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Problem mit Gemeinde

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Problem mit Gemeinde

Beitragvon Tobi2005 » So Mär 30, 2008 14:11

Hallo,

habe ein Problem mit meiner Gemeinde.
Folgende Situation:
Im Oktober 07 habe ich von einer Baufirma einen Schrieb bekommen mit dem Inhalt, das sie von meiner Heimatgemeinde den Auftrag erhalten hätten, eine Abwasserdruckleitung zu verlegen.
Auch mein Grundstück (Grünland) sei von der Baumaßnahme betroffen und müsse mit Technik befahren werden.
Man werde sich bemühen die Schäden gering zu halten usw.

Soweit kein Problem.
Im Januar hat dann die Schlammschlacht begonnen. Viel Regen, wenig Frost, das Ergebnis könnt ihr Euch vorstellen, selbst der Bagger der Firma ist abgesoffen und mußte mit einem Agrotron wieder auf festen Boden gezogen werden.
Auch noch nicht so schlimm, läßt sich nicht immer vermeiden.
Vor einigen Tagen sehe ich dann aber, das ohne jede Information an mich ein Schachtdeckel mitten in meine Wiese gesetzt wurde.
Dieser ragt ca. 50cm aus dem Boden und hat einen Durchmesser von etwa einem Meter.
Nach meiner Beschwerde bei der Gemeinde, das dies so nicht abgesprochen war, kam dann das Angebot, ich könne ja einen Teil meiner Wiese an sie verkaufen und solle dazu zu der nächsten Gemeindesitzung erscheinen.
Unabhängig davon dass ich keinen Grund darin sehe, einen Teil meiner Wiese zu verkaufen ist das kuriose dabei, dass mein Grundstücksnachbar sein komplettes Wiesenstück an die Gemeinde verkauft hat.
Dieses war über ca. 200m von der Baumaßnahme betroffen, mein eigenes nur über ca. 50m.
Der Deckel sitzt allerdings genau in der Mitte meines Grundstücks und noch dazu an einer sehr blöden Stelle (z.B. in Bezug auf Einfahren der Silage).
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso das Ding nicht auf das Gemeindegrundstück, sondern auf Privateigentum gesetzt wird!
Mein Verdacht ist, dass wir dann in der Gemeindesitzung dazu genötigt werden, das Grundstück günstig zu verkaufen.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, einen Wartungsschacht oder was immer das ist einfach ohne Absprache auf ein Privatgrundstück zu setzen.
Diese Frage konnte ich auch noch nicht richtig klären, die Fläche liegt im Bundesland Hessen.

Meine Frage ist nun zum einen wie ihr weiter vorgehen würdet und zum anderen ob dies rechtlich überhaupt in Ordnung ist oder ob ich auf einer Entfernung des Deckels bestehen kann.
Auf diese linke Art werde ich mir mein Grundstück jedenfalls nicht wegnehmen lassen.

Schönen Sonntag und danke für Eure Antworten!
Tobi2005
 
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Beitragvon Shortcut » So Mär 30, 2008 15:49

Ich kenne mich da zwar nicht so gut aus, aber ich würde meinen das die das zumindest hätten mitteilen müssen, und dir ggf. auch eine Entschädigung zahlen müssen, da dir ja dauerhafte Nachteile durch die Baumaßname entstehen. So weit wie ich weiß müssen da dann auch Grunddienstbarkeiten eingetragen werden, usw.

Gruß
Carsten
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Beitragvon Rebenhopser » So Mär 30, 2008 16:51

[quote="Shortcut"]ich würde meinen das die das zumindest hätten mitteilen müssen, und dir ggf. auch eine Entschädigung zahlen müssen, da dir ja dauerhafte Nachteile durch die Baumaßname entstehen. So weit wie ich weiß müssen da dann auch Grunddienstbarkeiten eingetragen /quote]
Genau so sehe ich das auch, ist schon ein starkes Stück, normal bekommst du zumindest vorher Pläne zur Einsicht wo die Leitung verlegt wird. Und ein Schacht müsste da auch eingetragen sein, ansonsten kannst du wirklich eine Entschädigung verlangen (oder vielleicht sogar die Entfernung des Schachtes). Zur Wartung müsste ja das Grundstück wieder befahren oder betreten werden.
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Beitragvon Irgendenner » So Mär 30, 2008 17:20

hier in der nähe wurde mal wo ein weg oder straße gebaut und ein paar meter von nem grudnstück mitbebaut...

der eigentümer iss hingegangen zur gemeinde hatt gesagt das wäre ca der platz von 2 parkplätzen... pro parkplatz willer 50 euro oder mark pro monat haben... daswird seitdem monatlich bezahlt...
besser kanns einem doch nicht gehen
:lol:

würde das auch so in der art handhaben.... entweder deckel weg oder sie sollens das stück wo der deckel iss mieten.
verkaufen würde ich denen nix.die bezahlen eh nix udn später verkaufenses als baugrundstück etc...
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Beitragvon hans g » So Mär 30, 2008 17:56

tobi2005,geh zur beratung zum bauernverband,die helfen dir weiter--bist doch mitglied,oder :?: :!:
bei mir war das ne unendliche geschichte,die 15 jahre gedauert hat :cry: :cry:
hans g
 
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Beitragvon Schweinchen » So Mär 30, 2008 18:08

15 Jahre... Frist stellen und ansonsten einfach eben umfahren schrott ins Loch auffüllen fertig die stellen dir auch Fristen und gehen rabiat vor...
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Es grüßt
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Beitragvon automatix » So Mär 30, 2008 18:57

Ich würd ein entfernen verlangen -notfalls per Klage.
Die Gemeinde (oder die Baufirma) hat hier klar gegen geltendes Recht verstoßen und sind verpflichtet, das wieder rückgängig zu machen - gibt einschlägige Urteile zu.

Vermieten ist blödsinn, deswegen fährt dir der Lehrling, LU oder sonstwer trotzdem dagegen, wenn das Gras schön hoch ist....
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Beitragvon Shortcut » So Mär 30, 2008 20:48

würd ich auch so sehen, ich mein da kannst noch so sehr aufpassen irgendwann denkst mal nicht dran oder lässt die Wiese mähen und brummst dann voll mitm Mähwerk drauf und das Ding ist dann Schrott. Das zahlt dir keine Sau und du ärgerst dich Grün und Blau. Ich würde mal umgehend beim Bürgermeister vorstellig werden und fragen wie das angehen kann und ihm klarmachen das der Schacht da weg muß, notfalls per Gericht. Sonst könnte ja jeder einfach auf fremdem Grundstück bauen wie er will.

Gruß
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Beitragvon Tobi2005 » So Mär 30, 2008 21:36

Danke für Eure Antworten!

Wenigstens seht Ihr den Fall weitgehend so wie ich, das beruhigt mich schonmal.

Was ich vergessen hatte zu sagen und erschwerend hinzukommt ist, dass wir selbst die Grünlandbewirtschaftung vor Jahren aufgegeben haben und nur noch etwas Ackerbau betreiben.
Mein Pächter weiß nämlich noch nichts von dem Ding und ich denke der wird auch alles andere als erfreut reagieren.

Bin gespannt wie es weitergeht, seit der Bagger das letzte mal abgesoffen haben die nix mehr gearbeitet, nichtmal der Schacht ist abgedeckt, man kann einfach runtersteigen...
Frag mich was passiert wenn einer auf meinem Grundstück in nen Schacht fällt, den ich weder da haben wollte noch in Auftrag gegeben habe...

Bin gespannt wie die Geschichte weitergeht, vor allem wie sich die Gemeinde nach dem Gespräch verhalten wird!
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Beitragvon Schachmatt » Mo Mär 31, 2008 14:52

Hallo,

erkundige dich mal zu dem Thema Baulasteintragung. Meiner Meinung nach hättest du als Eigentümer dem ganzen nämlich Zustimmen müssen, entweder notariell beurkundet oder aber direkt beim örtlichen Bauamt.

Ich lese es so heraus, dass das in deinem Fall so nicht war. Stell dir vor, du würdest innerorts ein Haus bauen und hältst die Regeln nicht ein, dann steht ein Rückbau an. So müsste es eigentlich in deinem Fall auch sein. Lass dich aber am besten von der Kammer beraten.

Gruß

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Beitragvon Obelix » Mo Mär 31, 2008 15:26

Hallo,

in einer solchen Angelegenheit kann man meiner Ansicht nach nur ein größeres Anwaltsbüro einschalten, dass für solche "Komunal-Streitigkeiten" Spezialisten hat, für die das tägliches Brot ist.

Dieses Anwaltsbüro sollte auch nicht in Deiner Gemeinde liegen (wg. evtl. Gekungel und Interessenkonflikten im Hintergrund), sondern in einer Nachbargemeinde oder in der zuständigen nächst höhren Ebene (Kreisstadt). Möglichst jedoch nicht in einem anderen Bundesland.

Ferner mußt Du aufpassen, dass Du nicht irgendwelche Widerspruchfristen versäumst und der Kanaldeckel nicht später vor Gericht als "Stillschweigend geduldet" angesehen wird.

Ob der Kanaldeckel weg muß oder ob Du besser verkaufst oder evtl. ein Schadenausgleich in Frage kommt, sollstet Du mit dem Anwalt druchsprechen, der in Kenntnis der genauen Sachlage anhand der möglichen Erfolgsaussichten Dir einen Rat geben können sollte.

Denk dran bei Schreiben an Gemeinde, Stadt, Kommune usw. :
Nur schrifliche Mitteilungen per Einschreiben-Rückschein haben Beweiskraft. Mit allem Anderen (Briefe, E-Mails, Gespräche vor Ort, Telefonate usw.) bekommst Du Schwierigkeiten den Zugang und den Inhalt zu beweisen.

Grüße
Obelix
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Beitragvon ChrisB » Di Apr 01, 2008 6:10

Hallo Tobi,
bevor ich zu einem Anwalt ginge würde ich vorher mit dem örtlichen Bauernobmann ( heist so in Bayern) reden, bzw gleich mit dem Kreisgeschäftsführer, (Tobi bis du Mitglied?) die haben mit sowas mehr Erfahrung wie die Anwälte.
Das kann ich nur aus Nordbayern und aus eigener Erfahrung sagen natürlich wie Obelix richtig geschrieben hat keine Zeit bzw Fristen versäumen.
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Apr 01, 2008 9:03

hängt wohl auch davon ab was da durch die rohrleitung fließt, ist es nur oberflächenwasser muß er das wohl oder übel hinnehmen, das ist in der regel durch die satzungen der wasser- und bodenverbände so geregelt .
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Re: Problem mit Gemeinde

Beitragvon Rebenhopser » Di Apr 01, 2008 11:57

Tobi2005 hat geschrieben:Im Oktober 07 habe ich von einer Baufirma einen Schrieb bekommen mit dem Inhalt, das sie von meiner Heimatgemeinde den Auftrag erhalten hätten, eine Abwasserdruckleitung zu verlegen.


Ich glaube kaum, dass es sich da um Oberflächenwasser handelt :!:
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Beitragvon Candamir » Di Apr 01, 2008 12:48

Abwasserdruckleitung bedeutet dass es sich um eine Leitung zum nächsten Klärwerk handeln wird. Diese Leitungen musst du durch deine Flächen legen lassen, das ist mit Allgemeinwohl begründet, was ja auch in Ordnung ist. Auch Schächte müßen geduldet werden (Jedoch nur zu Reparatur- und Wartungszwecken). Dies muss dir jedoch vorher schriftlich mitgeteilt werden und es wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen, damit die auch ran können wenn was mit der Leitung ist.

Du hast jedoch Anspruch auf eine Entschädigung. Da sie dir nicht mitgeteilt haben dass sie einen Schacht setzen entsteht wohl der Anspruch auf Schadenersatz. Ich würde einem Verkauf der Teilfläche zustimmen wenn sie den dabei entstehenden Erwerbsverlust auf der Restfläche mit dem verminderten Ertragswert entschädigen.

Um das durchzusetzen empfehle ich dir auch einen Anwalt einzuschalten. Mit dem würde ich jedoch bereits das gesamte Vorgehen absprechen.

Ach und lass dich nicht vom Gemeinderat um den Finger wickeln.
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