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Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon Bayer7 » Sa Aug 06, 2022 8:32

Hallo zusammen,
ich habe zwei Landwirtschaftsflächen von meinem Vater geschenkt bekommen, der diese schon einige Jahrzehnte besitzt. Ich würde diese nun gerne verkaufen. Das eine ist ein reiner Acker, das eine war ursprünglich Wiese wurde aber vor einigen Jahren vom Pächter umgebrochen zum Acker. Weder er noch ich haben einen Betrieb.
Ich habe nun zwei Fragen:
1. Kann ich das zweite Grundstück auch als Acker verkaufen (für mich natürlich mehr Gewinn), oder muss das zum Ursprungszustand zurückgeführt werden? Ist dieser Ursprungszustand überhaupt irgendwo festgelegt? Grundbuch z.B.? Oder ist das einfach generell Landwirtschaftsfläche und wie diese bewirtschaftet wird (Acker, Wiese, Weise usw.) obliegt dem Nutzer (auch im Rahmen der greening-Förderung usw.)?
und
2. Entstehen für mich bei einem Privatverkauf Steuern? Wie gesagt, schon mehr als 10 Jahre gehalten, also keine Spekulationssteuer. Aber sonst?
Liebe Grüße
Bayer7
 
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon Trekko » Sa Aug 06, 2022 8:38

wenn ihr die Flächen vor mindestens über 10 Jahren nicht ins Privatvermögen überführt habt sind die immer noch im Betriebsvermögen dann fallen hohe Steuern an.
Wenn es eine Wiese also seit über 5 Jahre ist musst zuerst ein teureres Ackerrecht kaufen damit es ein Acker wird.
Trekko
 
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon agri10 » Sa Aug 06, 2022 11:29

Trekko hat geschrieben:wenn ihr die Flächen vor mindestens über 10 Jahren nicht ins Privatvermögen überführt habt sind die immer noch im Betriebsvermögen dann fallen hohe Steuern an.
Wenn es eine Wiese also seit über 5 Jahre ist musst zuerst ein teureres Ackerrecht kaufen damit es ein Acker wird.

Die Steuer wird nach den Persönlichen Steuersatz errechnet, kann von 0 ca. 50 % sein, da der Fragesteller die Flächen geschenkt bekam, gehe ich davon aus das die Flächen im Privat Besitz sind ,der Verkauf Steuerfrei ist, genaueres kann aber nur das Finanzamt sagen, da zu benötigt man Nachweise , ich habe vor ein paar Jahren eine Fläche Privatisiert und mir das Schreiben da zu, vom Finanzamt, an mehreren stellen Archiviert, auch Online , auch sollten diese Unterlagen in die Erbmasse

Ob das Acker ist oder Wiese ,dazu gibt in Bayern das Landwirtschaft Amt Auskunft.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon egnaz » Sa Aug 06, 2022 11:34

Wenn es Privatvermögen ist, fallen beim Verkauf nach 10 Jahren Haltefrist keine Steuern an.
Schwierig ist nur die Frage, ob es wirklich Privatvermögen ist. Hat irgendwann mal ein Betrieb bestanden und vor dem FA keine Betriebsaufgabe erklärt, ist es auch weiter Betriebsvermögen. Diese Frage hätte sich aber auch schon bei der Schenkung durch deinen Vater stellen müssen.
Wenn das Grünland rechtmäßig in Ackerland umgewandelt wurde, braucht es auch nicht Rückumgewandelt werden. Evtl. hat der Pächter an andere Stelle für den Umbruch Grünland angelegt, dann kann er auch noch Ansprüche haben.
Gruß Eckhard
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon Bayer7 » Sa Aug 06, 2022 16:17

egnaz hat geschrieben:Wenn es Privatvermögen ist, fallen beim Verkauf nach 10 Jahren Haltefrist keine Steuern an.
Schwierig ist nur die Frage, ob es wirklich Privatvermögen ist. Hat irgendwann mal ein Betrieb bestanden und vor dem FA keine Betriebsaufgabe erklärt, ist es auch weiter Betriebsvermögen. Diese Frage hätte sich aber auch schon bei der Schenkung durch deinen Vater stellen müssen.
Wenn das Grünland rechtmäßig in Ackerland umgewandelt wurde, braucht es auch nicht Rückumgewandelt werden. Evtl. hat der Pächter an andere Stelle für den Umbruch Grünland angelegt, dann kann er auch noch Ansprüche haben.

War immer Privatvermögen und wurde über 10 Jahre gehalten. Die Zeit in der es meinem Vater gehört hat wird bei der Schenkung an mich mitgerechnet. Also demnach keine Steuer bei einem Verkauf durch mich, richtig?
Und wie würden sich die Ansprüche gestalten? Oder auf was begründest du das? Er hat ja Gegenüber mir außerhalb des Pachtverhältnisses keinen Anspruch darauf, das Grundstück als Acker zu nutzen.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon egnaz » Sa Aug 06, 2022 17:16

Wenn es Privatvermögen ist, gibt es ja kein Problem. Gab es irgendwann in der Vergangenheit (Eltern, Großeltern, ...) mal einen Betrieb und für den wurde noch keine Aufgabe erklärt, kann das FA bei Verkauf noch einen Veräußerungsgewinn anrechnen.
Grundsätzlich muss der Verpächter die Pachtsache im ursprünglichen Zustand zurückgeben, wenn nichts anderes verabredet wurde.
Musste er für den Umbruch deiner Fläche sogar seine Ackerfläche zum Ausgleich für Grünland ansehen, wird er dies natürlich rückumwandeln wollen.
Gehe erst einmal davon aus das du Ackerland verkaufen kannst. Der Verpächter könnte aber auch den Grünlandstatus selbst nutzen. Am Besten wäre, der Pächter kauft das Land.
Gruß Eckhard
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon strokes » Fr Feb 21, 2025 16:55

Hallo zusammen,
ein Privat Anlieger würde mir 250m2 meines Ackers abkaufen wollen.
Wie stellt sich das steuerlich dar?
Notar, Vermessung? Trägt normalerweise der Käufer.
Ich bin optierender Betrieb, ist der Verkauf Umsatzsteuerpflichtig? Da er Privatmann ist, muss ich dem eine Rechnung ausstellen?
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon T5060 » Fr Feb 21, 2025 20:50

Zunächst muss euch erst mal das Kunststück einer äussert ungünstigten Grundstücksverschandelung durch Abspaltung einer Kleinstfläche gelingen.
Das muss nämlich die Bauaufsicht beim Landkreis, nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt genehmigen.

Ich weis dann auch nicht, wie dann der Zuschnitt deiner Restfläche ausschaut und wie hoch deren Mehrkosten bei der Bewirtschaftung dann sind.
Das sind rd. 80 € pro Jahr (zzgl. 3% Steigerung für jedes weitere Jahr), auch wenn nur ein zusätzliches Kleinstvorgewende entsteht,
also hier entsteht schon mal ein Einmalbetrag von rd. 3.000 € als Anschneideschaden,, stünde auf den 250 qm ein Mast wären es so 16.000 €.
Dazu käme dann noch der Wert der Verkaufsfläche. Der Verkehrswert kann als 6b Rücklage steuerfrei wieder in Boden reinvestiert werden.
Der Anschneideschaden wird auf 30 Jahre verteilt, positiver RAP.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon Grasland » Fr Feb 21, 2025 21:24

T5060 hat geschrieben:Zunächst muss euch erst mal das Kunststück einer äussert ungünstigten Grundstücksverschandelung durch Abspaltung einer Kleinstfläche gelingen.
Das muss nämlich die Bauaufsicht beim Landkreis, nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt genehmigen.

Ich weis dann auch nicht, wie dann der Zuschnitt deiner Restfläche ausschaut und wie hoch deren Mehrkosten bei der Bewirtschaftung dann sind.
Das sind rd. 80 € pro Jahr (zzgl. 3% Steigerung für jedes weitere Jahr), auch wenn nur ein zusätzliches Kleinstvorgewende entsteht,
also hier entsteht schon mal ein Einmalbetrag von rd. 3.000 € als Anschneideschaden,, stünde auf den 250 qm ein Mast wären es so 16.000 €.
Dazu käme dann noch der Wert der Verkaufsfläche. Der Verkehrswert kann als 6b Rücklage steuerfrei wieder in Boden reinvestiert werden.
Der Anschneideschaden wird auf 30 Jahre verteilt, positiver RAP.


Warum sollte ein Verkauf von 250 m² an einen Privatbesitzer im Außenbereich nicht möglich sein? Häufig geht es um Zufahrten oder um Abrundung eines benachbarten Flurstückes oder auch um dessen bessere Erschließung.
Wenn das jemand versagen will, dann bräuchte es eine Rechtsgrundlage, die vielleicht jemand kennt.
Mehrkosten für Bewirtschaftungserschwernisse würde ich eher ausschließen, so naiv kann doch der Verkäufer nicht sein, wenn jemand diese Fläche verkauft.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon T5060 » Fr Feb 21, 2025 22:02

Das Privileg solcher Miniabschnitte bleibt nur Infrastrukturbetreibern vorbehalten und auch nur dann, wenn es per Dienstbarkeit nicht möglich ist.

Die gesetzl. Grundlage findest du im GrStVerkG, BauGB und FlurBerG.

Und warum soll ich ein Teilgrundstück verkaufen, wenn der Verkehrswerterlös nicht mal den Anschneidungs-/Verkleinerungsschaden abdeckt.
Der Bauer (Bauer ist ein Landwirt mit Eigentum!) müsste ja wegen sowas mit einem Gabelstiel verdroschen werden, wegen so einer Dummheit.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon Grasland » Fr Feb 21, 2025 22:19

[quote="T5060"]Das Privileg solcher Miniabschnitte bleibt nur Infrastrukturbetreibern vorbehalten und auch nur dann, wenn es per Dienstbarkeit nicht möglich ist.

Die gesetzl. Grundlage findest du im GrStVerkG, BauGB und FlurBerG.

Vielen Dank, kann wieder was dazulernen, aber wo denn genau in den Gesetzen, da sind dann auch die Ausnahmen geregelt, die m.E. greifen müssen.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon fedorow » Sa Feb 22, 2025 7:37

Sollten die Grundstücke im Privatvermögen sein also nach 10 Jahren (noch) steuerfrei sein und man überlegt einen Verkauf, sollte man die Politik beachten.
Die CDU wird mit dem Grünen koalieren also könnte das mit den 10 Jahren Spekulationsfrist bei Immos sehr bald Geschichte sein und jeder Verkauf wird besteuert.
https://www.focus.de/finanzen/news/konj ... 54895.html

Wer hingegen keinen Verkauf plant, sollte Grundstücke im Betriebsvermögen belassen. Es werden bald Vermögenssteuern, Vermögensabgaben, Lastenausgleich auf Vermögen und Besitz kommen.
Das EU Vermögensregister in Arbeit hatte ich schonmal erwähnt, um dann alle Vermögenswerte für eine Besteuerung mit dem Marktwert aufzulisten. Marktwert ist nötig da sonst verfassungswidrig wie damals bei Immobilien als der günstige Einheitswert in den 90er Jahren herangezogen wurde. Hatte das Verfassungsgericht damals gekippt aber die Vermögenssteuer ist immer noch als Gesetz verankert.
Dürfte aber noch 1-2 Jahre dauern. Dazu kommt dann noch das nationale ( deutsche ) Vermögensermittlungsgesetz was auf dasselbe rausläuft. Auch hier wird alles mit Marktwert in D erfasst und abgespeichert, um dann Vermögenssteuern auf den Marktwert einzuführen.
Sollten diese Steuern kommen :
Dann wird wiederum Betriebsvermögen geringer besteuert als Privatvermögen. Wäre also ein steuerlicher Vorteil. Wobei die Grünen, Linken und evtl SPD beides gleichhoch besteuern wollen.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon T5060 » Sa Feb 22, 2025 12:23

Der Verkauf von 250 qm sind im normal ordentlich wirtschaftenden Betrieb, aus steuerlichen Gründen, kein Aufwand wert.
Da bildet man ne 6b oder stockt die vorhandene 6b auf, weil ja sowieso immermal was zugekauft wird und löst die 6b dann damit wieder auf.

Aber wenn ich eine rechtwinklig korrekte Fläche habe und mach da eine 250 qm Ecke mit neuem Vorgewende rein, das ist doch Bankrottswirtschaft.
Sowas macht doch kein Bauer freiwillig, der was im Hirn hat.

Sind die 250 qm ne Ecke an einer spitz zugeschnittenen Ecke, ist die Anschneidung nicht so krass
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon fedorow » Sa Feb 22, 2025 12:38

Naja, ich sags nochmal etwas deutlicher wie oben meinerseits ausführlich beschrieben : Wer steuerfrei gestellt ist und einen Verkauf erwägt sollte sich überlegen ob er demnächst nicht noch steuerfrei verkauft, sofern es das aktuelle Gesetz ( noch zulässt ). Kann sich nämlich bald ändern.
Warum sich das ändern könnte oder wird, hab ich nun auch schon mehrfach ausgeführt.
Oder anders ausgedrückt, jedes Volk bekommt die Politik, die es gewählt hat.
Das wäre wieder ein anderes Thema, aber diese gewählte Politik wird nunmal teuer darf man dennoch nicht vergessen.
Ein Kreuz machen am Wahlzettel ist einfach, aber man sollte auch die Konsequenzen berücksichtigen.
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Re: Privatverkauf Landwirtschaftsfläche - Steuer

Beitragvon T5060 » Sa Feb 22, 2025 12:57

250 qm x 10 € / qm sind vom Wert her weniger wie ne Milchtankfüllung.
6b oder individueller Steuersatz, mit sowas beschäftigt man doch kein Steuerberater oder macht irgendwelche Klimmzüge.
Die Aktion ist von hinten bis vorne ein Draufleggeschäft.
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