farmerli hat geschrieben:Also ich bin der TE, Schweizer Landwirt, und möchte den Traktor aus dem nahen Grenzraum importieren. Es geht um die Steuer, nicht um Zoll. Bei zwei Zollagenturen/Speditionen bin ich gestern aufgelaufen. Angeblich noch nie davon gehört, also nicht möglich. Eine Anfrage beim deutschen Hauptzollamt löste ungläubiges Staunen aus. Pauschalieren? noch nie gehört, Frage unbeantwortet. Die Zollauskunft Dresden druckste auch herum, hält eine Rückerstattung nicht für ganz ausgeschlossen, aber "alle Angaben nicht rechtsverbindlich". Der Steuerberater des Verkäufers sieht da kein Problem, nur geradestehen für seine Aussage will er auch nicht. Korrekte Rechnung mit UID ist selbstverständlich. Der Betrag ist zu hoch, um ihn aufs Spiel zu setzen, ich will aber auch den Verkäufer nicht in die Steuerhölle bringen.
Der Zoll ist die falsche Anlaufstelle.
Ich habe oben die zuständige Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern verlinkt.
Dort gibt es auch ein Feld "Kontakt".
Wenn die dir das nicht zuverlässig beantworten können, dann vermutlich keiner.