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Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Sa Sep 10, 2016 16:11

Moin Moin,

@Riedbauer: kein Problem - Ich bin da nicht so sensible und kann auch über einen Rechtschreibfehler hinwegblicken
(schleichen sich ja bei mir genau so ein ;-) ) --> Alles gut :-)

Hätte jetzt noch eine Frage dazu, wo man sich informieren kann, wie man es am besten regelt:
- wer ist Bauherr (Grundeigentümer oder die "Jungen")?

Sind uns hier echt nicht sicher wie wir das am sinnvollsten regeln sollen?
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Di Sep 20, 2016 12:55

Anmerkung: Nach RS mit dem Landratsamt muss der Bauherr der Eigentümer des landw. Betriebes sein.
Ergeben sich dadurch Nachteile/Probleme, wenn man selbst nicht der Bauherr ist z.B. Unterschriften etc.
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Do Sep 22, 2016 10:10

Bayern31 hat geschrieben:Anmerkung: Nach RS mit dem Landratsamt muss der Bauherr der Eigentümer des landw. Betriebes sein.
Ergeben sich dadurch Nachteile/Probleme, wenn man selbst nicht der Bauherr ist z.B. Unterschriften etc.


Die Aussage vom LRA ist falsch. Wir selbst haben es so gemacht, dass wir als Bauherr auftraten (was ja auch so ist). Lediglich die Grundstückseigentümer müssen halt dann zusätzlich unterschreiben auf dem Plan, so wie Nachbarn halt auch. Und die Grundbucheintragung der Dienstbarkeit muss der Eigentümer vornehmen...
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » So Sep 25, 2016 15:15

Hm ganz verständlich ist es mir auch nicht, aber das war die Aussage von dem Landratsamt. :?:
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Landwirt_R » Mi Jan 18, 2017 8:28

Sehr interessantes Thema!

Und wie ist der aktuelle Stand? Befindet ihr euch im Außenbereich oder im Bereich eines Bebauungsplanes?

Aktuelle Situation bei mir:

Ich bin Eigentümer und Betriebsleiter im Nebenerwerb. Auf dem Hof (mitten im Dorf) gibt es ein Einfamilienhaus in dem meine Großeltern und Eltern wohnen. Es hat 300m². Ich wohne mit meiner Frau und Kind in einer Mietswohnung 50m vom Hof weg. Jetzt wollen wir auf der angrenzenden Pferdekoppel vom Hof bauen, ca. 160m². Der Standort des Hauses wäre 30m im Außenbereich. Also sehr schade und ganz knapp an der Grenze vorbei. Jetzt war ich in der Gemeinde und dort wurde mir gesagt, dass es abgelehnt werden würde, weil man auf den Flächennutzungsplan warten möchte. Dieser wird aktuell erarbeitet und auf Basis dessen könnte überlegt werden, ob die Grenze des Bebauungsplanes um 30m verschoben wird. Dies hätte auch den Vorteil für meine Nachbarn, dass sie ebenfalls in die großen Gärten der bestehenden Häuser bauen könnten. Bei uns ist es halt kein Garten sondern die Pferdekoppel. Das kann aber noch ein halbes Jahr dauern und dann ist es ja immer noch ungewiss.

Nachdem ich mich ein wenig informiert habe gibt es 2 Alternativen, sehe ich das richtig?

Jetzt ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich beantragen mit folgenden Nachteilen:
-Höhere Genehmigungskosten
-Eintrag des Freitstaates
-Es wird genau geschaut, wie ich baue
-Ich könnte mir vorstellen, dass möglichst wenig Pflaster, Garten genehmigt wird um den Eingriff in die Natur gering zu halten
-Neid von Nicht-Landwirtsnachbarn die auf dieser „Höhe“ des Dorfes nicht bauen dürfen

Wenn alles optimal läuft 6 Monate warten und im Bebauungsplan bauen. Sollte das nicht funktionieren könnte ich dann immer noch ein Haus im Außenbereich beantragen.

Danke für eure Meinungen :prost:
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon LUV » Mi Jan 18, 2017 8:53

Wenn der F-Plan erst verabschiedet werden muss, dann dauert es bis zum B-Plan in der Regel noch Jahre.....und was der B-Plan dann zulässt ist auch noch nicht klar.
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Mi Jan 18, 2017 9:04

Landwirt_R hat geschrieben:
Nachdem ich mich ein wenig informiert habe gibt es 2 Alternativen, sehe ich das richtig?

Jetzt ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich beantragen mit folgenden Nachteilen:
-Höhere Genehmigungskosten
-Eintrag des Freitstaates
-Es wird genau geschaut, wie ich baue
-Ich könnte mir vorstellen, dass möglichst wenig Pflaster, Garten genehmigt wird um den Eingriff in die Natur gering zu halten
-Neid von Nicht-Landwirtsnachbarn die auf dieser „Höhe“ des Dorfes nicht bauen dürfen

Wenn alles optimal läuft 6 Monate warten und im Bebauungsplan bauen. Sollte das nicht funktionieren könnte ich dann immer noch ein Haus im Außenbereich beantragen.

Danke für eure Meinungen :prost:



So einfach dürfte das nicht werden. Die Frage wird sein, ob ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich einem landwirtschaftlichen Betrieb DIENT. Wenn die Tierhaltung aber im Dorf ist, bringt ein Haus im Außenbereich ja nicht sooo viel...
Nächste Frage dürfte sein, wie zukunftsfähig der Betrieb aufgestellt ist. Wie sieht es mit landwirtschaftlicher Ausbildung (z.B. BiLa etc.) aus? Habt ihr schon Kinder (potentielle Hofnachfolger)?

Also ich halte die Variante mit dem geänderten Bebauungsplan für die realistische...
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon LUV » Mi Jan 18, 2017 9:12

Man kann auch mit Hilfe eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht prüfen lassen, ob die Lage des geplanten Wohnhauses wirklich eine Außenbereichslage ist, oder ob sie faktisch dem Dorfgebiet zugerechnet werden kann. Es kommt nämlich immer auf die tatsächliche Situation an, nicht nur auf die Plansituation.
In Niedersachsen gibt es Behörden, die Freiräume innerhalb des Dorfgebietes als Außenbereich deklarieren, wenn der Abstand zwischen der bebauten Flächen mehr als 50m beträgt. Das Dorfbild wird nicht beeinträchtigt, verwaltungstechnisch ist es aber als Außenbereich deklariert.
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Landwirt_R » Mi Mär 15, 2017 8:18

Mittlerweile hatte ich einen Termin im Landratsamt und im Landwirtschaftsamt. Das Landratsamt sagt, ich bin ganz klar im Außenbereich und es komme auf die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes an. Das Landwirtschaftsamt ist sehr hilfsbereit und unterstützt mich. Wenn die Anfrage vom LRA an das Ldw-amt kommt, müsste die Priviligierung durchgehen so die mündliche Aussage. Das LRA sagte, ich solle eine Bauvoranfrage einreichen. Die muss dann erstmal durch den Gemeinderat.

Ich habe mitbekommen, dass das LRA Austragshäuser "lieber" zu genehmigen scheint als Betriebsleiterhäuser. Ich verstehe aber nicht warum?! Wenn das so ist, müsste ich es halt so beantragen, aber meine Großeltern werden mit 83 Jahren sicherlich nicht mehr umziehen wollen und ich mit Familie will natürlich in das neue Haus einziehen. Wird das später kontrolliert wessen Zahnbürste im Bad steht?
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