Zur Fläche: die 250m2 bilden einen anhängenden Zipfel, die werden jetzt ohnehin schon seit Jahren nicht mit bewirtschaftet. Also ohne die 250m2 ist das Eck genau rechtwinkelig. Also ist es für mich sogar vorteilhaft, bzw egal, wenn die 250m2 weg sind, da sie, wie erwähnt aus Vorgewendegründen ohnehin seit Jahren links liegengelassen werden, und nur ein paarmal im Jahr gemulcht werden.
Aufgrund der Größe ist die Fläche auch gar nicht förderberechtigt, was aber bei den Peanuts ohnehin egal ist. In der 250m2 befindet sich sogar noch ein Gewässerrandstreifen, also eine absolut unbrauchbare Fläche eigentlich, und wenn sie der Nachbar unbedingt haben will, nur zu.
Er will quasi seinen Obstgarten/Wiese ebenfalls rechtwinkelig haben, weil dieser "Zipfel" ja in seine Wiese hineinreicht. Ästhetische Gründe eben, da ich dieses Eck eben nur Mulche, und er würde es mir eben abkaufen wollen, damit es eben alles ordentlich und rechtwinkelig ist.
Wir haben kein schlechtes Verhältnis oder so, ich würde ihm da einfach entgegen kommen, passt doch für beide Seiten dann.
Da geht's auch um einen kleinstbetrag, schon klar,
Meine Fragen beziehen sich ja auch eher darauf, was bei diesem Verkaufserlös ich als Landwirt abgeben muss, und was ein Verkauf da mit sich bringt, weil wir noch nie etwas mit Flächenverkauf zu tun hatten.