Hallo Dieterpapa,
also zunächst die Frage, ob Du Landwirt bist, wenn ja dann kannst Du in Deutschland meist 5,5 % Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen. Diese kannst Du behalten. Im Gegenzug kannst Du keine Vorsteuer geltend machen.
Eine Option zur Regelbesteuerung bindet in der Tat für 5 Jahre. Sie ist fristgebunden und nur bis zum 10. Januar des Folgejahres möglich. Kleinunternehmer bist Du aber damit immer noch nicht. Dazu ist dürfen die Vorjahresumsätze nicht 17.500 € überstiegen haben. Erst der Verzicht auf die Kleinunternehmerregeleung bindet wieder für 5 Kalenderjahre.
Wie dem auch sei, in den meisten Fällen ist die Pauschalierung mit 5,5 % die günstigere Lösung. Die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug ist bei größeren Investitionen von Vorteil. Die Kleinunternehmerregelung eigentlich nie.
Wenn die Kleinunternehmerregelung vorliegt, darf weder im Gutschriftsverfahren noch in der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Vorsteuer ist nicht abzugsfähig.
Nichts machen wäre hier wahrscheinlich besser gewesen.
Gruß
W
