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Privatweg

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Privatweg

Beitragvon rentner » Do Sep 08, 2022 11:31

ich habe einen Privatweg und nichts dagagen, dass Wanderer den nutzen. Darf ich auf diesem Weg den Hund frei laufenlassen?
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Re: Privatweg

Beitragvon Isarland » Do Sep 08, 2022 11:52

rentner hat geschrieben:ich habe einen Privatweg und nichts dagagen, dass Wanderer den nutzen. Darf ich auf diesem Weg den Hund frei laufenlassen?

Bitte etwas deutlicher....du, oder die Wanderer?
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Do Sep 08, 2022 13:17

Da der Weg einen scheinbar öffentlichen Charakter hat, ist dein Privatweg ein öffentlicher Weg.
Du unterliegst der vollständigen Verkehrssicherungspflicht
Du solltest den Weg sperren, was heisst Schild : Betreten verboten, Privatgrundstück

Alles andere ist dummes Gelabber von Leuten, denen jedweder juristische Background fehlt
Dazu gibt es mehrere eindeutige Entscheidungen in der Richtung des BGH´s.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Privatweg

Beitragvon GeDe » Do Sep 08, 2022 15:19

T5060 hat geschrieben:Da der Weg einen scheinbar öffentlichen Charakter hat, ist dein Privatweg ein öffentlicher Weg.

:roll: :roll:
Woher willst jetzt DU wissen was der Weg für einen Charakter hat?
Seit wann ist privat = öffentlich?
Gehörst Du zu irgend so einer Sekte wo es kein "Mein und Dein" gibt sondern nur "unser"?
Ich habe den gleichen Fall. Grasweg den man auch als Wiese ansehen kann endet hinter'm Hof. Trotz eindeutiger Schilder laufen immer wieder mal welche durch. Ich sage dann schon mal auch daß der Weg endet und nicht durch den Hof geht.
Daß ich das nicht will ist denen zu verdanken, die sogar der Weide entlang in den Garten und so zu sagen über die angrenzende Terrasse laufen. Da werde ich ziemlich komisch. :evil:
Glück hatten zwei Radfahrer die über den frisch angelegten Garten/Rasen hinter'm Haus in den Hof gefahren sind. Wenn ich das gesehen hätte, hät's aber mal gescheppert :twisted: :twisted:
Wir haben den Hund auch frei laufen wenn wir daheim sind. Wär ja nochmal schöner wenn ich auf meinem Grundstück meine Tiere nicht frei laufen lassen dürfte. Ob "mein" Grundstück Weg, Rasen, Garten, Acker oder Wiese ist, geht keinen was an!
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Do Sep 08, 2022 15:26

Benutz mal Google :google: :lol: der Erkenntnisgewinn ist krass
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Privatweg

Beitragvon beihei » Do Sep 08, 2022 15:50

Um allen Missverständnissen aus dem Wege zu gehen, sollte der Eigentümer seinen Willen deutlich zum Ausdruck bringen. Zum Beispiel mit einem gut sichtbaren Schild „Privatweg: Durchfahrt/Durchgang verboten“ .
https://www.juraforum.de/lexikon/privat ... vatstrasse

Denke das sagt alles
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Do Sep 08, 2022 16:28

@GeDe das ist nicht das was du lesen wolltest und das was ich geschrieben habe, ist auch nicht das was in deine ( und vieler Anderer mehr, auch meine ) Anschauung passt,
aber das ist Deutschland. Deshalb "Privatgelände oder Betriebsgelände (nur nix mit "Weg"). Betreten verboten !"
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Re: Privatweg

Beitragvon Barbicane » Do Sep 08, 2022 16:48

Keine Ahnung wie das Deutschlandweit geregelt ist, aber in Bayern kann man nur Wege sperren die an Wohngebäude grenzen.
Alle anderen Wege sind frei zugänglich solange keine Sperrung extra genehmigt wurde.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Do Sep 08, 2022 18:33

Barbicane hat geschrieben:Keine Ahnung wie das Deutschlandweit geregelt ist, aber in Bayern kann man nur Wege sperren die an Wohngebäude grenzen.
Alle anderen Wege sind frei zugänglich solange keine Sperrung extra genehmigt wurde.


Deshalb habe ich ja den Begriff "Weg" durch "Gelände" ersetzt. In Bayern ist das ja vielerorts mit den Wirtschaftswegen sowieso anders geregelt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Privatweg

Beitragvon rentner » Do Sep 08, 2022 18:54

es ist ein Weg ins feld und führt an einem Parkplatz vorbei. Von diesem Parkplatz benutzen die Spaziergänger den Weg.
Diese Benutzung schadet mir nicht und wird von mir geduldet.
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Re: Privatweg

Beitragvon Barbicane » Do Sep 08, 2022 19:21

Ob du da den Hund frei laufen lassen darfst, kommt drauf an ob und wie deine Gemeinde oder dein Kreis eine Leinenpflicht definiert haben.
Die gilt in freier Natur auch auf Privatwegen.
Auch im Jagdrecht deines Bundeslandes wird was dazu stehen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Privatweg

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Sep 08, 2022 19:33

rentner hat geschrieben:ich habe einen Privatweg und nichts dagagen, dass Wanderer den nutzen. Darf ich auf diesem Weg den Hund frei laufenlassen?

Warum stellst du diese Frage? Was ist der Hintergrund der Frage?
Es gibt ja generell eine Vorschrift für Leinenzwang von Hunden in bestimmten Zeiträumen. Das trifft natürlich für diesen „Weg“ auch zu.
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Re: Privatweg

Beitragvon DWEWT » Fr Sep 09, 2022 14:13

Vorausgesetzt dein Hund verlässt deinen Weg nicht (was ich nicht glaube) und Setz- und Brutzeit spielen auf deiner Fläche keine Rolle, dann darf dein Hund dort frei laufen. Voraussetzung ist, dass du darauf hinweist, dass es sich um ein Privatgelände handelt und du auch auf deinen freilaufenden Hund hinweist. Sollte trotzdem etwas, verursacht durch deinen Hund, passieren, hast du besser eine Haftpflichtversicherung. Da du das Betreten deiner Fläche (Weg) bisher geduldet hast, ist stillschweigend eine öffentliche Widmung erfolgt! Und zwar mit allen Konsequenzen für dich! Verkehrssicherungspflicht ist nur ein Beispiel. Wenn du dem entgehen möchtest, musst du deinen Weg absperren. Dazu würde ich dir auch dringend raten. Dann können zwar noch Fusgänger dort langgehen aber das Befahren mit Kraftfahrzeugen würde unterbunden. Es reicht nicht aus, ein Schild "Einfahrt verboten" aufzustellen. Es muss eine Sperre oder es müssen Poller her!
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Re: Privatweg

Beitragvon T5060 » Fr Sep 09, 2022 16:48

DWEWT okay Jura ist nicht dein Ding, also Schild "Betreten verboten", dann ist jeder Nutzer und seine Art der Nutzung erst mal "illegal" und die Frage nach Verkehrssicherungspflichten stellt sich erst mal nicht für den Grundstücksbesitzer. Meckert deswegen die Gemeinde jetzt rum, kann man die Nutzung des Weges per Vertrag mit der Gemeinde regeln, so wie dies "EuerDurchlaucht" und bedeutende Gewerbesteuerzahler auch immer tun und wenn die Gemeinde nicht zuckt, bleibt bei denen der Weg zu, da sind die nicht so ängstlich.

Es gibt da ein schönes Beispiel: Euer Durchlaucht, Minister und Doktorarbeitskopierer von und zu hatte als Waldbesitzer den Zugang zum Gipfel der Milseburg einfach dicht gemacht, weil das, also seins, zum Kerngebiet des Biosphärenreservats erkoren werden sollte. Im Ergebnis hat man dann hier im Kreis allen Ortes Geld gesammelt und dem Freiherrn dann die Fläche für teures Geld abgekauft. Nichts destotrotz wurde er ein paar Jahre später frenetisch von den Spendern beim IHK Empfang gefeiert. Da war das Geld dann doch gut angelegt.

Also nur nicht so ängstlich .... :mrgreen: :lol:
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Re: Privatweg

Beitragvon Barbicane » Fr Sep 09, 2022 17:52

Wenn das beim rentner so ist wie in Bayern, dann kann er den Weg nicht sperren.
Privatwege in der freien Natur dürfen von jederman zum Spazieren, Radfahren und Reiten benutzt werden.
Eine Sperrung ist nur mit Genehmigung zulässig.

Zudem ist ein einfaches "Betreten Verboten" Schild da rechtlich völlig unrelevant und ungültig.

Ich bezweifle dass man auf Wegen in der freien Natur eine dauernde Wegsicherungspflicht in dem Sinn hat.
Oder laufen die Almwirte dreimal täglich den Berg hoch und räumen die Wege vor ihren Stadln?
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