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Privilegierung

Holz, einer der ältesten erneuerbare Energieträger
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 10:23

Bauamt will für landw. Halle, in der u.a. Holzhackschnitzel getrocknet und gelagert werden keine Baugenehmigung aussprechen. Begründung:
Holzhackschnitzel als Lagergut auch aus eigenem Wald können nur anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, das sie auf dem eigenen Betrieb gebraucht / verwertet werden.

Privilegierung nur bei Verwertung auf dem eigenen Betrieb? Was für ein Unfug, dann kann kein erzeugtes Gut, das vermarktet werden soll dort gelagert werden, oder wie oder was? Getreide? Kartoffeln?.....
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 11:09

Ich habe die Gesetzestexte und deren rechtliche Umsetzung vom Anwaltsbüro Graf von Westfalen vor mir liegen. Es handelt sich bei dem Betrieb um einen Bullenmastbetrieb mit Biogasanlage. Biogasanlage wie auch der Landw. Betrieb sind bereits als privilegierte Baumaßnahme genehmigt. Regenwurm, unterstelle mir nicht immer, ich sei blöd, wenn du es zu sein scheinst.

Ob die geplante Anlage als Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigungsfähig sein könnte, dürfte entscheidend vom Sachverhalt abhängig sein.

Der Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bei Hackschnitzellagern allenfalls dann vorliegen kann, wenn das Holz aus dem eigenen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezogen wird.

So ist etwa vom Verwaltungsgericht Augsburg entschieden worden, dass eine Lagerhalle für Hackschnitzel nicht an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für den landwirtschaftlichen Betrieb teilhaben kann, wenn sie hauptsächlich mit zugekauftem Holz bestückt werden soll, da die Lagerung dann nicht von der eigenen Bodenertragsnutzung geprägt ist (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 17. September 2003, Az. Au 4 K 02.18).

Wenn die Hackschnitzel demgegenüber aus eigenen Waldflächen stammen, soll deren Lagerung der forstwirtschaftlichen Urproduktion zugerechnet werden können, sodass laut dem Verwaltungsgericht Ansbach „mehr dafür“ spreche, die prägende Zuordnung zum forstwirtschaftlichen Betrieb zu bejahen. Wenn weitgehend zugekauftes Material abgelagert werden soll, könne es sich um eine Tätigkeit mit gewerblichem Charakter handeln, die nicht von der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB umfasst sei (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 8. Juni 2011, Az. AN 9 K 10.01894)
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 11:34

Regenwurm hat geschrieben:Deine Zitat bestätigen meine Aussage ja vollumfänglich!

Wenn dein Bullenmäster eigene Hackschnitzel lagern will = Privilegierung könnte zugestimmt werden
Hachschnitzel weitgehend zugekauft = gewerblicher Charakter

Brauchts nicht beleidigt zu sein, wenn deine Strategie auf dem Bauämtern nicht durchgeht. Ihr Architekten meint alles genehmigt zu bekommen.
Hast wohl dem Bauherrn vorher schon fest versprochen, daß das sicher durchgeht?!



Alle Großen versuchen das Maß der Privilegierung bis aufs Äusserste auszureizen, wenn ein kleiner Waldbauer mal einen Schuppen oder Anbau
für seine Hachschnitzel oder Brennholz bauen will bekommt er Probleme.


Lies noch mal ganz genau. In den Urteilen steht nichts von Verwertung, lediglich von der Herkunft aus der eigenen Forstwirtschaft. wie und was er mit den Hackschnitzeln macht, das bleibt dem Betreiber überlassen. In dem oben zitierten Satz der Genehmigungsbehörde wird aber explicit auf die Verwertung abgehoben. Das wäre so, als wenn due deine Milch selber trinken müsstest, oder die Weiden damit düngen....jetzt geschnallt?

Übrigens musst du mir gar nichts unterstellen, wenn du nicht weißt worum es geht. Lass endlich mal deine persönlichen Anpissungen.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 11:38

Regenwurm hat geschrieben:Zitat LUV:

Hier soll aber professionell getrocknet werden, nicht für den Eigenbedarf.......handelt sich um eine 750kw Biogasanlage mit Bullenmast und Trocknung für Hackschnitzel....die arbeitsintensive Form hat er schon, deshalb die Überlegung zur Technisierung. :wink:

Thema kann geschlossen werden!


Regenwurm, es geht hier um die Beurteilung einer vom Bauamt geforderten Auflage. Es geht mir um den Inhalt des Satzes für die Allgemeinheit. Das hat nämlich weitreichendere Auswirkungen. Ob der Betrieb überhaupt noch Hackschnitzel trocknen wird steht in den Sternen, es wird aber in der Betriebsbeschreibung offen gehalten. Wenn das EEG Biogasanlagen unterstützt und das Baurecht deren Nutzung nicht ermöglicht, dann stimmt was nicht in der Abstimmung der Gesetze. Aber das dürfte für dich zu hoch sein.
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Re: Privilegierung

Beitragvon Milchtrinker » Di Jul 05, 2016 12:18

LUV hat geschrieben:Aber das dürfte für dich zu hoch sein

LUV hat geschrieben:Lass endlich mal deine persönlichen Anpissungen

LUV hat geschrieben:unterstelle mir nicht immer, ich sei blöd, wenn du es zu sein scheinst.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 13:02

Milchtrinker hat geschrieben:
LUV hat geschrieben:Aber das dürfte für dich zu hoch sein

LUV hat geschrieben:Lass endlich mal deine persönlichen Anpissungen

LUV hat geschrieben:unterstelle mir nicht immer, ich sei blöd, wenn du es zu sein scheinst.


Es ist ganz simpel, die Reihenfolge nachzuvollziehen....dann wird sogar dir die Entlarvung gelingen.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 13:15

Regenwurm hat geschrieben:Auch die Urteilsbegründung für eine mögliche Privilegierung vom VG Augsburg
ist schlüssig:

"...eigener Bodenertragsnutzen..." wird vorausgesetzt.

Hat denn dein Mäster eigenen Wald?


Jaaaaa!!! Es geht auch nicht um den Begriff des eigenen Waldes zur Erzeugung, es geht um die Forderung nach der Verwertung im eigenen Betrieb, lies bitte noch mal!
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 13:43

Regenwurm hat geschrieben:Wo soll ich lesen?

Mir wurde meine forstwirtschaftlich Lagerhalle zum Trocknen von
Hackschnitzel und Scheitholz problemlos genehmigt.

Also mein von mir erstellter Eingabeplan ging 2012 durch.

Vielleicht hast du ja nur deinen Plan falsch betitelt.

Die Leute in den Ämtern werden dich schon kennen (rechthaberisch mit
stark ausgeprägten Klug...eißertendenzen)

:lol:


Und nochmal anpinkeln, danke......Es geht nicht um den Titel des Planes, es geht um die Nutzungsbeschreibung. Bayern ist da etwas simpler gestrickt, als Niedersachsen. Wir müssen hier oft den Anwalt schon bei der Antragstellung mitwirken lassen....bei euch reicht ja eine Wurst für den Sachbearbeiter.
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Re: Privilegierung

Beitragvon T5060 » Di Jul 05, 2016 13:54

Die Frage ist doch einfach ...... zu beantworten und entsprechend geeignet für den Umgang mit der Bauaufsicht.

Kann dazu nix schreiben, weil ein User hier bei der Bauaufsicht ist.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 13:57

Nach Auskunft der Rechtsabteilung des Fachverbandes Biogas gibt es mit dieser Art der Auslegung nur in Schleswig- Holstein und Niedersachsen Probleme.....Föderalismus ist geil, im Zweifelsfall könnte die EU Schuld sein.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Di Jul 05, 2016 14:09

Regenwurm hat geschrieben:Wenn ich Sachbearbeiter im Bauamt wär und ein Planer
droht schon bei der Planeinreichung mit rechtl. Schritten, lieber LUV,
so erstickt man eine konstruktive Zusammenarbeit im Keime!

Mit deiner Rechthaberei stehst dir nur selbst im Wege.

Bei uns in Bayern redet man über Lösungen und erzeugt nicht
von Anfang an böses Blut und Streit!

:klug:


Der Sachbearbeiter sucht nach Ablehnungsgründen und ich suche nach rechtlich möglichen Wegen der Genehmigung.....das ist meine Aufgabe und dafür werde ich bezahlt. Wenn du Rechthaberei mit Rechtstaatlichem Anspruch verwechseln möchtest, dann hast du selbst ein Problem.
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Re: Privilegierung

Beitragvon T5060 » Di Jul 05, 2016 17:46

LUV hat geschrieben:Nach Auskunft der Rechtsabteilung des Fachverbandes Biogas gibt es mit dieser Art der Auslegung nur in Schleswig- Holstein und Niedersachsen Probleme.....Föderalismus ist geil, im Zweifelsfall könnte die EU Schuld sein.


Das ist ein bundesweites Problem und eigentlich auch mit Recht, wird dies sehr restriktiv gehandhabt.

Die Alternative "Landwirtschaftsgebiete" würde wieder andere Probleme auslösen und agrarstrukturell weniger optimal.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Mi Jul 06, 2016 8:37

T5060 hat geschrieben:
LUV hat geschrieben:Nach Auskunft der Rechtsabteilung des Fachverbandes Biogas gibt es mit dieser Art der Auslegung nur in Schleswig- Holstein und Niedersachsen Probleme.....Föderalismus ist geil, im Zweifelsfall könnte die EU Schuld sein.


Das ist ein bundesweites Problem und eigentlich auch mit Recht, wird dies sehr restriktiv gehandhabt.

Die Alternative "Landwirtschaftsgebiete" würde wieder andere Probleme auslösen und agrarstrukturell weniger optimal.


Für die Biogasanlage wurde von der Gemeinde extra ein Sondergebiet "Landwirtschaft" ausgewiesen. Damit haben sie die Kapazitätsobergrenze fixiert.
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Re: Privilegierung

Beitragvon Estomil » Do Jul 07, 2016 8:13

Priviligiert wird so ne Halle dann also wohl nur sein, wenn ich entweder die Hackschnitzel im eigenen Wald herstelle oder wenigstens zukaufe und selbst verheize.

Zukaufen und dann wieder verkaufen ist dann wohl ne grauzone. Wie wird das denn zb bei großen Strohhallen gehandhabt?
Da sollte das ja ähnlich sein.

Meines erachtens wurde bei der einreichung der Genehmigung schon ein kapitaler Fehler gemacht. Man hätte die Halle grundsätzlich für praktische alle Landwirtschaftlichen bereiche Genehmigen lassen müssen.
Also Lagerung Getreide, Stroh, Hackschnitzel, Stückholz, unterstand für Maschienen etc. Bei so einer Mischgenehmigung kann die behörde die Halle nur genehmigen. Ich kann sie aber natürlich auch zu 100% zb für Hackschnitzel nutzen.
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Re: Privilegierung

Beitragvon LUV » Do Jul 07, 2016 10:11

Die Genehmigung steht ja noch aus. In der Betriebsbeschreibung stehen u.a. Hackschnitzel drin. Diese werden aber nur zugelassen, wenn sie aus dem eigenen Betrieb stammen und wenn sie im eigenen Betrieb landw. verwertet werden (z.B. Boxeneinstreu). Und diese Forderung kann nicht so stehen bleiben, da sie sonst für andere Güter ebenfalls Anwendung finden müsste. Getreide, das auf dem Betrieb erzeugt wird, müsste dann ausschließlich im Betrieb verwertet werden und dürfte nicht veräußert werden. Das ist der Knackpunkt.
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