wir spritzen in Zukunft "überbetrieblich in Nachbarschaftshilfe".
Wir möchten die Pflanzenschutzmittel selbst beziehen und dann in Rechnung stellen - ist das rechtskonform oder gilt es als Handel?
Ist eine Abrechnung über den Maschinenring vorzuziehen?
Welche Formalitäten muss ich da erfüllen - wie sieht es versicherungstechnisch aus, falls ein Spritzschaden auf einer Fläche des Betriebs oder eines Dritten auftritt? Das ganze ist noch ziemliches Neuland für mich - vielleicht kann mir jemand etwas weiterhelfen, der das schon ein paar Jahre so macht oder machen lässt.
Sepp

