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Pachtvertrag oder Land zur Bewirtschaftung "vermieten&q

Alles was nicht zu anderen Themen passt, hat hier seinen Platz.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtvertrag oder Land zur Bewirtschaftung "vermieten&q

Beitragvon hektik-elektrik » Sa Okt 14, 2006 16:11

Hallo,

welche Vorteile/Nachteile hat es Acker- und Grünland normal zu verpachten oder zur Bewirtschaftung abzugeben. :?:

Mich interessieren beide Seiten, die des Pächters und des Verpächters.

MfG
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Beitragvon Gast » Sa Okt 14, 2006 20:54

Das ergibt sich aus dem BGB :

Mieten = der andere erlaubt dem anderen das Grundstück zu gebrauchen
Pachten = der andere erlaubt dem anderen aus dem Grundstück den Nutzen / die Frucht zu ziehen.

Somit gibt es niemals ein "Vermieten" oder "Wirtschaftsüberlassung" egal wie ihr es im Vertrag formuliert. Da der Gegenstand des Vertrags immer eine Verpachtung sein wird und nichts anderes.

Man muss schon reichlich fit im Vertragsrecht sein, wenn man einen Vertrag formuliert der einer Überprüfung durch die Gerichte standhält.

Vorgedruckte Verträge müssen alle den Anforderungen des AGB Gesetzes standhalten. Die ganzen Schlauheiten von rechtsgebildeten Laien, und dazu gehört auch ein Teil der Rechtsanwälte, kann man sich sparen.
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Beitragvon Servus » Sa Okt 14, 2006 21:55

@Reinhold Küh

warum soll man nicht einen vertrag formulieren können die die bewirtschaftung eines feldes/wiese vorsieht? was siehst du bei einer gerichtlichen prüfung problematisch? sozialversicherungen mmh ja des is a problem... aber sonst?

die verträge im bgb sind nicht abschließend.
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Beitragvon Gast » Sa Okt 14, 2006 22:27

Wenn du ein Acker bestellst und die Ernte dann dein eigen ist, ist es ein Pachtvertrag. Wenn du den Acker bestellst und die Ernte dem Eigentümer ist, ist es ein Werkvertrag ( u.U. 16% Mwst. !!! ). Wenn du auf dem Acker ein Moto-Cross veranstaltest ist es ein Mietvertrag.

Wenn du ein Schwein verkaufst und das Schwein im vertrag "Kuh" nennst, so ist entweder der Vertrag nichtig oder du hast tatsächlich einen Vertrag über ein Schwein geschlossen.

Gleiches gilt bei unterschiedlicher Kündigungsfrist bezogen auf Pächter und Verpächter.
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Beitragvon questenberg » So Okt 15, 2006 7:05

Ich glaube, Ihr habt die Frage nicht richtig gelesen. Hektik will wahrscheinlich nur wissen, ob er mehr im Säckel hat wenn er seine Flächen an den Nachbarn verpachtet oder wenn er mit seinem Nachbarn einen Bewirtschaftungsvertrag abschließt. Und wie es sich mit dem ganzen Sozialklimbim in beiden Fällen verhält.
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Beitragvon gerd gerdsen » So Okt 15, 2006 8:00

questenberg hat geschrieben:Ich glaube, Ihr habt die Frage nicht richtig gelesen. Hektik will wahrscheinlich nur wissen, ob er mehr im Säckel hat wenn er seine Flächen an den Nachbarn verpachtet oder wenn er mit seinem Nachbarn einen Bewirtschaftungsvertrag abschließt. Und wie es sich mit dem ganzen Sozialklimbim in beiden Fällen verhält.


ich hab ein gutes gedächtnis, auch was hektik elektrik anbelangt, wahrscheinlich will er nur wieder jemanden denunzieren !
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Beitragvon Servus » So Okt 15, 2006 8:47

ich glaub questenberg hat recht - er will einfach wissen wie er besser fährt.

ob verpachten oder bewirtschaftungsvertrag

verpachten ist klar

unter bewirtschaftungsvertrag versteh ich alles läuft auf ihn weiter und er schließt einen vertrag mit jemanden der ihm zusichert das feld zu bestellen bzw. alles auf dem feld zu machen und er sichert ihm dafür im gegenzug zu als entlohnung die ernte zu überlassen?

wenn er die ernte selbst einstreicht dann wars ja nix anderes als mehrere einzelne verträge über acker, sähen, spritzen ernten usw.....

so seh ich jetzt des... mhh interessante frage hängt wahrscheinlich je nach der gegend ab was an pacht gezahlt wird?

@ Küh Reinhold: was wolltest du mit deiner Kuh/Schwein erklären? Wie passt die Problematik von einem Scheingeschäft hier her?
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Beitragvon questenberg » So Okt 15, 2006 9:46

Servus hat geschrieben:hängt wahrscheinlich je nach der gegend ab was an pacht gezahlt wird?


Eben. Solange wir keine Hintergrundinfos haben, können wir hier nur leeres Stroh dreschen.
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Beitragvon hektik-elektrik » So Okt 15, 2006 16:09

Hallo,

also ich habe 3,5 Hektar (ich weiß, das ist für Euch wahrscheinlich lächerlich) und möchte diesen na klar möglichst gut verpachten. Na klar so, das der Staat nicht mit dem meisten Geld abgeht.



Habe gestern gehört, das aufgrund der Biogasanlagen, hier angeblich bis zu 1000,-€ Pacht/Hektar gezahlt werden.

MfG
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Beitragvon Nick » So Okt 15, 2006 16:26

Ich hoffe nur du wohnst nicht in der Straße die zu deinem Acker führt.
Weil sonst könntest du in einen Gewissenskonflikt geraten.
mfg
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Beitragvon Servus » So Okt 15, 2006 16:46

Kompoststreueropfer hat geschrieben:Ich hoffe nur du wohnst nicht in der Straße die zu deinem Acker führt.
Weil sonst könntest du in einen Gewissenskonflikt geraten.
mfg



hahahah - ja da sagst du was Wahrs... - die Leute die immer mehr Pacht wollen und dir schon im Sept. eine Erinnerungschreiben schicken zwecks Pachtzahlung sind meistens die Schlimmsten wenns um Belästigung durch die LW geht...
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Beitragvon Gast » So Okt 15, 2006 17:22

@hektik schön blöd wer die pachtet.........
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Beitragvon hektik-elektrik » Mo Okt 16, 2006 12:37

Habe auch nicht gefragt, wie ich einen schlauen Pächter finde, sondern wo die Vor- und Nachteile eines Pachtvertrages liegen.

Ich weiß z.B. von jemanden, der hat sein Land zur Bewirtschaftung abgegeben. Er kassiert aber die Prämien.


Mein Land ist verpachtet, aber der Vertrag läuft ja auch mal aus und weil sich hier die Pachtzinsen erheblich erhöhen (Biogas)....

Mfg
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Beitragvon Gast » Mo Okt 16, 2006 13:06

Ein solches Vorgehen ist nach § 264 StGB Subventionsbetrug und somit nicht nur strafbar, sondern es führt auch zur kpl. Streichung aller Zahlungen. Viel Spass !
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Beitragvon hektik-elektrik » Mo Okt 16, 2006 13:35

Deshalb frag ich ja, nicht das man was verkehrt macht.

Danke.

MfG
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