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Pferdemist und Düngeverordnung

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon lupus » Fr Apr 27, 2018 6:35

Hallo,

ich wollte mal dieses Thema zur Diskussion stellen. Mich interessieren einfach mal Eure aktuellen Ansichten bzw. bereits gemachten Erfahrungen in der Diskussion mit den AELF-Ämtern.

1. Lagerung:
a) Die aktuelle Verordnungslage bedeutet ja eine vorzuhaltende, nachweisbare Hoflagerstätte für mindestens 1 Monat, ab 01.01.2020 für 2 Monate (in der Praxis ja sogar für mehrere Monate wegen der Witterungsverhältnisse). Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mit einem Abschiebe-Container (mit Deckel) nicht das gleiche Erfordernis wie an eine vorschriftsmäßige Dungstätte erfülle (siehe post1593569.html#p1593569 )?

b) Hinsichtlich Kompostierung vertritt ein Bekannter die Meinung, dass er gänzlich auf eine Dungstätte am Hof verzichtet und den Pferdemist auf der Wiese auf Mutterboden lagert. Nach 6 Monaten schiebt er den Mist ein paar Meter weiter und lagert auf der bisherigen Fläche weiterhin Mist. M. E. ist das nicht ganz so gesetzeskonform, da ich doch immer wieder die Fläche wechseln muss, aber auf der bisherigen Fläche nicht gleich wieder lagern darf. Muss nach der DüV die Hoflagerstätte nachgewiesen sein? Ich denke ja. Die Außenlagerung am Feld- oder Wiesenrand -glaube ich, gelesen zu haben- wird nicht als Lagerkapazität angerechnet.
Sonst wäre ja die Flächenkompostierung einfach und eine ernstzunehmende Alternative.

2. Begriff "Festmist":
In der DüV wird ja immer nur von "Festmist von Huf- und Klauentieren" gesprochen, und nicht von Rinder-, Schweine- oder Pferdemist. Daher ist es doch für mich -wasserschutzrechtlich gesehen- unerheblich, ob jetzt Pferdemist -einstreuabhängig- mehr Wasser aufnimmt, als "fetter", halbverrotteter Rindermist aus dem Tretmiststall, oder?
Das Argument, ich kann Pferdemist überall hinkippen, weil dieser ja viel Niederschlagswasser aufnimmt, gilt doch bestimmt nicht bei der Diskussion mit dem Amt.

Mich interessieren jetzt einfach mal Eure Meinungen dazu (vor allem der professionellen Pensionsstallbetreiber), weil ich einfach die "Besserwisser-Diskussionen" unter Pferdeleuten hier bei uns "über" habe.
Bei uns stellt sich die Frage, ob Container-Lösung oder Lagerung in einem alten, überdachten, halboffenen Gebäude (3 Pferde, Einstreu mit zermahlenem, aufgesplisstem Strohhäcksel eines mittlerweile bekannten Herstellers).

Danke schon mal.
lupus
 
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon CarpeDiem » Fr Apr 27, 2018 8:18

Sehr interessante Fragen für die es m.E. in der bekannten Literatur keine eindeutigen Antworten gibt. Für mich selbst (zwei Zuchtstuten, zwei Gnadenbrotpferde) halte ich in Behelfsboxen in einem Gebäude an den Weiden. Die Tiere kommen während des Winterhalbjahres jeden Tag auf die Weide und Nachts in die Boxen und werden auf einer Strohmatraze gehalten die relativ oft erneuert wird. Den Mist bringe ich auf Ackerflächen und arbeite ihn sofort ein.

Damit habe ich nur die Ausbringungssperrfrist von vier Wochen zu beachten. Die Feldlagerung von Festmist ist ja nicht verboten. In den einzelnen Bundesländern sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Wenn ich schon eine Feldmiete anlege, dann wird längstens in einer Frist von 3 Monaten auch ausgebracht.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon Pegasus_o » Fr Apr 27, 2018 11:35

Landwirte dürfen Festmist bis zu 6 Monaten auf wechselnden landwirtschaftlich genutzten Flächen lagern.

Das heißt aber umgekehrt, Nicht-Landwirte dürfen das schon mal nicht. Der Garten oder irgendein Gerümpelplatz sind keine landwirtschaftliche Nutzfläche und was ist der Unterschied zwischen Lagerung und Kompostierung?

Wenn Mist am Haus gelagert wird, dann so, daß Sickerwässer nicht in den Boden gelangen können. Zum Beispiel durch eine dichte Mistplatte mit Jauchegrube. Alternativ wurde eine Bekannte aufgefordert, den Mistplatz zu überdachen, so daß keine Sickerwässer entstehen können. In so fern würde ich eine Lagerung im Container mit Deckel auch als Vorschriftsmäßig interpretieren.


Mein größtes Problem ist, daß ich auf einmal mir Gedanken über die Mengen machen muß, um die Nährstoffe bilanzieren zu können. Es ist zwar nicht viel, aber bei 20 Pferden kann ich nicht mehr so tun als wäre der Nährstoffeintrag Null. Vorher habe ich das Zeug auf den Acker gefahren und wenn der eine Acker "voll" war, dann auf dem nächsten weitergemacht und bei der Düngeberechnung ignoriert. Da ich in der Intensität der Bewirtschaftung am unteren Rand liege, hatte ich da auch kein schlechtes Gewissen...

Gruß
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon kerby499 » Fr Apr 27, 2018 14:40

Vorher habe ich das Zeug auf den Acker gefahren und wenn der eine Acker "voll" war, dann auf dem nächsten weitergemacht und bei der Düngeberechnung ignoriert


Genauso mache ich das auch ....

Alternativ wurde eine Bekannte aufgefordert, den Mistplatz zu überdachen


Bei mir in der Gegend ( Rheinland-Pfalz ) wurden praktisch alle privaten Pferdebesitzer mit z.B. 2-3 Pferden dazu aufgefordert und das innerhalb von 3 Monaten. Sind alle ganz schön am jammern. Da praktisch keiner eine Baugenehmigung dafür bekommt und alle nur diese mobilen Zeltrundstangen nehmen dürfen. Der eine eine Güllegrube hat ist fein raus :)

Auch ich würde die Mist im Container als i.O. betrachten aus den bereits genannten Gründen. Das Ablagern auf Mutterboden sehe ich genau wie Pegasus_o sehr bedenklich. Aber wie immer gilt, wo keine Polizei, da kein Richter. Zu der Überdachung wurde aber systematisch vorgegangen und ist kein Einzelfall.

Das Argument, ich kann Pferdemist überall hinkippen, weil dieser ja viel Niederschlagswasser aufnimmt, gilt doch bestimmt nicht bei der Diskussion mit dem Amt.


Halte ich für Unsinn..
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon CarpeDiem » Fr Apr 27, 2018 15:53

Es wäre in dieser wichtigen Diskussion schon gut wenn man den Beiträgen entnehmen könnte, ob hier die Tiere im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes, mit allem was dazugehört, gehalten werden, oder ob das reine private Pferdehaltungen sind.

Die Ausführungen von @pegasos o halte ich für den landw. Betrieb für zutreffend. Wenn der Mist an der Betriebsstätte gelagert wird, dann sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Wobei es dann aber auch kein Problem sein kann, eine entsprechende Baugenehmigung zu erhalten.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Apr 27, 2018 20:23

Wieso, ich habe einen Tiefmiststall, gemistet wird da alle zwei Monate -----> DüV wird also eingehalten :prost: Für die Hobbyleute sehe ich da einen Container als die einfachste Lösung. Es kommt aber auch immer drauf an wie die "scharf" die Behörden im jeweiligen Landkreis sind, hier interessiert das nicht so wirklich. Von einen Hobbyhalter habe ich erfahren, dass er seinen Mist auf einer befestigten Fläche einfach mit einer Plane zudecken sollte, das reichte dann schon.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon lupus » Sa Apr 28, 2018 9:38

... schon mal vielen Dank für die bisherigen Meinungen.

Bei uns ist es so, dass hobbymäßig auf dem Hof zwei bis drei Pferde (je nach Ausbildungsstand des jeweiligen Pferdes) gehalten werden (1- 2 x Großpferd + 1 x Pony).
Die alte, aus der Landwirtschaft stammende Mistplatte mit Jauchegrube soll nicht mehr benützt werden. Weniger aus vorschriftlichen Gründen, sondern mehr aus ästhetischen Gründen (zu nahe am Wohnhaus).

Ein guter Bekannter (Großlandwirt) nimmt den Mist gerne ab (bringt ihn in der Düngebilanz angeblich "gut" unter und nicht zuletzt wegen der Mistkonsistenz mit dieser Einstreu). Deswegen wäre die Containerlösung für mich von den Vorschriften und dem Handling her gut geeignet.
Angesichts der Pferdeanzahl von uns würde so ein 40 m³-Container gut ein halbes Jahr reichen, so dass der Container mittels Sattel dann zur Herbst- und Maisansaat zu den Feldern gefahren wird, dort abgekippt und verstreut wird. Soviel zur "Mistverarbeitung".

Aber wir sind uns einig, dass ich eine Lagerlösung für den Fall einer Prüfung vorhalten muss (Container oder Dunglagerstätte mit oder ohne Grube / Überdachung). Gänzlich ohne Lager geht auf jeden Fall nicht.
Ich glaube auch gelesen zu haben, dass bei einem Verstoß gegen die DüV der "Dünger" ja nicht mehr als Dünger sondern als Abfall gilt.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon JDBochum » Sa Apr 28, 2018 11:30

Pegasus_o hat geschrieben:
Mein größtes Problem ist, daß ich auf einmal mir Gedanken über die Mengen machen muß, um die Nährstoffe bilanzieren zu können. Es ist zwar nicht viel, aber bei 20 Pferden kann ich nicht mehr so tun als wäre der Nährstoffeintrag Null. Vorher habe ich das Zeug auf den Acker gefahren und wenn der eine Acker "voll" war, dann auf dem nächsten weitergemacht und bei der Düngeberechnung ignoriert. Da ich in der Intensität der Bewirtschaftung am unteren Rand liege, hatte ich da auch kein schlechtes Gewissen...

Gruß


Moin

Das Problem habe ich auch bei mir, :twisted:
Im Pferdemist sind 1Kgn und 3.2kg P so jetzt habe ich auf 11ha Mais und Tada schon mit dem Pferdemist meine Phosphorgrenze erreicht. Komischerweiße bin ich bei Phosphor seit Jahren immer nur bei 8-11 (also gerade Klasse C welche ab 10anfängt). Da ich jetzt beim Unterfußdünger nicht auf den Phosphor verzichten wollte habe ich da jetzt eine geringe Menge rein gemacht und muss das auf die nächsten Jahre verteilen. Zusätzlich kann ich jetzt keine Gülle mehr zu Mais aufnehmen und muss mit AHL nachdüngen.

Oben zur Frage :
A: Wenn Wasserdicht sollte es gehen. Eine Mistmatratze welche alle 3 Monate endtnommen wird soll auch gehen als Lagerung.

B: Nein geht nicht Lagerung ist Pflicht egal ob Miste oder Stall

Ich Lagere auf einer Mistplatte mit Güllegrube woraus ich das Wasser wieder auf den Mist verteile oder mit dem Güllefass ausbringe. Trockenlagerung verhindert eine Rotte welche die Menge die gefahren werden muss Reduziert.
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wäre er am liebsten Bauer :D
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon CarpeDiem » Sa Apr 28, 2018 18:24

Das Hauptproblem das ich sehe ist, dass ab 2020 die zweimonatige Lagerung des Mistes auf einer zugelassenen Platte für alle Pferdehalter obligatorisch ist. Offenbar kann hier nicht etwas gemacht werden um diese Vorschrift zu umgehen.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Sa Apr 28, 2018 18:57

Naja, unter 1000 m³ kann man auch noch selbst was bauen, Fachfirmenpflicht entfällt also, was das ganze noch finanziell überschaubar macht. Wie gesagt, hier im Landkreis reicht den Behörden anscheinend schon ne befestigte Platte mit Plane für Pferdemist.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon take_it_1999 » Mo Apr 30, 2018 7:44

Hallo,

mmh ich denke das an diesem Gesetz tatsächlich nachgebessert wird bzw. dass die Behörden eine Art Handlungsanweisung rausgeben werden.

Klar ist, dass ab 2020 eine Stelle zum Lagern für 2 Monate vorhanden sein muss.

Klar ist auch, dass ein echter Landwirt die Feldrandlagerung für 6 Monate machen kann.

Unklar ist, ob die Feldrandlagerung auch in der Zeit des Ausbringverbotes angefangen werden kann! Somit gibt es an sich kein Verbot, welches aussagt, dass man im Januar keine Mistmiete anfangen kann. Die dürfte halt nur max 6 Monate liegen.

Somit würde dies bedeuten, man hat einen Container mit Plane um die Lagerstelle vorzuweisen und kann aber als Landwirt trotzdem seinen Mist Anhängerweise an den Feldrand fahren.
Zuletzt geändert von take_it_1999 am Mo Apr 30, 2018 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon wastl90 » Mo Apr 30, 2018 8:18

Wenn es denn wirklich solch geringe Mengen sind, dann würde ich auch eine Containerlösung vorziehen. Einfach einen gebrauchten 40m³ Container kaufen, am besten mit Deckel, und das Gelände entsprechend anpassen bzw. mit einem Frontlader oder ähnlichen befüllen.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon CarpeDiem » Fr Sep 07, 2018 9:35

wastl90 hat geschrieben: Einfach einen gebrauchten 40m³ Container kaufen, am besten mit Deckel, und das Gelände entsprechend anpassen bzw. mit einem Frontlader oder ähnlichen befüllen.


Will dieses Thema einfach noch einmal hochziehen, da zwischenzeitlich einige Veröffentlichungen erfolgt sind, die jedoch aus meiner Sicht keinesfalls alle Zweifelsfragen lösen. Ich sehe dies mittlerweile so, wie von dem User @take it 1999 dargestellt.

Wenn ich bei Zucht- und Gnadenbrottieren, die im W-Halbjahr stundenweise auf die Weide gehen (kein Auslauf), diese ansonsten auf Strohmatraze halte, bringe ich ca. 14tägig den Mist zur Feldrandlagerung, unter Beachtung der max. 6-Monatsfrist. Nachdem ich noch ca. 40ha Ackerbau betreibe, gilt diese Vorschrift für mich.

Trotzdem muss ich einen Lagerplatz oder Container vorhalten, der gross genug ist um den Mist für 2 Monate aufzubewahren. Ist dies so richtig, oder gibt es andere Meinungen???
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon Cordula Schröder » Fr Sep 07, 2018 16:57

Der Mist muss in erster Linie abgedeckt sein, um Eintragungen ins Grundwasser/Erdreich zu verhindern. Das ist inzwischen Pflicht, neben der max. Lagerdauer. Die entsprechende Verordnung dazu gibt es nachzulesen. Landwirtschaftskammer und Co. z.b.
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Re: Pferdemist und Düngeverordnung

Beitragvon Olli » So Okt 06, 2019 19:32

Hallo,
ich hol das Thema noch mal hoch.
da ich nach einer Lösung suche, Habe selber z.Z. 15 Pferde auf 8 Ha laufen, und bisher keine Lösung. Container ist schwierig, da ich keinen direkten Zugang zu einer befestigten Straße habe. ich den Wintermonaten wird wohl kaum eine Zugmaschine zum abholen kommen können.
Welche Erfahrungen habt Ihr inzwischen gemacht, bzw. welche Lösungen habt ihr gefunden?, wie kompromissbereit agiert die Behörde in welchem Bundesland?
Ich wäre sehr dankbar für Lösungsansätze!!
Ach so, zur Info, bin kein Landwirt, habe nur seit ca. 15 Jahren das Pachtland zur privaten Pferdehaltung. Platte mit Güllegrube ist nicht vorhanden.
Maschinenpark ist mäßig, Porsche Junior mit Mähbalken und Schleppe, alles andere haben bisher LU´s gemacht.
VG Olli
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