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Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 17:05

Karlo hat geschrieben:
sauigel hat geschrieben:Danke für die Infos ,ich habe es aber immer noch nicht geblickt :mrgreen:

Was?

Ob man Personen, anlässlich einer Treibjagd, unentgeltlich auf einem land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mitnehmen darf oder ob man dafür eine Erlaubnis zur Personenbeförderung braucht, wenn es mehr als 8 Fahrgäste sind? Zu ersterem steht die Antwort in der StVO, zu letzterem steht sie in der FeV also der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV)".


Ob ich mehr wie 8 (incl Fahrer ) darf oder ob ich nicht darf ?
In der Praxis sind es oft tatsächlich mehr .
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 17:07

sauigel hat geschrieben:Auf so einem Kipper haben schon viele Leute Platz ,bewährt ist auch ein großer PKW Viehtransporter weil Wind und Wetter geschützt .
Schlepper mit Kipper oder Van /Suv plus Viehwagen kann man ohne weiteres auf 20 Personen kommen .

Man könnte ja die frage auch ausdehnen auf "Personenbeförderungsschein auf Brauchtumsveranstaltungen ".
Karneval und so weiter ist aber dann kein lof Zweck .


Ein land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschiene - vulgo Traktor - und Personen AUF einer Landfläche eines Anhängers ist sachlich und rechtlich etwas anderes als mehr als 8 Personen IN einem selbstfahrenden PKW, mit dem Vieh transportiert werden kann.

Kurz gesagt: Jäger im PKW Viehtransporter geht nicht (überhaupt nicht!!!), Jäger auf dem LANDWIRTSCHAFTLICHEN Anhänger hinter dem Traktor geht.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 17:13

sauigel hat geschrieben:
Karlo hat geschrieben:
sauigel hat geschrieben:Danke für die Infos ,ich habe es aber immer noch nicht geblickt :mrgreen:

Was?

Ob man Personen, anlässlich einer Treibjagd, unentgeltlich auf einem land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mitnehmen darf oder ob man dafür eine Erlaubnis zur Personenbeförderung braucht, wenn es mehr als 8 Fahrgäste sind? Zu ersterem steht die Antwort in der StVO, zu letzterem steht sie in der FeV also der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV)".


Ob ich mehr wie 8 (incl Fahrer ) darf oder ob ich nicht darf ?
In der Praxis sind es oft tatsächlich mehr .


Das kommt auf das Fahrzeug an, auf den Zweck der Beförderung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Damit ist nicht das Gasthaus für das Schüsseltreiben gemeint.

Nochmal - und dann klinke ich mich aus - 8 oder mehr Jäger, anläßlich einer Gesellschaftsjagd, im Revier, AUF der Landfläche eines landwirtschaftlich genutzen Anhängers, hinter einem landwirtschaftlich genutzten Zugfahrzeug UND unter Beachtung der Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift geht - auch ohne Führerschein zur Personenbeförderung. Alle Bedingungen müssen erfüllt sein!

Wenn Du dauernd den Eingangsfall variierst, wird das nichts mit einer zutreffenden Auskunft.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 18:20

Also ist das Thema tatsächlich in der Praxis auch nicht so ohne .
Wo sind noch Grauzonen ?
-eine öffentliche Straße auf der zu diesem Zweck gefahren wird kann auch durchs Revier gehen
-wann ist ein Viehwagen ein landwirtschaftlicher Anhänger und wann nicht
-hängt das mit der grünen Nummer zusammen
-wann ist ein PKW ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug ,wann nicht
-viele Revierpächter/Jäger machen solche Transport ohne das sie Landwirte sind oder landwirtschaftliche
Fahrzeuge besitzen
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon mad ass » Mo Mai 02, 2016 19:31

Karlo hat geschrieben:Ein land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschiene - vulgo Traktor - und Personen AUF einer Landfläche eines Anhängers ist sachlich und rechtlich etwas anderes als mehr als 8 Personen IN einem selbstfahrenden PKW, mit dem Vieh transportiert werden kann.

Kurz gesagt: Jäger im PKW Viehtransporter geht nicht (überhaupt nicht!!!), Jäger auf dem LANDWIRTSCHAFTLICHEN Anhänger hinter dem Traktor geht.



Wer hat dir denn den gequirlten Unfug ins Hirn gesetzt???
Es steht nirgendwo was davon das es ein landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches (LoF) Fzg sein muss (eine Deffinition dafür gibt es nicht!!!), es steht dort etwas von LoF ZWECK und der ist Jagd alle mal.

Ergo es ist egal ob der Anhänger (es ist auch egal ob Kipper, Viehwagen, Kühlwagen oder auch Bierwagen) hinter einem Trecker, Auto, Quad, Motorrad oder meinetwegen auch deinem Fahrrad hängt, SOLANGE die Leute sitzen und die Fahrt einem LoF Zweck dienlich ist :klug:

§21 Personenbeförderung


(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 19:54

Sehr gut ein Stück sind wir weiter ,auch auf öffentlichen Straßen ist es korrekt .
Also könnte ich die Personen so auch im Hotel abholen und mit ihnen ins Revier fahren .
Egal was für ein Fahrzeug und was für ein Anhänger ,Lof Zweck und geeignete Sitzgelegenheit muss vorhanden sein .Ordentliche Aufstiegstreppe bei höheren Pritschen ist auch nicht verkehrt .Beim PKW Viehanhänger nicht notwendig ,der hat eine Rampe und ist nieder ,Rampe lässt sich auch wie eine Tür öffnen .
Vielleicht reichen rundum auch nur Strohballen zum sitzen ,angemessene Geschwindigkeit ist selbstverständlich.

Es gibt Eventgaststätten da sitzt man auch auf Strohballen (Scherz ).

ABER ,die 8 Personenfrage für diesen Zweck ist immer noch nicht geklärt .
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon mad ass » Mo Mai 02, 2016 20:05

Ja du kannst sie auch in klein Anatolien abholen, wenn die dortigen Gesetzte das Zulassen, aber da sehen ich nicht so das Problem :lol:

Alles worauf man sitzen kann ist ausreichend, stroh geht, bei ner blanken Bullipritsche auf der wir zu 6 Mann gesessen haben, haben die grünen auch nix gesagt (auf dem Autobahnparkplatz 8) )
Nachdem wir ihnen daS mit der LoF geschichte erklärt hatten
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 20:20

Oha ,auf dem Autobahnparklatz voll bewaffnet ? :D

Wer schon mal bei minus 15 Grad 8 Kilometer lang auf nacktem Pkw Anhänger gesessen ist weis ein geschlossenen Viehwagen doch zu schätzen .
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Di Mai 03, 2016 8:29

mad ass hat geschrieben:Wer hat dir denn den gequirlten Unfug ins Hirn gesetzt???
§21 Personenbeförderung


(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.



Danke für die freundliche Bewertung!

Zur Klarstellung oben wurde der Fall geändert indem man einen "großer PKW Viehtransporter" einbrachte. Das hielt ich für ein als PKW zugelassenes Fahrzeug mit Ladefläche oder Laderaum für Vieh. Inzwischen habe ich meinen Irrtum bemerkt und gelernt, dass damit ein Viehanhänger hinter einem PKW als Zugfahrzeug gemeint ist. Dann möge man das aber bitte auch so schreiben.

Wie Behörden und Gerichte den Personentransport auf landwirtschaftlich genutzen Anhängern sehen, kann man z.B. unter dem Stichwort Weinbergfahrten nachlesen.

Ob mit "wenn diese für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden" nur der gegenwärtige Verwendungszweck eines Anhängers gemeint ist oder ob damit ein genereller Verwendungszweck des Anhängers gemeint ist, der auch in der Konstruktion des Anhängers zum Ausdruck kommt, entscheidet im Fall des Falles das Gericht. Und dabei wird es weniger um Verwarnungs- oder Bußgelder oder um Entzug der Fahrerlaubnis gehen, es wird sich vielmehr um Haftungsansprüche aus grob fahrlässigem Verhalten handeln.

Wie das mit der Rechtsauslegung so ist, zeigt aktuell das Beispiel mit dem Urteil des BVerwG zu Halbautomaten. Das Verbot im BJagdG hielten viele für eine Handlungsbeschränkung nur ein paar Staatsanwälte und die Richter des BVerwG sahen das ganz anders.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon mad ass » Mo Mai 09, 2016 13:34

sauigel hat geschrieben:Oha ,auf dem Autobahnparklatz voll bewaffnet ? :D

Wer schon mal bei minus 15 Grad 8 Kilometer lang auf nacktem Pkw Anhänger gesessen ist weis ein geschlossenen Viehwagen doch zu schätzen .


Ne wir waren auf dem Weg vom Kartoffeln roden zum Mittagessen, da war ich maximal mit Kartoffeln und Steinen bewaffnet :twisted:
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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