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Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon Pegasus_o » Di Mai 03, 2022 22:50

Hallo,

ein Lw Betrieb wurde verkauft und der Käufer will die Lw weiterführen. Übergabe ist am 1.7. Nun lebt ein Verpächter in Erbfeindschaft mit diesem Käufer und will den Acker nicht durch diesen bewirtschaftet sehen. Der Acker war mündlich auf unbestimmte Zeit an den alten Landwirt verpachtet.

Frage, wann endet der Pachtvertrag?
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon T5060 » Di Mai 03, 2022 22:55

Zum Übergabezeitpunkt, denn da haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon Pegasus_o » Di Mai 03, 2022 23:11

Und das steht wo? Im BGB jedenfalls nicht...
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon T5060 » Di Mai 03, 2022 23:15

Ist doch ganz einfach: Der Altpächter hat den Pachtvertrag aufgegeben. Der Altpächter hat nicht das Recht, dass Eigentum Anderer widerum Dritten zu überlassen.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon DWEWT » Mi Mai 04, 2022 4:20

Das ist doch Unfug!
Reguläres Pachtjahr läuft vom 01.10. bis zum 30.09. Der mündlich geschlossene Pachtvertrag kann, mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren, bis zum 30.09.2022, zum 30.09.2024 gekündigt werden. Es sei denn, es sind mündlich andere Fristen für eine Kündigung vereinbart. Das läss sich aber wahrscheinlich kaum belegen.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon 240236 » Mi Mai 04, 2022 5:09

DWEWT hat geschrieben:Das ist doch Unfug!
Reguläres Pachtjahr läuft vom 01.10. bis zum 30.09. Der mündlich geschlossene Pachtvertrag kann, mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren, bis zum 30.09.2022, zum 30.09.2024 gekündigt werden. Es sei denn, es sind mündlich andere Fristen für eine Kündigung vereinbart. Das läss sich aber wahrscheinlich kaum belegen.
So kenne ich das auch. Denn der Verkauf, Besitzerwechsel ist kein Kündigungsgrund.
Zuletzt geändert von 240236 am Mi Mai 04, 2022 6:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mi Mai 04, 2022 5:58

Kauf bricht weder Pacht- noch Mietvertrag.
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon Obelix » Mi Mai 04, 2022 6:24

DWEWT hat geschrieben:Das ist doch Unfug! ...

Sehe ich auch so und bin erstaunt, dass User "T5060" das nicht weiß.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon eifelrudi » Mi Mai 04, 2022 7:04

Pächter hat verkauft, nicht Verpächter, so wie ich es lese. Da hat mal grundsätzlich der kleine Blaue mit seiner Ausführung recht.
Altpächter hat aber noch Ernterecht, bzw. ihm steht eine Entschädigung für Aufwuchs zu.
Alternative: Altpächter behält das Pachtgrundstück und das wirtschaftliche Risiko dafür und lässt durch den Käufer die Arbeiten erledigen. Dann gelten die normalen Kündigungsfristen.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon DWEWT » Mi Mai 04, 2022 9:02

Wenn die allgemeinen Pachtgrundsätze ausgehebelt werden sollen, muss es dazu eine Klausel/Bemerkung im Kaufvertrag geben. Falls das nicht der Fall ist, zählt der Status Quo zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wäre ja auch noch schöner, wenn eine Vertragspartei, nach Abschluss des Kaufvertrages, noch einmal die grundsätzlichen Dinge verändern könnte. Wird die Sache nicht so übergeben wie sie im Kaufvertrag beschrieben ist, ist der Vertrag hinfällig; mit Entschädigungsanspruch für den potenziellen Käufer.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon DWEWT » Mi Mai 04, 2022 9:10

Pegasus_o hat geschrieben:Hallo,

ein Lw Betrieb wurde verkauft und der Käufer will die Lw weiterführen. Übergabe ist am 1.7. Nun lebt ein Verpächter in Erbfeindschaft mit diesem Käufer und will den Acker nicht durch diesen bewirtschaftet sehen. Der Acker war mündlich auf unbestimmte Zeit an den alten Landwirt verpachtet.

Frage, wann endet der Pachtvertrag?


Wenn der Kaufvertrag rechtskräftig geworden ist, hat der "Verpächter", der ja wohl auch (Mit-) Verkäufer war, keine Möglichkeit mehr rechtskräftig Verabredungen, betreffend die Kaufsache, abzuschließen, wenn diese den Inhalt des Kaufvertrages tangieren. Somit bleibt das bestehende Pachtverhältnis über den Termin der Besitzübergabe (01.07.) bestehen. Danach greifen, nur über den neuen Eigentümer und Besitzer, Regelungen zum von ihm übernommenen Pachtverhältnis. Es gelten die regulären Kündigungsfristen.
Ich frage mich jetzt natürlich wie jemand den Betrieb an eine Person verkaufen kann, wenn er nicht möchte, dass diese Person den Betrieb auch bewirtschaftet.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon keinbauer » Mi Mai 04, 2022 9:53

Der Betrieb wurde verkauft/gekauft, nicht das verpachtete/gepachtete Grundstück.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon T5060 » Mi Mai 04, 2022 9:58

Der Hofverkäufer kann sein Eigentum verkaufen, aber nicht die "Pachtflächen", wenn der Hofverkäufer die Landwirtschaft durch Verkauf einstellt, ist auch das Pachtverhältnis beendet.
Der Hofkäufer hat auf der Pachtfläche nichts zu suchen.
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon Fassi » Mi Mai 04, 2022 10:02

Hatten wir im Nachbarort auch. Ein Betrieb hat einen aufgebenden übernommen. Die Pachtverträge wurden aber teilweise nicht übernommen, das fällt unter Überlassung an Dritte. Und das ist ohne Zustimmung des Besitzers/Verpächters nicht erlaubt siehe BGB §589. Der Verkäufer Vertragspartner des Verpächters, nicht der Käufer seines Betriebs. Und der Verkäufer bleibt das auch.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Pachtvertrag und Betriebsübernahme

Beitragvon keinbauer » Mi Mai 04, 2022 10:12

T5060 hat geschrieben:Der Hofverkäufer kann sein Eigentum verkaufen, aber nicht die "Pachtflächen",
...Der Hofkäufer hat auf der Pachtfläche nichts zu suchen.
Richtig.

T5060 hat geschrieben:wenn der Hofverkäufer die Landwirtschaft durch Verkauf einstellt, ist auch das Pachtverhältnis beendet.
Sicher? Ich behaupte, das Pachtverhältnis läuft unverändert weiter. Ein Sonderkündigungsrecht kenne ich nur bei Hofübergaben in der Familie (§ 593a BGB). Beim Hofverkauf an Dritte, muss sich der Hofverkäufer mit seinen Verpächtern abstimmen, und der Hofkäufer sehen, ob er selbst Pachtverträge über die entsprechenden Flächen hinbekommt oder eben Pech hat.
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