Meine Güte, anstatt hier vielleicht und ich weiß nicht und könnte sein Antworten zu erhalten, frag um Himmels Willen bei deinem zuständigen Bauamt an. Kopfschüttel.
Den geilen Fall hatten wir auch.Da hat einer am Stammtisch gefragt was wäre nen kleinen Holzschuppen zu bauen genehmigungsfrei blabla ect und nen Pferd drin stehen zu haben oder 2 oder 3.Wie war das klar bau gar kein Thema ist doch Dorf
Wenn Du natürlich einen dieser Trottel erwischt der plötzlich weil dich doch einer von Deinen vielen Freunden angeschwärzt hat bei Dir auf Hof steht und die Genehmigung sehen will und Du dem dann weiß machen kannst das der Gaul das Holz in Deinen Schuppen gezogen hatt und es ihm da drin so gut gefallen hat das er da geblieben ist und Du natürlich nichts davon weißt das der da illegal wohnt ist alles in Ordnung
Soll echt vorkommen
das Ende vom Lied war jedenfalls das dieser Stammtischholzschuppenbau nach 3 Monaten wieder abgerissen wurde unter Aufsicht der seltsam gewandeten Männchen mit noch seltsameren bunten Lichtern auf dem Dach
2. Ich verpachte meinen Bruder ein Teil meines Grundstückes und er baut den Pferdestall. Als Landwirt kann man 100m²zum vorübergehenden Schutz von Tieren genemigungsfrei bauen.
Für einen Bau antrag brauch ich dann doch eine Zeichnung vom Archi und eine Statik, dies wollte ich eigentlich umgehen. Die wollen doch auc hdafür ein paar Tausend € haben Das ich es genemigt bekommen würde da bin ich recht sicher, das idt ja nicht das Problem.
Priviligiert ist das Verfahren, nicht der Bauherr! Und genehmigungsfrei ist nicht verfahrensfrei. Auch wenn Dein Bruder den Stall baut, dann dürfen da nur seine Tiere rein. Wird er an Dich verpachtet, kann es genauso gut sein, dass damit die Priviligierungs endet, und der Stall auch weg muss. Kommt bei Hobbyschafhaltern immer wieder vor.
Also Absprache mit Bauamt, Gemeinde und LDW- Amt (die hängen nämlich in der Priviligerung mit drinne), alles andere ist raten auf hohen Niveau.
Och so fix muß der gar nicht sein. Wenn dem Landratsamt oder einer Stadtverwaltung langweilig (oder gutes Wetter) ist, dann fahren die gerne mal raus. Steht da ein Unterstand mit Pferden oder einer HAndvoll Schafen geht das in 90% aller Fälle an die entsprechende Stelle der LDW- Verwaltung, mit der Bitte um Prüfung einer Priviligierung. Und das erste was da von den meisten gemacht wird, im jeweiligen Programm nachschauen, ob da was im Jahresantrag oder HIT steht. Steht da nichts, wird nachgehakt. Schon ists soweit. Wie gesagt, gerade bei Hobbyschafhaltern nicht wirklich selten.