Särs,
bei mir läuft aktuell das Thema Dorferneuerung.
Wird ja eigentlich vom Landwirtschaftsministerium gefördert.
Entwickelt sich bei uns allerdings zur Landplage für Landwirte.
So kämpfe ich hier seit Mitte August mit Vollsperrung mit der Sanierung der Hauptstraße und der Gehwege
zur besten Ernte- und Herbstbestellungszeit.
Neben dem Einbau eines Hochbords gegenüber einer wichtigen Ausfahrt und der Verringerung
der Fahrbahnbreite, werde ich nun noch mit der Forderung nach Einbau von Entwässerungsrinnen geplagt.
Der Planer hat mir eröffnet, dass ich in den Ausfahrten des Betriebes und der Maschinehalle
am Übergang zum Gehweg zukünftig Entwässerungsrinnen einbauen lassen werden müssen.
Grund sei die Vorschrift, dass aus privatem Grund kein Oberflächenwasser auf die öffentliche Straße geleitet werden dürfe.
Ich habe das jetzt erstmal abgelehnt wegen der Gefahr der Verunreinigung des Ortskanals bei einem
möglichen Auslaufen des Dieselfasses in meiner Schleppergarage bzw. Überlaufen der Spritzbrühe
beim Befüllen der Spritze in meinem Hof.
Ich schrecke auch dafür zurück, weil die Schwerlast-rinnen sicher ja auch mal sauber gemacht werden müssen.
Ist das wirklich heutzutage Pflicht bzw. kann das lt. Satzung der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes
auch bei landwirtschaftliche Grundstücken erzwungen werden ?
Wer hat hier Erfahrung ?
Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet