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Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelung

Beitragvon dieterpapa » So Feb 08, 2015 19:06

Moin,

mein Steuerberater hat mich beim Finanzamt als "Kleinunternehmer" gemeldet anstelle eines pauschalisierenden Landwirts. Hab ich leider zu spät gemerkt und bin jetzt 5 Jahre daran gebunden.
Ergeben sich dadurch spezielle Nachteile?

Unsere WBV zahlt netto plus 5% MWSt für Stammholzverkauf aus. Muß ich mit der Kleinunternehmerregelung dann auf die 5% verzichten?

Dieter
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon Waidla66 » So Feb 08, 2015 20:26

Hallo,

kommt immer darauf an, wenn Du das Geschäft anfängst und Maschinen oder so kaufst kannst Du das abschreiben. Damit kannst Du ohne weiteres die ersten Jahre Verlust machen. Wenn Du dann wieder nach 5 Jahren pauschalierst, dann hast Du sowieso nur Gewinn.
Hängt halt von Deiner persönlichen Situation ab.

VG
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon T5060 » So Feb 08, 2015 21:32

Verklag dein Steuerberater auf Schadensersatz .... der ist versichert
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon langholzbauer » So Feb 08, 2015 22:56

Und warum sollte sich das nicht berichtigen lassen ?
Ist vielleicht etwas mehr Arbeit für den Steuerberater, aber der hat es ja nach Deiner Aussage auch verbockt.
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon florian911 » Mo Feb 09, 2015 12:05

Ich nehme mal an, dass du als Pauschalisierter Landwirt auch Vorsteuerabzug vornehmen darfst und als Kleinunternehmer definitv nicht. Also wenn du viel Ausgaben hast, kannst du die Vorsteuer vom FA zurück holen.

Korrigiert mich falls ich mich in Bezug auf den pauschalisierten Landwirt irre.
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon The Judge » Mo Feb 09, 2015 14:38

dieterpapa hat geschrieben:Unsere WBV zahlt netto plus 5% MWSt für Stammholzverkauf aus. Muß ich mit der Kleinunternehmerregelung dann auf die 5% verzichten?


Auf die musst du so oder so verzichten. Entweder bist du Kleinunternehmer, dann darfst du (bzw. in diesem Fall die WBV) die Rechnung nur ohne Ausweis von Umsatzsteuer ausstellen oder du pauschalierst, dann werden 5,5 % auf die Rechnung aufgeschlagen, diese musst du aber an das Finanzamt abführen.
Ob du mit Pauschalierung oder ohne besser gestellt bist, hängt sehr viel von deinen anderen Aufwendungen und Erträgen ab...
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon egnaz » Mo Feb 09, 2015 15:05

Gibt es für Land und Forstwirte überhaupt die Kleinunternehmerregelung?
Ich meine es gibt nur die Möglichkeiten Pauschalieren oder Optieren.
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon dieterpapa » Mo Feb 09, 2015 18:57

Moin,

als pauschalisierender kannst Du die Vorsteuer nicht abzehen, darfst aber die 5,5% behalten. Das ist sicher.

Dieter
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon egnaz » Di Feb 10, 2015 0:08

dieterpapa hat geschrieben:Moin,

als pauschalisierender kannst Du die Vorsteuer nicht abzehen, darfst aber die 5,5% behalten. Das ist sicher.

Dieter

Jetzt hast du dir ja deine eigene Frage beantwortet. :D
Wenn du nicht pauschalierst, musst du das deiner WBV mitteilen, die müssten dir dann 19% MwSt auszahlen.
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon dieterpapa » Di Feb 10, 2015 7:05

So einfach ist das ja nicht - nach meinem Kenntnisstand - mit der Kleinunternehmerregelung. Ich darf dann ja keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellen. Die WBV erstellt ja nur eine Gutschrift für mich.

Da bin ich mir eben unsicher.

Dieter
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon egnaz » Di Feb 10, 2015 13:03

Was für ein Unternehmen bist du denn?
Als Landwirt würdest du normal die MwSt pauschalieren. Wenn du zur Regelbesteuerung optierst bist du daran 5 Jahre gebunden. Ich weiß jetzt nicht, ob man als regelbesteuerter Landwirt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Du kannst aber jederzeit von der Kleinunternehmerregelung zurück zur Regelbesteuerung wechseln. Die Kleinunternehmerregelung macht nur Sinn, wenn man den größten teil seiner Einnahmen bei Privatkunden hat, und/oder sehr wenig Ausgaben hat.
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon egnaz » Di Feb 10, 2015 13:25

The Judge hat geschrieben:oder du pauschalierst, dann werden 5,5 % auf die Rechnung aufgeschlagen, diese musst du aber an das Finanzamt abführen.

Das wäre mir neu, wo steht das denn?
Die Durchschnittssätze sind doch dafür da, damit man die MwSt nicht mit dem Finanzamt abrechnen muss.
Gruß Eckhard
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon The Judge » Di Feb 10, 2015 13:58

egnaz hat geschrieben:
The Judge hat geschrieben:oder du pauschalierst, dann werden 5,5 % auf die Rechnung aufgeschlagen, diese musst du aber an das Finanzamt abführen.

Das wäre mir neu, wo steht das denn?
Die Durchschnittssätze sind doch dafür da, damit man die MwSt nicht mit dem Finanzamt abrechnen muss.


Ja, du hast Recht! Da muss ich mich irgendwie verlesen haben :oops: Schande über mein Haupt...

dieterpapa hat geschrieben:So einfach ist das ja nicht - nach meinem Kenntnisstand - mit der Kleinunternehmerregelung. Ich darf dann ja keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellen. Die WBV erstellt ja nur eine Gutschrift für mich. Da bin ich mir eben unsicher.


Du musst die WBV über deinen Steuerstatus informieren, daraufhin muss die WBV ihre Abrechnungen dann anpassen. Das war bei meiner PV-Anlage auch so: Dem Netzbetreiber musste ich mitteilen, ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme oder nicht. In dem Fall hätte er mir die Netto-Beträge gutgeschrieben.
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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon dieterpapa » Di Feb 10, 2015 18:11

Moin,

ich habe Wald und verkaufe Holz.

Das ganze überwiegend über die WBV an gewerbliche Kunden. An Privatkunden geht nur Brennholz, da wäre mir die MwSt egal.
Nur möchte ich ungern auf die 5,5% zusätzlich beim Holzverkauf verzichten, nur sieht es wohl derzeit so aus, als ob die WBV dann nur netto gutschreiben würde.

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Re: Pauschalisierender Landwirt oder Kleinunternehmerregelun

Beitragvon egnaz » Di Feb 10, 2015 18:31

Dann mach doch Regelbesteuerung und kassiere 19% MwSt. Dann bist du 5 Jahre an diese Regel gebunden. Nutze die Zeit und die niedrigen Zinsen für Investitionen und lass dir dann die zuviel gezahlte MwSt vom Finanzamt erstatten.
Gruß Eckhard
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