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Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 11:16

Privatweg

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Privatweg

Beitragvon Family Guy » So Feb 03, 2019 1:06

marius hat geschrieben:Wobei man ein Gewohnheitsrecht nicht ausser Acht lassen sollte....ich hab sowas schonmal erfolgreich eingeklagt und hab dafür nichtmal einen Anwalt vor Gericht benötigt.


Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Wegerecht.
Es gibt gewidmete Wege, die durchaus auf Privatgrund liegen können, es gibt Privatwege und es gibt Notwege. Das ist alles.
Öffentliche Wege können eine gewisse Einschränkung, haben, z.B. nur für Anlieger.
Marius, stell doch bitte das AZ des Urteils über Gewohnheitswegerecht rein, ich würde das gerne mal nachlesen.
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Re: Privatweg

Beitragvon Neo-LW » So Feb 03, 2019 1:54

Moin,

Sottenmolch hat geschrieben:Wenn der Besitzer, des Privatweges, mit der Nutzung durch andere nicht einverstanden ist,
so erwächst daraus auch kein Gewohnheitsrecht!



Doch.

Spätestens nach 7 Jahren.

Die Juristen nennen es 'Ersessenes Recht'.

Das passiert immer dann, wenn man länger als 7 Jahre einen rechtswidrigen Zustand duldet,
UND er auch nicht beseitgt wird.

Beispiel:
Ein Weg wird von der Allgemeinen Dorfbevölkerung üblicherweise und umfänglich genutzt.

A) Der Gundeigentümer macht nichts --> 7 - Jahresregel.

B) Wie A), aber ein Schild 'Betreten auf eigene Gefahr' --> wie A), aber Haftungsfreistellung.

C) Wie B), aber ein Schild 'Betreten verboten' --> wie B), aber Nutzungsentgelt-Forderung möglich (Maut).

D) Wie C), aber Schlagbaum mit Schloß --> Eigentum wird erkennbar nicht aufgegeben, alle Rechte bleiben erhalten.
(7-Jahresregel unwirksam)

Noch ein Beispiel (aus meinem Fundus):
Ich besitze ein bebautes Grundstück, wo die Schmutzwasserleitung über ein Nachbargrundstück bis zum
Staßenkanal verläuft.
Der Nachbar hat 7 Jahre lang vergessen, dagen vorzugehen.
Ergebnisse: Ich habe das Leitungsrecht 'ersessen', und Überleitungsgebühren kann er nie verlangen.


Olli
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Re: Privatweg

Beitragvon Family Guy » So Feb 03, 2019 11:30

Hier mal ein Fall, in dem eine schlampig gewidmete Straße entwidmet wurde. Die Straße lief immer über Privatgrund.
Keiner von den Beteiligten hat das Wort "Gewohnheitsrecht" benutzt.
Die Artikel sind schon ein paar Jahre alt und deswegen noch mit Klarnamen gedruckt, so ändern sich die Zeiten.

https://www.az-online.de/uelzen/suderbu ... 24692.html
https://www.az-online.de/uelzen/stadt-u ... 62386.html
https://www.az-online.de/uelzen/suderbu ... 60150.html
https://www.az-online.de/uelzen/suderbu ... 10246.html
https://www.az-online.de/uelzen/suderbu ... 16056.html
https://www.az-online.de/uelzen/suderbu ... 80582.html
https://www.az-online.de/leserbriefe/ue ... 86313.html

Die Sache zog sich über Jahre hin und es ist offensichtlich sehr persönlich (beleidigend) geworden.
Meine persönliche Meinung: der Landwirt hat richtig gehandelt.
Zuletzt geändert von Family Guy am Mo Feb 04, 2019 11:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Privatweg

Beitragvon Sottenmolch » So Feb 03, 2019 11:33

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

Sottenmolch hat geschrieben:Wenn der Besitzer, des Privatweges, mit der Nutzung durch andere nicht einverstanden ist,
so erwächst daraus auch kein Gewohnheitsrecht!



Doch.

Spätestens nach 7 Jahren.

Die Juristen nennen es 'Ersessenes Recht'.

Das passiert immer dann, wenn man länger als 7 Jahre einen rechtswidrigen Zustand duldet,
UND er auch nicht beseitgt wird.


Merkst du es? Wenn ich nichts dagegen unternehme, hast du recht. Untersage ich der anderen Person die Nutzung wird es eben kein Gewohnheitsrecht.

Neo-LW hat geschrieben:Noch ein Beispiel (aus meinem Fundus):
Ich besitze ein bebautes Grundstück, wo die Schmutzwasserleitung über ein Nachbargrundstück bis zum
Staßenkanal verläuft.
Der Nachbar hat 7 Jahre lang vergessen, dagen vorzugehen.
Ergebnisse: Ich habe das Leitungsrecht 'ersessen', und Überleitungsgebühren kann er nie verlangen.


Olli


Ich kenne Gerichtsurteile, bei denen Wegebenutzern, die diese Wege schon Jahrzehnte nutzten und kein Gewohnheitsrecht zugesprochen bekamen!



Unrecht wird auch nicht nach sieben oder mehr Jahren zu Recht! Dies würde bedeuten, dass ein Dieb nach 7 Jahren legaler Besitzer der gestohlenen Sache würde! n8

Im übrigen gibt es beim Ersitzen auch Unterschiede zwischen beweglichen und unbeweglichen Dingen z.B. in der Dauer der "Nutzung"!


Gruß
Sottenmolch
 
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Re: Privatweg

Beitragvon Neo-LW » So Feb 03, 2019 12:29

Moin,

Sottenmolch hat geschrieben:


Unrecht wird auch nicht nach sieben oder mehr Jahren zu Recht! Dies würde bedeuten, dass ein Dieb nach 7 Jahren legaler
Besitzer (Edit Neo-LW: gemeint ist Eigentümer) der gestohlenen Sache würde! n8



Nö, da ist die Frist kürzer - 3 Jahre.

Außer in Namibia.
Da ist die First noch kürzer - 1 Sekunde.
Da hat man vor einigen Jahren das Recht geändert.
Neuerdings ist ein Besitzer einer Sache dort Eigentümer.
Man hat dem Rechnung zollen wollen, daß die 'Dunkelgrünen' den Unterschied von Eigentümer und Besitzer nicht kennen.

Das hat dort auch eine positiven Effekt in der Verbrechensstatistik:
Die Diebstähle haben sich nahezu auf NULL reduziert.


Olli
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Re: Privatweg

Beitragvon Family Guy » Fr Jan 24, 2020 14:09

marius hat geschrieben:Wobei man ein Gewohnheitsrecht nicht ausser Acht lassen sollte....ich hab sowas schonmal erfolgreich eingeklagt und hab dafür nichtmal einen Anwalt vor Gericht benötigt.


Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Wegerecht kein Gewohnheitsrecht.
Hier ein aktuelles Urteil, OLG muss neu verhandeln.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
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Re: Privatweg

Beitragvon Teddy Bär » Sa Jan 25, 2020 9:22

Aus einem Gewohnheitsrecht ergibt sich nicht automatisch ein Wegerecht. Kann aber. Das hängt vom Einzelfall ab.
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Re: Privatweg

Beitragvon Westi » Sa Jan 25, 2020 9:27

Teddy Bär hat geschrieben:Aus einem Gewohnheitsrecht ergibt sich nicht automatisch ein Wegerecht. Kann aber. Das hängt vom Einzelfall ab.


Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt dahin zu kommen.
Dann kann aber auch eine Gebühr dafür verlangt werden.
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Re: Privatweg

Beitragvon Westi » Sa Jan 25, 2020 14:56

ackerdiesel hat geschrieben:
Westi hat geschrieben:
Teddy Bär hat geschrieben:Aus einem Gewohnheitsrecht ergibt sich nicht automatisch ein Wegerecht. Kann aber. Das hängt vom Einzelfall ab.


Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt dahin zu kommen.
Dann kann aber auch eine Gebühr dafür verlangt werden.

Auch wenn es der einzige Zugang ist, gibt es kein Gewohnheitsrecht, siehe hier:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... th-100.amp


Das stimmt - wenn es andere Wege gibt, kann einem der Zugang verwehrt werden.
Wenn nicht, hat man Chancen doch einen Zugang zu bekommen - stand zumindest so in der Zeitung, muss man aber vor Gericht einklagen.
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Re: Privatweg

Beitragvon 240236 » Mo Apr 14, 2025 17:27

Ich weiss ja nicht ob es hier passt, aber probiere es trotzdem. Bei mir im Dorf war 1965 die Flurbereinigung und dort hat ein Nachbar (jetziger Besitzer ist mein Cousin) ein Grundstück (schmal und ewig lange) zugeteilt bekommen und zu diesem endet auf einer Seite der offizielle Weg ca. 30m vor seinem Grundstück. Der Besitzer hat aber trotzdem ein eingetragenes Wegerecht über das davorliegende Grundstück. Es ist sogar ein Feldweg vorhanden. Auf der anderen kurzen Seite ist auch eine Zufahrt, aber ohne Wegerecht. Jetzt hat der davorliegende Grundstücksnachbar dieses kurze Stück inofiziellen Weg rausgebaggert mit Erde verfüllt und im den Weg versperrt. Wie ist jetzt die rechtliche Lage.
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Mo Apr 14, 2025 22:24

Wenn ein per Dienstbarkeit gesichertes Wegerecht vorhanden ist,
handelt der Nachbar rechtswidrig.

Ist keine Dienstbarkeit vorhanden und das Grundstück hat an anderer Stelle eine Anbindung ans öffentliche Wegenetz,
dann handelt der Nachbar richtig
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Privatweg

Beitragvon 240236 » Di Apr 15, 2025 3:29

T5060 hat geschrieben:Wenn ein per Dienstbarkeit gesichertes Wegerecht vorhanden ist,
handelt der Nachbar rechtswidrig.

Ist keine Dienstbarkeit vorhanden und das Grundstück hat an anderer Stelle eine Anbindung ans öffentliche Wegenetz,
dann handelt der Nachbar richtig
Das Wegerecht ist am ?. 05.1966 notariell eingetragen worden
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Di Apr 15, 2025 11:29

240236 hat geschrieben:Das Wegerecht ist am ?. 05.1966 notariell eingetragen worden


Dann darf der Andere drüber fahren, aber
a) nicht kostenlos (jetzt raten wir mal was die 1966 vereinbart hatten)
b) der Weg muss befahrbar sein, aber nicht im einem besonders guten Zustand
c) der Andere muss gemäßigt mit seinem Fahrtrecht umgehen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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