Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 8:51

Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Di Aug 30, 2016 11:40

Hallo zusammen,

meine Freundin und Ich stammen jeweils aus einem landwirtschaftlichen Betrieb. Wir haben aber beide eine berufliche
Laufbahn, außerhalb der Landwirtschaft eingeschlagen. Beide sind wir knapp 30 Jahre alt.

Da wir jetzt mit der Planung eines Eigenheimes begonnen haben, sind wir schnell zu den Entschluss gekommen,
dass wir "Daheim" bauen wollen. In unserem Fall auf demelterlichen Betrieb der Freundin. Zum einem kommt für uns
keine Siedlung in Frage zum anderen möchten wir auch zum Fortbestand des elterlichen Betriebes beitragen.
Wir haben bereits einige Gespräche mit dem Landwirtschaftsamt bezüglich unseres Bauvorhabens / Privilegierung
geführt. Unsere Bau-Voranfrage wurde uns jetzt seitens des Landwirtschaftsamtes & Landratsamtes genehmigt.
Momentan lassen wir uns gerade einen Grundriss zeichnen. Sobald wir dann einen finalen Einreichungsplan haben,
werden wir den Bauantrag stellen.

Jetzt zu unserer Frage. Wer muss der Bauherr in unserem Fall sein. Nach unseren jetzigen Informationen muss das
der Vater der Freundin sein, weil er ja der Betriebsleiter des Hofes ist und die Übergabe nicht zeitnah vor der Tür steht
(Zeitraum > 5 Jahre). Diese Information haben wir vom Landwirtschaftsamt / Steuerberater erhalten.

Der Beamte vom Bauamt hat wiederum gemeint, dass er uns als Bauherren sehen würde und dies nichts mit dem
jetzigen Betriebsleiter zu tuen hätte.

Alles andere müssen wir dann privatrechtlich über den Notar schreiben lassen.

Wie seht Ihr das? Wer hat mit diesem Thema Erfahrung bzw. welche Kriterien müssen wir hierbei beachten?

Viele Grüße
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Di Aug 30, 2016 15:34

Thema wurde auf Landtreff schon mehrfach durchgekaut.
Flecki_aus_Bayern
 
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 05, 2007 8:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Dr.House » Di Aug 30, 2016 19:28

Würde mich auch brennend interessieren.
Kann das jemand verlinken?
Danke
Dr.House
 
Beiträge: 47
Registriert: So Jan 03, 2016 20:38
Wohnort: Osnabrück-Nord
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Mi Aug 31, 2016 5:56

Das wäre super ja... Meinungen / Erfahrungen dazu noch besser
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Mi Aug 31, 2016 7:52

Natürlich seid ihr "Jungen" die Bauherren. Die Schwiegereltern müssen aber als Grundstückseigentümer auf dem Bauplan unterschreiben.

Und aufpassen bei den Wohnflächen: Austragshaus max. 150m²; Betriebsleiterwohnhaus max. 180m². Wenn ihr drüber kommt, müsst ihr schauen, was ihr für den Betrieb rausrechnen könnt (aber ein Büro mit 50m² wird nicht funktionieren :wink: ) :klug:
Kreisrat Unterlenker
 
Beiträge: 177
Registriert: Fr Apr 22, 2016 13:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Mi Aug 31, 2016 11:27

@Kreisrat Unterlenker: Vielen Dank für den Hinweis - die 180m² Wohnfläche haben wir im Blick und werden wir auch nicht überschreiten :)

Das wäre auch unser Verständnis bzw. für uns wäre es erstmal nicht nachvollziehbar, warum wir "Jungen" nicht die Bauherren seien können.

Somit würde sich dann folgender Sachverhalt ergeben: Die "Jungen" Bauherren bauen auf den Betrieb der Eltern/Schwiegereltern ein
Betriebsleiterhaus. Dann wäre es ja erstmal so, dass die Schwiegereltern die Eigentümer des Betriebes/Baugrundes und somit auch des
dort geplanten Betriebsleiterhauses sind.

Nach unseren Informationen darf das Betriebsleiterhaus in frühestens 10 Jahren überschrieben werden.
Würde dies konkret heißen, dass das Betriebsleiterhaus in frühestens 10Jahren auf die "Jungen" überschrieben werden darf?

Oder liegen wir hier komplett falsch? :?:
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mi Aug 31, 2016 11:42

Du kennst dich ja gut aus.

Informiere dich aber gut was mit deinem Geld und deinen geleisteten Arbeitsstunden beim Hausbau passiert, wenn eure Beziehung evtl. auseinander geht.

Wenn ich nicht Eigentümer des Grundstücks bin würde ich zumindest kein Geld für den Bau ausgeben. Hoffe für dich dass du hast eine "Reiche" an der Angel hast.
Flecki_aus_Bayern
 
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 05, 2007 8:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon angus25 » Mi Aug 31, 2016 11:54

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Du kennst dich ja gut aus.

Informiere dich aber gut was mit deinem Geld und deinen geleisteten Arbeitsstunden beim Hausbau passiert, wenn eure Beziehung evtl. auseinander geht.

Wenn ich nicht Eigentümer des Grundstücks bin würde ich zumindest kein Geld für den Bau ausgeben. Hoffe für dich dass du hast eine "Reiche" an der Angel hast.


...genau das ist bei uns in der Gegend passiert,beim Richtfest hat sie ihm mitgeteilt,daß sie einen anderen hat.

...aber wenigstens der Schwiegervater hatte Charakter.
Der Bauer hat einen Hof, der Mond hat einen Hof.
Hat nur noch der Mond einen Hof, ist der Strukturwandel beendet.
angus25
 
Beiträge: 633
Registriert: Mi Apr 18, 2012 12:03
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Mi Aug 31, 2016 11:56

Muss man sich schon gut informieren :klug:

Du hast aber absolut Recht, dass es ein gewisses Risiko für mich darstellt. In unserem Fall würde Ich schon ein
gewisses Kapital beisteuern, weil sonst der Bau nicht zu stemmen ist. Im schlimmsten Fall würde Ich dann blöd
aus der Wäsche kucken.

Ich kenne mich jetzt in privatrechtlichen Themen nicht aus, aber Ich denke, dass wir das über einen Notar regeln müssen,
was Ich in den Bau investiert habe und was im Fall der Fälle bei einer Trennung passieren muss (Auszahlung etc.).
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Mi Aug 31, 2016 12:22

Bayern31 hat geschrieben:@Kreisrat Unterlenker: Vielen Dank für den Hinweis - die 180m² Wohnfläche haben wir im Blick und werden wir auch nicht überschreiten :)

Das wäre auch unser Verständnis bzw. für uns wäre es erstmal nicht nachvollziehbar, warum wir "Jungen" nicht die Bauherren seien können.

Somit würde sich dann folgender Sachverhalt ergeben: Die "Jungen" Bauherren bauen auf den Betrieb der Eltern/Schwiegereltern ein
Betriebsleiterhaus. Dann wäre es ja erstmal so, dass die Schwiegereltern die Eigentümer des Betriebes/Baugrundes und somit auch des
dort geplanten Betriebsleiterhauses sind.

Nach unseren Informationen darf das Betriebsleiterhaus in frühestens 10 Jahren überschrieben werden.
Würde dies konkret heißen, dass das Betriebsleiterhaus in frühestens 10Jahren auf die "Jungen" überschrieben werden darf?

Oder liegen wir hier komplett falsch? :?:



Von einer 10-Jahres-Frist ist mir nix bekannt. Die einzige Auflage, die kommen wird ist ein Eintrag einer Dienstbarkeit ins Grundbuch zugunsten des Freistaates Bayern.
Siehe hier (http://gesetze-bayern.de/Content/Docume ... eSupport=1):

"...Daher ist zugunsten des Freistaats Bayern als Träger der Bauaufsichtsbehörde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen, die der Behörde ein Mitspracherecht bei der Nutzung des Gebäudes einräumt. ..."

Wenn das LWA schon zugestimmt hat, sollte nix mehr schief gehen...
Kreisrat Unterlenker
 
Beiträge: 177
Registriert: Fr Apr 22, 2016 13:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Mi Aug 31, 2016 18:42

Solche Gesetze / Regelwerke sind immer nicht ganz leicht zu lesen (für mich zumindest).

"...Daher ist zugunsten des Freistaats Bayern als Träger der Bauaufsichtsbehörde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen, die der Behörde ein Mitspracherecht bei der Nutzung des Gebäudes einräumt. ..."

Bedeutet für mich als Laien einfach gesprochen: Der Freitstaat Bayern lässt sich ins Grundbuch schreiben, dass das Haus nur als Betriebsleiterhaus genutzt werden darf und somit dem Betrieb "dient". Der Besitzer des Hauses dürfte z.B. kein Mietshaus daraus machen.

Ich nehme an das dieser Eintrag ins Grundbuch von uns bezahlt werden muss oder?

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang. Wie funktioniert das mit der "Nutzungsänderung". Das jetzige Wohnhaus (=Betriebsleiterhaus) der Eltern müsste dann als "Austragshaus" umgeschrieben werden. Reicht das auch, wenn wir das im Bauantrag mitangeben oder wie ist hier der richtige Weg?

Vielen Dank für eure Tipps / Anmerkungen.
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Mi Aug 31, 2016 20:39

Bayern31 hat geschrieben:Solche Gesetze / Regelwerke sind immer nicht ganz leicht zu lesen (für mich zumindest).

"...Daher ist zugunsten des Freistaats Bayern als Träger der Bauaufsichtsbehörde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen, die der Behörde ein Mitspracherecht bei der Nutzung des Gebäudes einräumt. ..."

Bedeutet für mich als Laien einfach gesprochen: Der Freitstaat Bayern lässt sich ins Grundbuch schreiben, dass das Haus nur als Betriebsleiterhaus genutzt werden darf und somit dem Betrieb "dient". Der Besitzer des Hauses dürfte z.B. kein Mietshaus daraus machen.

Ich nehme an das dieser Eintrag ins Grundbuch von uns bezahlt werden muss oder?

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang. Wie funktioniert das mit der "Nutzungsänderung". Das jetzige Wohnhaus (=Betriebsleiterhaus) der Eltern müsste dann als "Austragshaus" umgeschrieben werden. Reicht das auch, wenn wir das im Bauantrag mitangeben oder wie ist hier der richtige Weg?

Vielen Dank für eure Tipps / Anmerkungen.


Ja, das reicht, wenn es in der Baubeschreibung anbgegeben wird. War zumindest bei uns so.
Der Grundbucheintrag beim Notar muss natürlich bezahlt werden. Ist aber nicht die Welt.

Das Haus darf auch von Angehörigen des Betriebsleiters genutzt werdern. Ziel dieser Regelung ist wohl, zu verhindern, dass ein Haus herausgemessen wird und verkauft wird. Aber auch die Nutzung als Miethaus könnte unterbunen werden, das ist richtig.
Aber das wird Euch das LRA schon erklären.
Kreisrat Unterlenker
 
Beiträge: 177
Registriert: Fr Apr 22, 2016 13:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Riedbauer » Mi Aug 31, 2016 21:35

Moin,

mal ein paar Anmerlungen dazu:

Baurechtlich gesehen, darf im Außenbereich (davon gehe ich jetzt mal aus, dass es soch um den baurechtlichen Außenbereich handelt) grundsätzlich nur ein landwirtschaftlicher Betrieb (nicht der Landwirt!!) privilegiert bauen. Das bedeutet, dass jedes Bauvorhaben im Außenbereich einen landwirtschafltichenNutzen haben muss.

Wohnen ist hier etwas sehr spezielles, grundsätzlich stehen einem Betrieb ein Betriebslweiterwohnhaus und ein Altenteiler, sowie eine dritte Wohneinheit (ist aber schwieriger) zu. Damit ein Altenteilerwohnhais gebaut werden darf muss glaubhaft gemacht werden, dass es eine Hofübergabe gibt, dass die Hofübernehmenden in der Lage sind einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen (Ausbildung etc.). sollte sich also aus dem betrieblichen Gegebenheiten keine solche Notwendigkeit für ein zweites Wohnhaus ergeben, so darf dies prinzipiell auch keine Genehmigung erhalten.

Aktuell erleben wir gerade (wie auch im Forum heiß diskutiert) wie Frau Hendricks dabei ist das Baurecht bzw. die Privilegierung der Landwirtschaft zu beschneiden. Und auf der anderen Seite muss ich hier so Sätze lesen wie: "Zum einem kommt für uns
keine Siedlung in Frage". Die Privilegierung ist nicht für "schöner Wohnen im Außenbereich" zuständig. GEnau aus diesem Grund werden der Landwirtschaft zich Hektar entzogen um Siedlungsfläche zu schaffen. Sollte nun immer wieder rumgetrickst werden und es entstehen immer mehr Häuser, bei denen sofort klar ist, dass die sicher nicht einer Hof+bergabe und dr Fortführung der Landwirtschaft dienen, dann wird da halt in Zukunft auch das Baurecht verschärft udn irgendwann werden gar keine Wohnhäuser mehr genehmigt, sondern dann wird der Landwirt verplfchtet isch auch ein häuschen in der Reihenhaussiedlung zu kaufen. Das ist leider so, werden Freiehiten schamlos ausgenutz, dann werden die Freiheiten irgendwann begrenzt und das Geschrei ist wieder groß. Sorry aber landwirtschafltiches Bauen im Außenbereich is ein Privilieg und so sollte es auch gehandhabt werden.

Aber noch eine andere Frage: Du sagst, dass ihr bereits eine positiv beschiedene Bauvoranfrage habt? Dann müsste doch bereits alles bezüglich Bauherr, Grunddienstbarkeit usw. geklärt sein? Oder wer hat die Bauvoranfrage gestellt, bzw. was war die konkrete Fragestellung diesr Anfrage?

Und ich möchte mich auch entschuldigen, falls du dochnun persönlich angegriffen fühlst, oder weil du sagst, meine Aussagen sind pauschal und treffen auf dich / euch nicht zu. Ich beziehe es auch nicht explizit auf dich (bis auf den einen Satz natürlich), auch wirst du nicht alleine für die Abschaffung der Privilegien verantwortlich sein, sollte es soweit kommen, aber am Ende muss sich jeder selber an die Nase fassen. Meine Meinung.

Grüße
Riedbauer
 
Beiträge: 29
Registriert: Fr Jul 01, 2016 19:40
Wohnort: Oberschwaben / Kreis RV
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Bayern31 » Do Sep 01, 2016 12:39

Moin Moin

@Riedbauer: Ok das mit der Siedlung war unglücklich formuliert und kann schnell falsch aufgefasst werden. Natürlich ist in erster Linie der
landwirtschaftliche Zweck zu sehen und wir beide wollen uns dann auch einbringen. Bitte nicht falsch verstehen.

Wir haben in keiner weise die Absicht eine Privilegierung "schamlos auszunutzen" oder dergleichen. :shock: Ich denke dies wird
aber durchaus entsprechend vom Landwirtschaftsamt scharf kontrolliert und bewertet.

Persönlich angegriffen fühle Ich mich nicht, sondern kann dir eher zustimmen. Wir selbst haben uns schon bei einigen Projekten gefragt, wo hier
der landwirtschaftliche Hintergrund zu sehen ist. Aber jetzt schweifen wir vom eigentlichen Thema ab.

Die Bauvoranfrage wurde nicht schriftlich gestellt - wir haben uns mündlich mit den entsprechenden Behörden geeinigt. Ggf. sind hier nicht alle Details geklärt worden.
Bayern31
 
Beiträge: 9
Registriert: Di Aug 30, 2016 11:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Planung Betriebsleiterhaus Bayern

Beitragvon Riedbauer » Sa Sep 03, 2016 7:00

Moin,

zunächst mal entschuldige meine Rechtschreibung von meinem letzten Betrieg. Es war spät und ich unmotiviert das nochmal durchzulesen :-).

Also: Letztlic bringen dir müdliche Absprachen leider ziemlich begrenzt nur was. Ich rate in solchen fällen dringenst zu folgendem Vorgehen:

1) Bauvoranfrage stellen (schriftlich): Konkrete FRagestellung idesr Anfrage muss lauten:"Darf der Betrieb ein Altenteilerwohnhaus oder Betriebsleiterwohnhaus bauen". Dann wird geprüft ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Privilegierung gegeben sind. Zentraler und wichtigster Vorteil: Du bruachst für ne Bauvoranfrage keinen Architekten oder statische Berechnungen. Du klärst einfach erst mal die rechtlichen Rahmenbedingungen ab

wenn dann alles passt kannst du ja dann ins Genehmigungsverfarhen gehen.

Grüße
Riedbauer
 
Beiträge: 29
Registriert: Fr Jul 01, 2016 19:40
Wohnort: Oberschwaben / Kreis RV
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki