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Meisteringenieur hat geschrieben:@Grünfuchs: In Bayern ist es nicht mehr so das eine Jagd für 9 Jahre verpachtet werden muss. Die Jagdgenossen können beispielsweise sogar bestimmen das eine Jagd nur jährlich verpachtet wird. Egal ob Hoch oder Niederwild jagd.
Bayerisches Jagdgesetz
(BayJG)
III. Abschnitt
Beteiligung Dritter
an der Ausübung des Jagdrechts
Art. 14
Verpachtung von Teilen eines Jagdreviers;
Mindestpachtzeit; Beanstandungsverfahren;
Änderung von Jagdpachtverträgen
(1) 1 Die Verpachtung eines Teils eines Jagdreviers bedarf der Zustimmung der Jagdbehörde. 2 Die für die Teilung von Jagdrevieren vorgeschriebenen Mindestgrößen gelten entsprechend. 3 Die Jagdbehörde darf der Teilverpachtung nur zustimmen, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil eine ordnungsgemäße Jagdausübung gestattet. 4 Die Jagdbehörde kann die Verpachtung eines Teils von geringerer Größe an den Revierinhaber eines angrenzenden Jagdreviers zulassen, wenn dies einer besseren Reviergestaltung dient.
(2) 1 Die Mindestpachtzeit beträgt für Niederwildreviere neun Jahre, für Hochwildreviere zwölf Jahre. 2 Die Jagdbehörde kann im Fall des Absatzes 1 Satz 4 oder für die Aufnahme eines Mitpächters oder sonst, wenn besondere Gründe vorliegen, ausnahmsweise eine kürzere Pachtzeit zulassen.
Spree hat geschrieben:...
Das problem der Drohung des bekloppten Jägers wird sein: Filz der Jäger+Behörde+Juristen+Kommunen+Dorfklicke und der Nachweis seiner Drohung!
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