LUV hat geschrieben:Die Genehmigung steht ja noch aus. In der Betriebsbeschreibung stehen u.a. Hackschnitzel drin. Diese werden aber nur zugelassen, wenn sie aus dem eigenen Betrieb stammen und wenn sie im eigenen Betrieb landw. verwertet werden (z.B. Boxeneinstreu). Und diese Forderung kann nicht so stehen bleiben, da sie sonst für andere Güter ebenfalls Anwendung finden müsste. Getreide, das auf dem Betrieb erzeugt wird, müsste dann ausschließlich im Betrieb verwertet werden und dürfte nicht veräußert werden. Das ist der Knackpunkt.
Genau das widerspricht dem §35 BauGB, denn Hackschnitzel sind nichts anderes als Güter der forstwirtschaftlichen Produktion,
wie eine Kartoffel - oder Getreidelagerhalle auch. Ich würde eine Runde Verwaltungsgericht in Kauf nehmen.
Aus Sicht des 35 ist die entstehung entscheidend und nicht die Verwendung.