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Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenhalle

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenhalle

Beitragvon Wini » Fr Okt 22, 2021 19:43

Särs,

bei mir läuft aktuell das Thema Dorferneuerung.
Wird ja eigentlich vom Landwirtschaftsministerium gefördert.
Entwickelt sich bei uns allerdings zur Landplage für Landwirte.

So kämpfe ich hier seit Mitte August mit Vollsperrung mit der Sanierung der Hauptstraße und der Gehwege
zur besten Ernte- und Herbstbestellungszeit.

Neben dem Einbau eines Hochbords gegenüber einer wichtigen Ausfahrt und der Verringerung
der Fahrbahnbreite, werde ich nun noch mit der Forderung nach Einbau von Entwässerungsrinnen geplagt.

Der Planer hat mir eröffnet, dass ich in den Ausfahrten des Betriebes und der Maschinehalle
am Übergang zum Gehweg zukünftig Entwässerungsrinnen einbauen lassen werden müssen.

Grund sei die Vorschrift, dass aus privatem Grund kein Oberflächenwasser auf die öffentliche Straße geleitet werden dürfe.

Ich habe das jetzt erstmal abgelehnt wegen der Gefahr der Verunreinigung des Ortskanals bei einem
möglichen Auslaufen des Dieselfasses in meiner Schleppergarage bzw. Überlaufen der Spritzbrühe
beim Befüllen der Spritze in meinem Hof.

Ich schrecke auch dafür zurück, weil die Schwerlast-rinnen sicher ja auch mal sauber gemacht werden müssen.

Ist das wirklich heutzutage Pflicht bzw. kann das lt. Satzung der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes
auch bei landwirtschaftliche Grundstücken erzwungen werden ?

Wer hat hier Erfahrung ?

Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon T5060 » Fr Okt 22, 2021 20:03

Der Planer kann Wünsche äussern und darf von schönen Dorfstraßen träumen,
solange keine Briefe in gelben Umschlägen kommen, kannst noch ruhig schlafen ohne Entwässerungsrinne.

Hat die Gemeinde entlang deiner Grundstücke schon die Hecken alle zurückgeschnitten ? :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Heinrich Löwe » Fr Okt 22, 2021 20:55

Wegen dem Diesel sollte es sicher keine Probleme geben, da Du ja CC-konform einen doppelwandigen, bauartzugelassenen Tank mit Leckanzeige hast.
Heinrich Löwe
 
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon bauer hans » Fr Okt 22, 2021 21:18

ich zahl seit jahren "Regensteuer",weil nicht alle regenrinnen so umgeleitet werden können,dass das wasser in einer Rigole aufem hof versickert,sondern in den wegeseitengraben fliesst.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Ronnie » Fr Okt 22, 2021 23:34

Nüüü,

Landesbauordnung gibt es vor, nachlesen.

wenn Diesel aus dem Grundstück laufen kann ist Grundlegend was falsch, Sorry.
Das sollte weder ohne noch mit Grundstücksentwässerung vorkommen.

Das kommt bestimmt nicht vom Planer, sondern der hat es wie andere auch von der Aktuellen Verordnung/Gesetze/Vorschriften.

Guddie Ronnie
Vorwärts immer, Rückwärts nimmer
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon DST » Sa Okt 23, 2021 8:14

Ja, das mit dem Diesel und dem Pflanzenschutzmittel würd ich nicht publik machen.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon 240236 » Sa Okt 23, 2021 8:19

Wenn Diesel und Pflanzenschutzmittel auf die Straße laufen können, dann sollte man sich fragen, wo der Fehler liegt.
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Wini » Sa Okt 23, 2021 20:23

Ein Fehler kann da leicht passieren. Ich habe da ja auch nur von der theoretischen Möglichkeit gesprochen, dass
mal Diesel bspw. beim Betanken daneben läuft. Habe natürlich etwas dramatisiert, um die Damen und Herren
Planer und Gemeinderäte für die möglichen Gefahren beim Handling mit Gefahrstoffen zu sensibilisieren.

Bei uns ist heuer einem Landwirt beim Befüllen der Spritze das Fass übergelaufen.
Die Brühe ist in den Kanal gelaufen und hat den Fischbestand im nächsten Bach
ins Jenseits befördert.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-fischsterben-in-der-wern-verursacher-meldet-sich-selbst,Sa1AmCs

Kann ich als Landwirt, um mögliche Umweltschäden zu vermeiden, den Einbau von Wasserrinnen im Privateigentum verweigern ?
Muß ich das wirklich dulden und auch bezahlen ?

Wer kann mir hier rechtsicher Auskunft geben ?

Danke für Eure Tipps
Dank auch an T5060 für seinen guten Hinweis.
Gruß
Wini
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon langholzbauer » Sa Okt 23, 2021 20:28

Hast Du, wenn überhaupt vorhanden, Deine Schachkunde Pflanzenschutz gewürfelt, oder wo zu dient die Frage?
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Limpurger » Mo Okt 25, 2021 6:56

Wini, das ist aber nicht ernst gemeint was du da von dir gibst!
Die Aufforderung zur Verhinderung des Abfließens von Oberflächenwasser des Hofgeländes auf öffentliche Verkehrsfläche ist rechtens. Die bauliche Ausführung ist deine Sache, ebenso wie du ja nicht verpflichtet bist dein Oberflächenwasser in die Ortskanalistaion oder den öffentlichen Graben zuentwässern. Es ist dir freigestellt das Oberflächenwasser in eine Zisterne, alte Gülle- oder Jauchegrube, Versickerungsfläche oder was auch immer zu leiten - ist dein Problem. Hat aber auch den Vorteil keine Abwassergebühren für dieses Oberflächenwasser bezahlen zu müssen. Zu deinen "Verhinderungsgründen": Der Schuß kann ganz schnell nach hinten losgehen wenn publik wird daß Flüssigkeiten von deinem Tankplatz oder Spritzen-Füllplatz im Havariefall in die öffentliche Kanalistaion laufen könnten, ganz egal ob über die Hofeinfahrt auf die öffentliche Straße und von dort über einen Schacht in den Kanal oder direkt von einer Rinne auf deiner Hoffläche in den Kanal. Ist beides so ein No-Go, sorry.
Anstelle auf Konfrontation zu setzen solltest du lieber das Gespräch mit dem Planer suchen und gemeinsam nach Möglichkeiten schauen wie du deine Oberflächenwassermengen am kostengünstigsten entsorgen kannst ohne hierfür den öffentlichen Kanal nutzen zu müssen. Auch die Ausführung der notwendigen baulichen Veränderungen kann man oftmals für kleines Geld mit der die Ortssanierung ausführenden Firma auf kleinem Dienstweg realisieren, ist meist kein Problem. Die Hoffläche auf die Straße hin zu entwässern wird definitv nicht weiter funktionieren, das ist Geschichte. Und was deine Abfüllplätze angeht wirst du eine gesetzeskonforme Lösung suchen müssen, so wie momentan realisiert bist du bei einer Betriebsprüfung eh schon fällig.
Gruß, der Limpurger
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Wini » Di Okt 26, 2021 18:12

Hallo Limburger,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar.

Auslaufende Spritzbrühe , Diesel oder Mineralöl hat lt. meinem landw. Rechtsbeistand nichts im Kanal zu suchen.
Die entsprechende Satzung der Gemeinde bzw. des Abwasserzweckverbandes ist für
Landwirte mit Gefahrstoffen am Betrieb nach seiner Meinung nicht bindend.

Ich habe daher mittlerweile mit Verweis auf die möglichen Havarie-Gefahren den
Einbau von Entwässerungsrinnen offiziell ablehnt.

Gruß
Wini
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Westi » Di Okt 26, 2021 18:27

Es dürfte aber auch genauso wenig erlaubt sein, Gefahrstoffe auf öffentliche Wege zu leiten…

Wie verhinderst Du, dass die Gefahrstoffe überhaupt austreten?
Wenn Du hier eine Lösung hast, stehen auch Entwässerungsrinnen nichts im Wege - wenn nicht, sowieso ein Problem.
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon S 450 » Di Okt 26, 2021 20:19

Deine Argumentation ist ehrlich gesagt schwachsinnig. Es ist doch sch... Egal ob Diesel, PSM in deine Rinne oder in die Straßenrinne laufen. Beides fließt in den selben Kanal.
Wenn du keine Rinne haben willst, dann setz halt einen Einzeiler 1 cm höher als das Pflaster.
Wir haben damals auch abgelehnt, weil wir fast kein Gefälle zur Straße hatten.

Problematisch ist es halt im Winter wenn Winni seine Einfahrt geräumt hat und dann kommt die Sonne und schmilzt den Schnee, das läuft auf die Sonst trockene Straße. Dann zieht es an und das Wasser gefriert. Dann fällt jemand auf die Schn.. Und schon wäre die Rinne günstiger gewesen...
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Family Guy » Di Okt 26, 2021 20:21

Wini hat geschrieben:....
Auslaufende Spritzbrühe , Diesel oder Mineralöl hat lt. meinem landw. Rechtsbeistand nichts im Kanal zu suchen.
Die entsprechende Satzung der Gemeinde bzw. des Abwasserzweckverbandes ist für
Landwirte mit Gefahrstoffen am Betrieb nach seiner Meinung nicht bindend.
.........


Wenn du sowieso schon eine Rechtsanwalt hast, wieso stellst du die Frage in einem Laienforum?

Meine persönlichen 2 Pfennige dazu, mit den Havariegefahren zu kokettieren wäre ich, genau wie @Limpurger, ganz vorsichtig, dass Havariegefahren weitestgehend ausgeschlossen werden können, gehört zur guten fachlichen Praxis, sprich undurchlässiger Abfüllplatz für Diesel und Pflanzenschutz und ebenso die wasserdichte Lagerung beider Stoffe.
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Re: Pflicht Einbau Entwässerungsrinne Hofeinfahrt Maschinenh

Beitragvon Limpurger » Di Okt 26, 2021 20:25

Wini hat geschrieben:...
Ich habe daher mittlerweile mit Verweis auf die möglichen Havarie-Gefahren den
Einbau von Entwässerungsrinnen offiziell ablehnt...


SZu einem Umstand hast du bisher keine Aussage gemacht, daher noch der Vollständigkeit halber: Liegt deine Hoffläche höher oder tiefer als das Straßenniveau?
Wenn du tiefer liegst rudere ich selbstverständlich zurück, dann wäre die Aufforderung zur Oberflächenwasser-Entwässerung ins Kanalnetz auch nicht nachvollziehbar und dein Widerspruch rechtens.
Aktuell gehe ich aber davon aus daß du höher liegst und deine Hoffläche Gefälle zur Einfahrt hat --> Oberflächenwasser läuft aus der Hofeinfahrt auf die Straße. Daher auch die Aufforderung zur baulichen Verhinderung.
Nochmal die 2 Fakten an denen dein Widerspruch dann wohl scheitern wirst:
- Tank- und PS-Spritzen-Füllplatz muß so angelegt sein daß im Havariefall keine Flüssigkeiten direkt von der Hoffläche oder indirekt über eine Ableitung über eine öffentliche Verkehrsfläche ins Kanalnetz oder Gewässer laufen können.
- Dir als Grundstückseigentümer ist es grundsätzlich nicht erlaubt Oberflächenwasser von deiner Privatfläche auf eine öffentliche Verkehrsfläche zu leiten. Aus diesem Grund ist auch der Planer auf dich zugekommen mit dem Hinweis daß deine Hoffläche nicht über Freigefälle auf die Verkehrsfläche entwässert werden darf. Dies mußt du baulich verhindern, zb. mit der von dir genannten Entwässerungsrinne.
Dies 2 Punkte dürften auch bei euch in Bayern die Gesetzeslage sein.
Wünsche dir trotzdem viel Erfolg mit deiner Auslegung, so wie ich dich kenne wirst du bestimmt weiter berichten.
Gruß, der Limpurger
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