foristen bezeichneten "anderen Kündigungsfristen" kommen wohl überwiegend auf "Anregungen" der Banken zustande, wenn bei den Pächtern, ohne ausreichenden Eigenlandbesitz, Investitionen in die Tierhaltung anstehen. Solchen Ansinnen habe ich noch nie stattgegeben.
Wie verschieden doch Deutschland ist, auch in Sachen Pachtsachen. Achso mir wurde ein Verlängerungs-Pachtvertrag vorgelegt --- Pachtdauer 12 Jahre ----, ist mir aber zu lange.
Zunächst einmal dankeschön für Eure Unterstützung. Ich habe mit dem Pächter noch einmal gesprochen und wir könnten uns auf ein Pachtende zum Ende des Kalenderjahres einigen. Lg, Zarzy