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Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » So Mai 01, 2016 18:47

Das Personen auf Anhänger oder Ladeflächen zur Arbeitsstelle befördert werden dürfen ist erlaubt ,dazu zählt auch das Befördern von Schützen/Treiber auf einer Gesellschaftsjagd .
Soweit alles korrekt,auch nach BG Vorschriften ,die Anhänger müssen dazu auch geeignet sein und mit entsprechenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein .
Was sagt der Gesetzgeber wenn ich in dem Fall mehr wie acht Personen befördere ohne Personenbeförderungsschein ?
Erlaubt oder nicht erlaubt?
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » So Mai 01, 2016 21:37

Bei solchen Fragen drängt sich mir die Frage auf: Warum will das jemand wissen?

Die Antwort auf die letzte Frage ist JA und die Begründung steht im § 48 FeV.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 6:43

Warum will ich das wissen ?
Weil ich an solchen Veranstaltungen teilnehme ,als Schütze ,als Treiber , als Ansteller und vielleicht mal irgendwann als Jagdleiter .
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon hugo-1952 » Mo Mai 02, 2016 13:18

Ein neues Mitglied postet,
und
wieder einmal beweist sich die alte Wahrheit:

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
:gewitter:

hugo
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 14:51

hugo-1952 hat geschrieben:Ein neues Mitglied postet,
und
wieder einmal beweist sich die alte Wahrheit:

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
:gewitter:

hugo

Gemäß dieser Definition wäre die in meiner Antwort enthaltene Frage nicht dumm, der Rest hingegen eventuell schon.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 14:53

sauigel hat geschrieben:Warum will ich das wissen ?
Weil ich an solchen Veranstaltungen teilnehme ,als Schütze ,als Treiber , als Ansteller und vielleicht mal irgendwann als Jagdleiter .

Nun, jetzt wissen Sie es ja und können sogar nachschlagen wo es geregelt ist.
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 15:13

Danke für die Infos ,ich habe es aber immer noch nicht geblickt :mrgreen:
sauigel
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Rumpsteak » Mo Mai 02, 2016 16:33

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung


(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.



Liest Du dort irgendwas von Personenbeförderungsschein ? :wink:
Rumpsteak
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 16:42

Danke Rumpsteak ,endlich mal ein Kamerad hier .
Da steht aber nichts das ich mehr wie 8 Personen darf ,auch nicht das ich es nicht darf .
sauigel
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Rumpsteak » Mo Mai 02, 2016 16:50

sauigel hat geschrieben:Da steht aber nichts das ich mehr wie 8 Personen darf ,auch nicht das ich es nicht darf .



Siehst Du, wenn es nicht ausdrücklich verboten oder vorgeschrieben ist kann Dir auch keiner sagen dass Du es nicht darfst. Aber so ein Anhänger ist von der Fläche her ja beschränkt..und man darf auch nur auf ausreichend Sitzgelegenheiten befördern..das ist ja quasi schon eine "Fahrgastbegrenzung".
Rumpsteak
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 16:50

Rumpsteak hat geschrieben:Liest Du dort irgendwas von Personenbeförderungsschein ? :wink:
Ließt man in der StVO etwas zu Führerschein oder Fahrerlaubnis (von § 34 Unfall abgesehen)?
Karlo
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Rumpsteak » Mo Mai 02, 2016 16:56

Karlo hat geschrieben:Führerschein oder Fahrerlaubnis (von § 34 Unfall abgesehen)?



Was genau meinst Du ? Dass Du einen entsprechenden Führerschein benötigst um ÜBERHAUPT ein Fahrzeug zu bewegen versteht sich von selbst, oder nicht ?
Rumpsteak
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 16:57

sauigel hat geschrieben:Danke für die Infos ,ich habe es aber immer noch nicht geblickt :mrgreen:

Was?

Ob man Personen, anlässlich einer Treibjagd, unentgeltlich auf einem land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mitnehmen darf oder ob man dafür eine Erlaubnis zur Personenbeförderung braucht, wenn es mehr als 8 Fahrgäste sind? Zu ersterem steht die Antwort in der StVO, zu letzterem steht sie in der FeV also der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV)".
Karlo
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon sauigel » Mo Mai 02, 2016 17:00

Auf so einem Kipper haben schon viele Leute Platz ,bewährt ist auch ein großer PKW Viehtransporter weil Wind und Wetter geschützt .
Schlepper mit Kipper oder Van /Suv plus Viehwagen kann man ohne weiteres auf 20 Personen kommen .

Man könnte ja die frage auch ausdehnen auf "Personenbeförderungsschein auf Brauchtumsveranstaltungen ".
Karneval und so weiter ist aber dann kein lof Zweck .
sauigel
 
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Re: Personenbeförderungsschein auf Drückjagten

Beitragvon Karlo » Mo Mai 02, 2016 17:02

Rumpsteak hat geschrieben:
Karlo hat geschrieben:Führerschein oder Fahrerlaubnis (von § 34 Unfall abgesehen)?



Was genau meinst Du ? Dass Du einen entsprechenden Führerschein benötigst um ÜBERHAUPT ein Fahrzeug zu bewegen versteht sich von selbst, oder nicht ?

Die Frage um die es geht war doch: Brauche ich eine Erlaubnis zur Personenbeförderung, wenn ich mehr als 8 Jäger oder Treiber auf einem landwirtschaftlichen Anhänger mitnehme.

Die Antwort darauf steht in der FeV. Sie steht nicht in der StVO, weil sich die StVO nicht mit Fahrerlaubnissen beschäftigt. Führerschein in der StVO suchen ist ungefähr so als wenn man die Strafe für Mord im Bürgerlichen Gesetzbuch suchte.

Die Frage nach dem "darf man das überhaupt", ist ja schon im Eingangspost mit den Hinweisen auf die Unfallverhütungsvorschriften geklärt.
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