Ich klinke mich hier auch mal ein.
So einen ähnlichen Fall hatte wir auch. Mein Vater hat Land verpachtet (mit Vertrag) und der Pächter hat nie gezahlt. Also: schriftliche Kündigung mit sofortiger Wirkung und Verbot des Betretens der Flächen ausgesprochen (per Einschreiben mit Rückschein, damit er nicht sagen kann, er habe nichts bekommen). Damit hat der Pächter nicht gerechnet und war ganz konsterniert.
Im Pachtvertrag steht ein Passus über eine vorzeitige Kündigung. Diesen Heraussuchen und durchlesen. Kommt der Pächter mit seinen Pachtzahlungen nicht nach (insbesondere wenn dies merhfach geschieht), ist das ein wichtiger Grund, den Pachtvertrag fristlos zu kündigen. Und über die bestellte Fläche redet man später. Notfalls soll er dann ehemalige Pächter doch vor Gericht ziehen und einen Schadensersatz einklagen. Er muß dann aber damit rechnen, daß die versäumten Pachtzahlungen gegen gerechnet werden.
Übrigens: mündliche Absprachen sind auch rechtswirksam. Das Problem hierbei ist, daß schwer nachweisbar ist, was vereinbart wurde. Und wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht, muß der Pächter auch vor Gericht erst einmal nachweisen können, daß ein solcher Bestand hat, bzw. hatte.
Tip von mir: Gespräch suchen und ihn auf sein Fehlverhalten ansprechen. Hierbei mitteilen, daß der Pachtvertrag bei Nichteinhaltung fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt wird (Zeugen mitnehmen). Wenn er nicht zahlt muß dann aber auch die Kündigung erfolgen. Denn wer nur androht und nichts durchzieht macht sich lächerlich und unglaubwürdig! Also: Nur androhen was man auch durchsetzen will und vor allem auch durchsetzen kann!