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Personen im Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Personen im Anhänger

Beitragvon fenniman » Di Jun 19, 2007 13:16

Hallo!
Ich wüsste gern, ob in einem zugelassenen Anhänger, der von einem Traktor mit schwarzer Nummer gezogen wird, Personen befördertr werden dürfen, wenn Sitzgelegenheiten vorhanden sind.
Vielen Dank im voraus
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Beitragvon Weinbauer » Di Jun 19, 2007 13:52

das thema wurde im junior forum schon behandelt. schau mal dort nach.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Holder 7.74 » Di Jun 19, 2007 15:06

I´n meinem Fahrschulbuch steht, dass man z.b. Jäger Trwansportieren darf, wenn diese eine Geeignete Sitzgelegenheit haben. Es kommt wahrscheinlich auf den Zweck an.
Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
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Beitragvon John Deere 7530 » Di Jun 19, 2007 15:25

hallo fenniman laut gesetz ist es nur erlaubt wenn es ein alter brauch ist wie zum Beispiel bei Jägern oder beim Karneval ansonsten darf die auch noch landwirtschaftlich genutzwerden zum Beispiel Personen zum sichern der Ladung... ansonsten ist es verboten Personen auf einem Anhänger zu trasportieren...


mfg JD 7530
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Beitragvon Ðânîê£99 » Di Jun 19, 2007 16:36

Soweit ich mich noch erinner kann, darfst du, wenn es ein landwirtschaftlicher Zweck ist, so viele Leute mitnehmen, die auf den Anhänger passen.(du kannst sie auch noch hoch stapeln - spielt keine Rolle)
Nothing runs like a Deere!
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Beitragvon take_it_1999 » Di Jun 19, 2007 16:42

Da wurde doch Ende 2006 was geändert. Ich glaube es ist jegliche mitnahme von Personen auf der Ladefläche erstmal ausgeschlossen.

Wie das bei zu verrichtenten Arbeiten auf der Ladefläche ist, hab ich mir leider nicht gemerkt.
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Beitragvon Honk81 » Di Jun 19, 2007 17:16

Da gabs mal irgendwelche Änderungen, auch bezüglich der Planwagen. Bei Jägern is das glaub ich immer noch erlaubt. Wir fahren von der LJ immer mit Jagdwagen (Planwagen sind hier schwer zu bekommen) los. Als ich das letzte mal gefahren bin hatten wir auch auf einmal die Polizei hinter uns, haben aber nichts gesagt (nich mal dazu das just in dem augenblick einer bei mir auf dem Aufstieg vom Schlepper rumstand) sondern sind nur kurz hinterhergefahren und dann abgebogen und weg. Kommt halt immer auf die Situation und vor allem auf die Verkehrskasperei an, da gibts auch welche die sind wesentlich weniger Kulant.
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Beitragvon Schweinchen » Di Jun 19, 2007 17:32

http://www.praevention.lsv.de/lbg/fachi ... ahr/10.htm

hiernach darfst du so viele mitnehmen wie du willst, sie müssen nur sicher sitzen können. Oder sehe ich das falsch, bzw. wo steht was anderes?

mfg

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Beitragvon holderracer » Di Jun 19, 2007 19:18

hi!

ich bin dieses jahr das erste mal an vatertag mit meinem planwagen angehalten worden. dass ich personen befördere hat die polizei nicht wirklich interessiert. sie meinten nur, daß der anhänger für solche zwecke angemeldet sein müsse, da es sich nicht um einen landwirtschaftlichen zweck handele.
ansonsten wünschten sie uns noch viel spaß.

viele grüße
greg
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Beitragvon fenniman » Mi Jun 20, 2007 11:18

ok vielen dank leute
hat mir schon geholfen
mfg
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Beitragvon Schweinchen » Mi Jun 20, 2007 19:22

hast du denn noch zahlen müssen oder so?
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Beitragvon Migu » Do Jun 21, 2007 22:37

Das heisst also es können soviele mit wie gehen wenn sie so wie auf dem Bild der Broschüre bequem sitzen können?
Freundliche Grüsse

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Beitragvon Favorit » Fr Jun 22, 2007 15:43

Hi,

ein Arbeitgeber darf auf der Ladefläche seines Transportfahrzeugs bis zu 8 Mitarbeiter zu und von der Arbeitsstelle befördern (lassen), vorausgesetzt, sie sitzen binnenbords auf dem Boden und verhalten sich stille (Ausnahme: Sicherung spezieller Ladung und volkstümliche Umzüge). :wink:
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Beitragvon take_it_1999 » Fr Jun 22, 2007 15:52

@Favorit das ist schon ne Weile Geschichte.

Im §21 StVO steht folgendes drin:

"Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."

Bleib nur noch zu klären was geeigente Sitzgelegenheiten sind!
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Beitragvon Bauer_Lense » So Jun 24, 2007 0:43

also hier in der gegend is mal n'hänger mit 14 personen umgekippt weil alle auf die seite gerannt sind wo des bierfass gestanden hat... (war während der kärwa) ich hatte an dem tag zum glück keine zeit. gab hier nen riesenaufstand aber ich kann leider ned sagen was des für n'kennzeichen war ...
gruß,

wolfgang

bloß halt die frage, wer wirklich 3000 ha im jahr schwadert
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