MF Atze hat geschrieben:... zu den vier Tonnen Gesamtgewicht des Anhängers und fahren ohne Bremse. Zumindest ist in D nach der STVZO die Höchstgeschwindigkeit dabei auf 8 km/h begrenzt.
Das stimmt zum Teil: in der StVZO §41 (13) 1. bezieht sich nur auf landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne Bremse. Diese dürfen maximal 4 t wiegen und bis zu 8 km/h schnell sein.
Für Anhänger ist eher §41 (11) interessant: Anhänger ohne Bremse bis max. 30 km/h dürfen eine maximale Achslast von 3 t haben. Zusammen mit einer Tonne Stützlast gibt das dann die Klasse der "kleinen" ungebremsten 4 t Anhänger.

braucht man eben auch 
