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rentner hat geschrieben:ich habe einen Privatweg und nichts dagagen, dass Wanderer den nutzen. Darf ich auf diesem Weg den Hund frei laufenlassen?
T5060 hat geschrieben:Da der Weg einen scheinbar öffentlichen Charakter hat, ist dein Privatweg ein öffentlicher Weg.
Barbicane hat geschrieben:Keine Ahnung wie das Deutschlandweit geregelt ist, aber in Bayern kann man nur Wege sperren die an Wohngebäude grenzen.
Alle anderen Wege sind frei zugänglich solange keine Sperrung extra genehmigt wurde.
rentner hat geschrieben:ich habe einen Privatweg und nichts dagagen, dass Wanderer den nutzen. Darf ich auf diesem Weg den Hund frei laufenlassen?
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