marius hat geschrieben:Wobei man ein Gewohnheitsrecht nicht ausser Acht lassen sollte....ich hab sowas schonmal erfolgreich eingeklagt und hab dafür nichtmal einen Anwalt vor Gericht benötigt.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Wegerecht.
Es gibt gewidmete Wege, die durchaus auf Privatgrund liegen können, es gibt Privatwege und es gibt Notwege. Das ist alles.
Öffentliche Wege können eine gewisse Einschränkung, haben, z.B. nur für Anlieger.
Marius, stell doch bitte das AZ des Urteils über Gewohnheitswegerecht rein, ich würde das gerne mal nachlesen.