Ihr haut schon wieder durcheinander, das hat mit Hochwasser / Hochwasserschutz bzw. HQ100 usw. rechtlich nichts oder nur am Rande zu tun.
Hier ist die Gewässerökologie und die naturnahe Uferrandgestaltung nach der EU Wasserrahmenrichtlinie die weitaus höhere juristische Hürde.
Das exakt einzutüten fällt den Spezialisten an der UWB immer schwer. Die Höhe der Gewerbesteuerzahlungen definiert hier nämlich immer den
Rahmen der juristischen Auslegung und trotzdem haben da auch sehr große Firmen existenzielle Probleme mit dem Thema.
HOLZER ist nämlich bei dem Thema nicht alleine.
@Langholzbauer: Einlesen hilft dir nicht und selbst die Kommentierung zum Wasserrecht hilft dir da aktuell auch nicht weiter.
Keiner weis das besser als der Ziegelsteinpalast an deinem Justizstandort. Dort sind die wegen der Rechtslage in dem Gebiet auch nur noch am Kotzen.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet