Aktuelle Zeit: Mi Okt 08, 2025 22:22
Schweiz ist nicht Schengen- relevant.
langholzbauer hat geschrieben:Noch einmal:
Ein Ust- pauschalierender Landwirt verkauft ab Hof, in D. , inkl. Ust an den Schweizer.
Denn er braucht keine Ust mit dem FA zu verrechnen.
Dafür bekommt er ja den geringeren Steuersatz.
Der schweizer Käufer kann sich vom dt. FA die gezahlte Ust erstatten lassen.
Preislich ist der schweizer jedem dt. optierenden bzw.gewerblichen Käufer gleich gestellt.
Ob und was an der schweizer Grenze ev. an Einfuhrumsatzsteuer fällig wird, geht den verkaufenden pauschalierenden Landwirt nichts mehr an.
Steuerfrei mit internationaler Ust- Ident verkaufen nur Betriebe, welche die Ust mit dem Staat abrechnen.
countryman hat geschrieben:Der Alt-Eigentümer ist auf jeden Fall aus dem Schneider, wenn der Käufer gezahlt und die Ware in Besitz genommen (abgeholt) hat.
farmerli hat geschrieben:Korrekte Rechnung mit UID ist selbstverständlich.
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