Karlo hat geschrieben:sauigel hat geschrieben:Danke für die Infos ,ich habe es aber immer noch nicht geblickt
Was?
Ob man Personen, anlässlich einer Treibjagd, unentgeltlich auf einem land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mitnehmen darf oder ob man dafür eine Erlaubnis zur Personenbeförderung braucht, wenn es mehr als 8 Fahrgäste sind? Zu ersterem steht die Antwort in der StVO, zu letzterem steht sie in der FeV also der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV)".
Ob ich mehr wie 8 (incl Fahrer ) darf oder ob ich nicht darf ?
In der Praxis sind es oft tatsächlich mehr .