S 450 hat geschrieben:...Bei uns wird Kanal gebaut und unser Stück verläuft genau an der Grenze. Zwischen unserem Haus und der Grenze etwa ein Meter. Etwa 10 Meter müsste aufgebaggert werden.
Da wir auch etwa 2 Mal im Jahr unsere Privatkläranlage sauber machen mussten und deshalb auch auf sein Grundstück mussten haben wir ihm erlaubt seine Einfahrt nasenförmig über die Grenze hinaus zu verbreitern. Leider existiert dieser „Vertrag“ nur mündlich, wir haben nichts in der Hand.
Gibt es jetzt ein Gesetz das mir Erlaubt seine Einfahrt für ein paar Tage zu benutzen? Ich würde auch keinen behindern, da seine Einfahrt mindestens 4 Meter breit ist. ...
also, verstehe ich das richtig. Es handelt sich um ein Dachtrauf (1m zwischen Haus und Nachbargrundstück), auf dem Ihr einen Abwasserkanal errichten wollt/müßt.
Da das Traufrecht zu Eurem Grundstück gehört, sollte das möglich sein (ich unterstelle mal Ihr habt das baurechtlich abgeklärt!! Ein guter Architekt weiß da Bescheid).
Auf jeden Fall muß der Nachbar Euch Zutritt gewähren, um Reparaturen oder dergleichen am Haus durchzuführen.
Alles in allem ne gute Gelegenheit Eurem "lieben" Nachbarn mal ein klein wenig auf die Füße zu treten.
maexchen