Ich verkaufe den SSA als Landwirt, gehört mir auch als Landwirt, daher gelten nicht die selben Regeln wie als Gewerbetreibender und natürlich gelten die Österr. Gesetze. Der liebe Gummiprinz ist nämlich Reifenhändler, KFZ- Werkstättenbetreiber, Landwirt, Brennholzproduzent und Händler sowie Betreiber und Inhaber einer Werbeagentur. Weiters seit kurzem Inhaber eines neuen Unternehmens, dass sich mit der Verpackung von Brennholz beschäftigt. Noch zum Punkt Gewährleistung; Da habe ich bei einem Spaltautomat wenig sorgen. 95 % von dem was kaputt werden kann, sind Verschleißteile............... und aha....... Verschleißteile sind selbst bei einem PKW Verkauf weder Gewährleistungs noch Garantiemäßig behaftet. Und wenn was abreißt, was nicht abreißen darf, muss es Posch ersetzen. Weil Posch eine Super Firma ist, tun Sie dass auch. Fazit; Viel Lärm um nix.......
Für den gummiprinzen gelten die selben Regeln wie für alle. Weil ich halt ein Profi bin, habe ich mir auch vorab !!! die Zustimmung vom FALKEN höchst persönlich geholt. In Biete und Suche wird es auch noch eingestellt. Passt aber natürlich auch ins Forstforum, bei den Schweinelandwirten fand ichs unpassend........ außer die Schweinderl werden mit Buchenholz gefüttert...... spart man sich nachher das räuchern....