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Privatweg

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Fr Sep 09, 2022 18:42

Das weis ich nicht was Almbauern dazu denken, ich weis nur was bei den Haftpflichtversicherern landet
und bei jedem Unfall oder Schaden findet sich auch ein Anwalt, der glaubt es besser zu wissen.
Die Frage ist nie wer was falsch oder nicht richtig gemacht hat, sondern die Frage ist wer bei Gericht Recht bekommt.
Und so wie ich die Bauern kenne, zweifeln die nach dem lesen des ersten Anwaltschreibens an der Existenz ihres Daseins
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Privatweg

Beitragvon DWEWT » Sa Sep 10, 2022 6:44

Barbicane hat geschrieben:Wenn das beim rentner so ist wie in Bayern, dann kann er den Weg nicht sperren.
Privatwege in der freien Natur dürfen von jederman zum Spazieren, Radfahren und Reiten benutzt werden.
Eine Sperrung ist nur mit Genehmigung zulässig.

Zudem ist ein einfaches "Betreten Verboten" Schild da rechtlich völlig unrelevant und ungültig.

Ich bezweifle dass man auf Wegen in der freien Natur eine dauernde Wegsicherungspflicht in dem Sinn hat.
Oder laufen die Almwirte dreimal täglich den Berg hoch und räumen die Wege vor ihren Stadln?


Die Verkehrssicherungspflicht muss natürlich auch immer vor dem Hintergrund der örtlichen Bedingungen/Gegebenheiten und der Vermeidbarkeit von Gefahren/Unfällen gesehen werden. Wer sich bei Sturm in einen Wald begibt, der sollte sich des größeren Risikos bewusst sein. Fällt ihm dann ein Ast auf den Kopf und das Abbrechen des Astes kann auf das Sturmgeschehen zurückgeführt werden, dann ist das eigenes Risko, weil höhere Gewalt. Hing der Ast allerdings schon halb herunter, greift wieder die Verkehrssicherungspflicht. Klarheit schafft dann allerdings nur ein juristisches Verfahren.
Auch das Aufstellen von Schildern mit HInweis auf evtl. Gefahren, befreit nicht grundsätzlich von der Schadensersatzpflicht bei Unfällen! Es trifft dann den Verunfallten evtl. eine Mitschuld an seinen Dilemma, der Grundstücksbesitzer und oder -eigentümer ist aber nicht außen vor.
Das Geschwurbel vom kleinen braunen Trecker kommentiere ich hier nicht. Das ist es einfach nicht wert!
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Re: Privatweg

Beitragvon bauer hans » Sa Sep 10, 2022 6:59

DWEWT hat geschrieben:... Hing der Ast allerdings schon halb herunter, greift wieder die Verkehrssicherungspflicht.

im wald bewegt sich jedermann auf eigene gefahr.
auch ein herunterhängender ast verpflichtete mich nicht,tätig zu werden,obwohl der chef vom ordnungsamt meinte,da wären kindergartenkinder unterwegs.
eine am waldweg stehende trockene buche liess den chef zu höchstform auflaufen,er vermutete "tod und verderben" und ich forderte ein gutachten.
es passierte nix.
ein holzheizer hatte sie dann runter gemacht.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Privatweg

Beitragvon DWEWT » Sa Sep 10, 2022 7:26

bauer hans hat geschrieben:
DWEWT hat geschrieben:... Hing der Ast allerdings schon halb herunter, greift wieder die Verkehrssicherungspflicht.

im wald bewegt sich jedermann auf eigene gefahr.
auch ein herunterhängender ast verpflichtete mich nicht,tätig zu werden,obwohl der chef vom ordnungsamt meinte,da wären kindergartenkinder unterwegs.
eine am waldweg stehende trockene buche liess den chef zu höchstform auflaufen,er vermutete "tod und verderben" und ich forderte ein gutachten.
es passierte nix.
ein holzheizer hatte sie dann runter gemacht.


Bei Waldwegen und davon war ich ausgegangen, würde ich die Situation schon anders bewerten. Letztendlich allerdings entscheiden da Juristen. Und wie heisst es so schön: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand!
btw: In den Anfangsjahren meines Betriebes hier in ST, hatte ich am Beginn meines Privatweges, der ausgewiesene Zufahrt zu meinem Betrieb ist, die Schilder "Einfahrt verboten", "Betreten auf eigene Gefahr" und "Sackgasse" aufgestellt. Die Schilder haben kaum jemanden interessiert. Oft rasten Mopped-Fahrer den Weg entlang. Einmal kam es zu einer Kollision mit einem meiner Hofhunde. Dabei ging der Endurofahrer zu Boden. Leichte Verletzungen und geringer Schaden an der Maschine waren entstanden. Mein Hund musste vom TA geflickt werden. TA-Kosten 400€. Der Mopped-Fahrer zeigte mich an. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht! Es kam zum Gerichtstermin. Ich, bzw. meine Hunde-Haftpflichtversicherung, musste den Schaden des Mopped-Fahrers ausgleichen. Ich blieb auf den TA-Kosten sitzen. Begründung: Der HInweis auf freilaufende Hunde fehlte und ebenfalls der Hinweis auf ldw. Aktivitäten, die den Moppedfahrer zu einer besonneren Fahrweise hätte verleiten können. Außerdem reicht allein das Schild "Einfahrt verboten" zur Vermeidung von Unfällen nicht aus. Es hätte ja auch ein Fußgänger zu Schaden kommen können und der hätte das Schild gar nicht zur Kenntnis nehmen müssen! Mein RA empfahl mir den Weg mit einer unübersehbaren Barriere als Privatweg zu kennzeichnen. Das ist dann auch geschehen. Diese Absperrung muss nicht wirklich die Nutzung des Weges durch Kfz unterbinden. Sie ist lediglich als sehr deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf die Sperrung mit Kfz gemeint. Ähnlich die Schlagbäume an den Waldwegen.
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