Moin,
darf ich einen zugelassenen, auflaufgebremsten Pkw-Anhänger mit meinem Holder B12 auf öffentlichen Straßen bewegen ? Lichtanlage funktioniert. Oder, wo ist der Unterschied (rechtlich) zu einem Anhänger in der Maulkupplung. Hintergrund ist, ich will mit diesem Gespann in den Wald um dann direkt nach Hause zu fahren, es rangiert sich auch leichter mit dem Treckerchen. Schon mal danke im voraus.
Gruß Ans


