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Pflanzenschutz überbetrieblich

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon MF 5465 » So Feb 19, 2017 17:19

Hallo,

wir spritzen in Zukunft "überbetrieblich in Nachbarschaftshilfe".
Wir möchten die Pflanzenschutzmittel selbst beziehen und dann in Rechnung stellen - ist das rechtskonform oder gilt es als Handel?
Ist eine Abrechnung über den Maschinenring vorzuziehen?

Welche Formalitäten muss ich da erfüllen - wie sieht es versicherungstechnisch aus, falls ein Spritzschaden auf einer Fläche des Betriebs oder eines Dritten auftritt? Das ganze ist noch ziemliches Neuland für mich - vielleicht kann mir jemand etwas weiterhelfen, der das schon ein paar Jahre so macht oder machen lässt.

:prost:
Sepp
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Mad » So Feb 19, 2017 19:37

Wie gesagt. :mrgreen:
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Crazy Horse » So Feb 19, 2017 22:41

MF 5465 hat geschrieben:Hallo,

wir spritzen in Zukunft "überbetrieblich in Nachbarschaftshilfe".
Wir möchten die Pflanzenschutzmittel selbst beziehen und dann in Rechnung stellen - ist das rechtskonform oder gilt es als Handel?
Ist eine Abrechnung über den Maschinenring vorzuziehen?

Welche Formalitäten muss ich da erfüllen - wie sieht es versicherungstechnisch aus, falls ein Spritzschaden auf einer Fläche des Betriebs oder eines Dritten auftritt? Das ganze ist noch ziemliches Neuland für mich - vielleicht kann mir jemand etwas weiterhelfen, der das schon ein paar Jahre so macht oder machen lässt.

:prost:
Sepp



Du betreibst ja keinen Handel, wenn Du Deine eigenen Pflanzenschutzmittel auf der Fläche Deines Nachbarn ausbringst und sie diesem ohne Aufpreis in Rechnung stellst.
Etwas anderes wäre es, wenn Du ihm vorab so und so viele Kanister PSM zu Deinen Konditionen verkaufen würdest, er sie bei sich lagert und Du dann anschließend den Pflanzenschutz für ihn übernimmst. Wenn Du hingegen nur kommissarisch den Einkauf für ihn übernimmst, findet auch kein Handel statt.

Für eventuell entstandene Schäden haftest natürlich Du als Anwender - sowohl ihm als auch Dritten gegenüber. Ich weiß jetzt nicht genau, ob der geschädigte Dritte Deinen Nachbarn, für den Du tätig wirst, auch in Anspruch nehmen kann. Vom Gefühl her würde ich sagen "ja", auch wenn zwischen den beiden kein Vertragsverhältnis besteht (allein schon wegen der angrenzenden Fläche, von der der schädigende Eintrag auf sein Grundstück ausgeht).

Ich weiß nicht, ob das Tätigwerden für Fremde von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist, weil das für den Versicherer den Gefahrenbereich ausweitet. Kann sein, dass Du da eine Zusatzversicherung abschließen musst, aber da wissen andere sicher besser Bescheid.
Jedenfalls solltest Du dieses Risiko in Deiner Preiskalkulation miteinbeziehen, wenn Du Deine Abrechnung machst.

Willst Du die Einnahmen aus der "Nachbarschaftshilfe" eigentlich bei der Steuer angeben? Als Nichtgewerblicher würde ich's eigentlich nicht machen. Blöd ist halt nur, wenn der andere diese Ausgaben angibt. Dann kommen auf einmal blöde Rückfragen über Art und Umfang dieser Tätigkeit.
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Bauer222 » Mo Feb 20, 2017 7:20

Vor den Fragen stand ich vor ein paar Jahren auch schon mal.
In Niedersachsen mußt du die Überbetriebliche Arbeit bei der LWK anmelden. Hat mir nur Ärger gebracht, hatte jetzt schon zwei Mal eine Kontrolle von der LWK bezüglich Pflanzenschutz( Lagerung , Abstandsauflagen).
Bei dem Weiterverkauf der PSM ist es auch ganz klar geregelt. Die Mittel dürfen nicht mit 10,7 % sondern nur mit 19 % besteuert werden, also Umsatzsteuerpflichtig - also ausweisen und abführen.
Und zu guter letzt.... wenn deine Betriebshaftpflichtdiese Arbeiten nicht mit abdeckt, was im Regelfall nicht so ist, mußt du eine zusatzdeckung abschließen.
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mo Feb 20, 2017 9:04

Was spricht dagegen, die PSM auf den Namen des Landwirtes einzukaufen wo Du spritzen willst, dann brauchst Du nur die Arbeit in Rechnung zu stellen?
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Kreuzschiene » Mo Feb 20, 2017 10:16

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Was spricht dagegen, die PSM auf den Namen des Landwirtes einzukaufen wo Du spritzen willst, dann brauchst Du nur die Arbeit in Rechnung zu stellen?


Gewinnmaximierungsabsicht?
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Crazy Horse » Mo Feb 20, 2017 11:25

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Was spricht dagegen, die PSM auf den Namen des Landwirtes einzukaufen wo Du spritzen willst, dann brauchst Du nur die Arbeit in Rechnung zu stellen?


Er (Sepp) wird halt ein paar Prozente mehr rausschlagen können beim Kauf der PSM. Außerdem kann er die Flächen des Nachbarn gleich mitbehandeln, wenn er seine Äcker spritzt. Das verringert auch die Ausbringungskosten, weil er nicht jedesmal ne neue Spritzbrühe ansetzen muss.

Andererseits muss man sich über die PSM, die zur Anwendung kommen sollen, auch einig sein. Da gehen die Vorstellungen z.T. auseinander. Der eine will das Top-Produkt, das neueste und innovativste Carboxamid auf dem Markt, dem anderen genügt schon die günstigere Strobilurin-Azol-Mischung oder gar nur ein Azol. Das gleiche bei den Herbiziden ...
Wenn da keine Einigkeit besteht, ist es tatsächlich besser, jeder kauft seine PSM für sich allein und geschuldet ist dann nur noch die Dienstleistung.
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Bauer222 » Mo Feb 20, 2017 11:42

Wenn auf deiner Sachkundenachweiskarte die Abgabe von PSM nicht aufgeführt ist, brauchen wir gar nicht weiter disskutieren
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon JueLue » Mo Feb 20, 2017 12:13

Wenn du kein Gewerbe gründen willst, sondern nur "Nachbarschaftshilfe" abrechnen willst, würde ich mir den "Handel" mit PS-Mitteln abschminken.

Wie das praktisch zu handhaben ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.

Wenn man die gleichen Mittel auch selber einsetzt, handhabe ich es so, dass ich die Menge auf 1/10l genau dem Kunden durch den Landhandel in Rechnung stellen lasse (das ist für die kein Problem) und den Rest übernehme. Ansonsten entsteht doch nur eine super aufwendige Lagerhaltung.

Wenn deine Absicht darin besteht, dem Kunden PS-Mittel nach Liste in Rechnung zu stellen und die Rabatte die dir der Landhandel einräumt nicht weiterzureichen, dann wirst du wirklich ein Gewerbe gründen müssen und einen entsprechend erhöhten Aufwand bei Dokumentation und Lagerung einplanen müssen.

Vielleicht kannst du mit deinem Landhandel einen Rabattsatz aushandeln und teils dir den mit den Kunden? (Erhöhte Rechnung für die Arbeiten)?

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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon MF 5465 » Mo Feb 20, 2017 20:14

Vielen Dank soweit. Möchte einige Dinge ausführlicher erklären...

Ihr habt gemeint, ich solle die Mittel direkt über den Landhändler notieren und abrechnen lassen:
Ich glaube das birgt ein sehr hohes Fehlerpotenzial und ist ziemlich stressig (mein Händler muss es auch mitmachen).
Aktuell sind es zwei Betriebe, es werden aber ggf. noch mehr.
Somit würde ich es auf jeden Fall am (logistisch einfachsten) finden, die Mittel komplett zu beziehen und dann die Einkaufsmenge in Rechnung zu stellen.

Eine "Gewinnmaximierungsabsicht" oder die Absicht, die Rabatte nicht weiterzugeben, habe ich definitiv nicht. Die Preise sollen eins zu eins vom Landhandel übernommen werden.
Crazy Horse hat geschrieben:Willst Du die Einnahmen aus der "Nachbarschaftshilfe" eigentlich bei der Steuer angeben

Die Lohnarbeiten sollen alle in die Buchführung.
Bauer222 hat geschrieben:In Niedersachsen mußt du die Überbetriebliche Arbeit bei der LWK anmelden

Ja, da bin ich bereits dran. Ist nur ein Formular - aber ich werde mich dafür bald auf eine CC-Kontrolle einstellen dürfen ;)
Bauer222 hat geschrieben:Wenn auf deiner Sachkundenachweiskarte die Abgabe von PSM nicht aufgeführt ist, brauchen wir gar nicht weiter disskutieren

Der Punkt ist auf dem Sachkundenachweis des Betriebsinhabers angekreuzt.

Versicherungstechnisch ist das noch abzuklären - danke für den Hinweis, das Risiko, das ich trage auch mit zu veranschlagen. Ohne dieses macht es in meinen Augen auch keinen Sinn.

Dann steht morgen erst mal ein Anruf beim Amt, Steuerberater und Versicherer an.

:prost:
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon JueLue » Mo Feb 20, 2017 20:24

MF 5465 hat geschrieben:Vielen Dank soweit. Möchte einige Dinge ausführlicher erklären...

Ihr habt gemeint, ich solle die Mittel direkt über den Landhändler notieren und abrechnen lassen:
Ich glaube das birgt ein sehr hohes Fehlerpotenzial und ist ziemlich stressig ...
Sepp


Ich gehe davon aus, dass du mit einer elektronischen Ackerschlagkartei arbeiten wirst.
Dann ist das Fehlerpotential sehr gering, weil es ein Knopfdruck ist, eine Liste der verbrauchten Mengen mit Summen auf den jeweiligen Betrieben auszudrucken.

Wenn du wirklich die Preise 1:1 weitergeben willst und du dir die Rechnungstellung antuen willst, dann kannst du die PS-Mittel als durchlaufenden Posten buchen, dann ist das zumindest buchführungstechnisch problemlos/neutral.

Einfacher als wenn du über den Landhandel abrechnest wird das aber auch nicht sein, und du musst auch immer genau nachhalten.

Wie das mit Auflagen Lagerhaltung und CC ist - keine Ahnung.

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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Stoapfälzer » Di Feb 21, 2017 16:45

Warum rufst du nicht einfach beim Maschinenring an und fragst wie das so ablaufen könnte da du eventuell mit dem Gedanken spielst eine solche Dienstleistung für andere anzubieten.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Schwabenjung26 » Mi Apr 01, 2026 7:46

Moin.
Ich weiß aktuell nicht obs passt, falls nicht gerne verschieben.
Wie plant Ihr aktuell euren Einkauf/Verbrauch von PS-Mittel?
Ich würde das gerne digital machen, als Excel Datei o.ä.

Bisher habe ich den Lagerbestand händisch aufgeschrieben, gehe demnächst die Flächen ab und plane wiederum den Einkauf und Nutzung der Mittel händisch.
Das ganze hätt ich gerne digital.
Nutzt da jemand was und kann mir was zur Verfügung stellen?
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon Ackersau » Mi Apr 01, 2026 8:07

Bei mir hat die Schlagkartei da die Bestände mit drin. Beim Einkauf gehen hier die Betriebe wieder zur Versorgung beim örtlichen Handel über. Der hat seine Konditionen anscheinend angepasst. Wegen des wechselnden Wetters werden immer mehr Mittel kurzfristig besorgt, oder umbestellt etc. Da nimmt man einen etwas höheren Preis für die Vorhaltung der Mittel gerne in Kauf
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Re: Pflanzenschutz überbetrieblich

Beitragvon bauer hans » Mi Apr 01, 2026 8:31

Landwirte nutzen den Gemeinschaftseinkauf.
Bauern kommen nicht in die Gänge,stehen sich selbst im Wege.
wir schaffen uns :mrgreen:
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