Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 18:46
Krone BigX hat geschrieben:
... Und ja bei Geld hört die Freundschaft auf.
Krone BigX hat geschrieben:Was gibt es da für Möglichkeiten? Ich überweise ihm Geld, er zahlt es monatlich zurück. Denke da wird doch das Finanzamt etwas zu sagen sonst wäre es zu einfach oder. Oder ich hole Geld von der Bank, gebe es Bar weiter und bekomme die Raten Bar zurück.
Krone BigX hat geschrieben:Also es handelt sich hierbei um einen Kredit für die Berufliche Weiterbildung (Studium). Bafög bekommt er nicht, falls fragen kommen. Selbstverständlich war er schon bei der Bank. Nur da er kaum Rücklagen bzw. Sicherheiten hat, haben die ihm ein schlechtes Angebot gemacht. Da kam bei ihm der Gedanke, sich einen Privatkredit geben zu lassen mit einem niedrigerem Zinssatz.
T5060 hat geschrieben:Wenn der einen sparsamen Lebensstil hat...
Krone BigX hat geschrieben:Zur Zeit macht er eine Ausbildung an einer Fachoberschule. Dort bekommt er schon Bafög. Für das Studium würde er kein Bafög mehr bekommen. Wieso weshalb warum weiß ich nicht, er habe sich dort schon informiert. Was man ihm bei der Bank für einen Kredit angeboten hat weiß ich auch nicht.
In meiner Frage ging es mir um das Thema Privatkredit. Wer soetwas schoneinmal gemacht hat oder sich damit auskennt.
Das mit dem Freund stimmt zwar, nur habe ich nicht vor ihm Geld zu geben. Er hatte zwar gefragt, da kam das Interesse bei mir, was es dort so für Möglichkeiten gibt.
Zweite Ausbildung erst durch erste möglich (§ 7 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BAföG)
Wer mit der ersten (BAföG-förderungsfähigen) Ausbildung überhaupt erst den Zugang zur höherwertigen zweiten Ausbildung erworben hat, bekommt auch für diese BAföG. Bsp.: Abitur auf einem Abendgymnasium oder Kolleg nachgeholt, danach Studium. Beides wird gefördert.
Erste Ausbildung an Berufsfachschule ohne vorherige Ausbildung (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 BAföG)
Wer als erste berufsbildende Ausbildung eine mind. dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse gemacht hat, für deren Besuch er keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen musste, der kann ebenfalls eine weitere Ausbildung mit BAföG-Förderung absolvieren.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/weitere_ausbildung.php
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