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Personenbeförderung mit dem Traktor?

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Chef » Fr Jun 26, 2009 16:13

Ich habe mal eine Frage. Ist es zulässig, Personen auf dem Traktoranhänger mitzunehmen, oder ist das verboten?

Im voraus schon mal Danke für die antworten.

Mfg
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Beitragvon juergen515 » Fr Jun 26, 2009 16:24

bis zu 8 personen kannst mitnehmen, wenn

-ausreichende sitzmöglichkeiten vorhanden sind
-der hänger genug gesichert ist (bordwand bzw. geländer)
-die personen aufm weg zum/vom feld trasportiert werden oder

--- die personen zur ladungssicherung mitmüssen

wenn ihr aufs nächste dorffest fahren wollt ist es nicht zulässig
ich werde dir jetzt nicht sagen, dass, solang nix passiert, kein hahn danach kräht, da dies bestimmt anstiftung zu einer straftat ist ;)
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Beitragvon Malte » Fr Jun 26, 2009 20:43

Man kann auch mehr mitnehmen, je nach Hängergröße. Wichtig ist, dass die Ladung dann z.B. durch Spanngurte gegen Verrutschen gesichert ist oder die Leute werden formschlüssig bis max. Oberkante der Bordwände gestapelt.

Hier fehlen die Spanngurte:


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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon new_holland_driver » Di Jul 21, 2009 19:20

ohh man ihr seits ja welche...
also eig nur zur sicherung der ladung dürfen leute am hänger sitzen und auch nur dann wenn genug platz ist das heist genug sitzmöglichkeit und dass man nicht leicht runterfallen kann...
also eig
als gott die dialekte erschuf, hatte er einen dialekt zu wenig. Nur noch der Bayer war übrig. Also sagte er zum bayer:"Mei, dann redst hoid so wia i
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Yannic » So Aug 02, 2009 20:38

Hey also bei Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. der 1 . Mai dürfen auch Personen mit auf die Anhänger auch mehr als 8 aber wie gesagt ausreciehnd gesichert ect.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten ;)
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Rebenhopser » So Aug 02, 2009 20:54

Yannic hat geschrieben:Hey also bei Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. der 1 . Mai dürfen auch Personen mit auf die Anhänger auch mehr als 8 aber wie gesagt ausreichend gesichert ect.


Das würd ich mir aber schriftlich geben lassen, von der Versicherung...
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon JohnDeere3040 » So Aug 02, 2009 22:06

Rebenhopser hat geschrieben:
Yannic hat geschrieben:Hey also bei Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. der 1 . Mai dürfen auch Personen mit auf die Anhänger auch mehr als 8 aber wie gesagt ausreichend gesichert ect.


Das würd ich mir aber schriftlich geben lassen, von der Versicherung...

Bei uns am faschingsumzug gibts dafür extra nen Formular, dann muss man zum Tüv, und dann darf man auf der Abgesperrten Route fahren, nicht mehr, am 1.Mai gibts keine Ausnahmen
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon MTX-Driver » Mi Aug 12, 2009 21:40

Selbst die Mitnahme auf dem Traktor selber (sovern ein Beifahrersitz vorhanden ist) ist oft laut Betriebsanleitung verboten wenn es sich nicht um eine Einweisung des Fahrers oder um eine Überprüfungsfahrt handelt :klug: :wink:
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Yannic » Mi Aug 12, 2009 22:38

aber so lange doch alles eingetragen ist also der beifahrersitz kann doch eigentlich keiner was wollen oder?`
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten ;)
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Malte » Do Aug 13, 2009 6:11

MTX-Driver hat geschrieben:Selbst die Mitnahme auf dem Traktor selber (sovern ein Beifahrersitz vorhanden ist) ist oft laut Betriebsanleitung verboten wenn es sich nicht um eine Einweisung des Fahrers oder um eine Überprüfungsfahrt handelt :klug: :wink:
Die Betriebsanleitung hat nichts mit der StVO. oder StVZO. zu tun.
Oder wurde je schon mal bei einer Kontrolle nach der BA gefragt?
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon Jutta » Do Aug 13, 2009 6:44

Yannic hat geschrieben:aber so lange doch alles eingetragen ist also der beifahrersitz kann doch eigentlich keiner was wollen oder?`


:klug: Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es dem Fragesteller nicht um die Beförderung einer Person auf dem Beifahrersitz, sondern auf dem Anhänger. Das Eine hat doch mit dem Anderen nix zu tun.
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon DX85 » Do Aug 13, 2009 8:11

Auszug aus §21 Absatz 2 der StVO:

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


Ist doch eindeutig geregelt.

Lars
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon RheinischesEtwas » Sa Aug 15, 2009 7:43

Ich habe mich das schon wegen der sog, Planwagenfahrten, die die Winzer hier in der Gegend anbieten, gefragt. Eigentlich müsste man dafür doch den Personenbeförderungsschein haben, oder?
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon new_holland_driver » Mo Sep 21, 2009 12:35

Nein braucht man nicht, weil das ja kein ofizieles unternehmen ist. Oder braucht man einen Personenbeförderungsschein als Familienvater der seine ganze Familie mit nimmt???
als gott die dialekte erschuf, hatte er einen dialekt zu wenig. Nur noch der Bayer war übrig. Also sagte er zum bayer:"Mei, dann redst hoid so wia i
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Re: Personenbeförderung mit dem Traktor?

Beitragvon juergen515 » Di Sep 22, 2009 10:07

new_holland_driver hat geschrieben:Nein braucht man nicht, weil das ja kein ofizieles unternehmen ist. Oder braucht man einen Personenbeförderungsschein als Familienvater der seine ganze Familie mit nimmt???



wenn die familie aus mehr als 9 leuten besteht braucht er einen!
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